@Wolli_Cologne er schreibt aber: "..vor der Übergabeinspektion von einem Unbekannten am Stoßfänger beschädigt wurde.".
Also kein Transportschaden, sondern durch einen "Unfall" vor Ort.
"Definition: Unfallwagen
Bei kleineren Schäden, Kratzern oder Beulen deren Beseitigungskosten
nicht mehr als 500 Euro betragen, spricht man von Bagatellschäden. Der
Wagen muss daher nicht extra als Unfallfahrzeug deklariert werden. Wenn
allerdings an Originalteilen ein Mehraufwand, sprich eine Reparatur
notwendig war oder ist, die 500 Euro übersteigt um die Mängel zu
beseitigen, fällt das Fahrzeug in die Unfallwagen Kategorie. Ebenso,
wenn Teile ausgetauscht werden müssen oder Reparaturen stattfinden um
die Fahrsicherheit wieder herzustellen. Diese Definition ist allerdings
nicht gesetzlich geregelt, sondern wurde von Autohändlern und
Werkstätten bisher so angewandt."
Neue Stoßstange und neu lackiert? Ich sag mal locker über 500 € und deshalb auch ein Unfallwagen. Und es wurde eben nicht nur die Stoßstange aus Langeweile ausgetauscht, der Vergleich hinkt, sondern weil diese beschädigt wurde und eine 30cm lange Spur hinterlassen hat.
Aber ich möchte jetzt auch keine Diskussion auslösen