Das fällt üblicherweise unter Gefährdung, wenn nicht zugelassene Betriebsmittel eingebaut werden. Hier konkret z.B. das Öffnen bei höherer Geschwindigkeit, dass durch den Hersteller und die Typprüfung nicht gedeckt sind. Wenn dabei Schäden am Dach auftreten und sich Teile lösen, die hinter her fahrende gefährden, wäre das so ein Fall und die ABE wäre ungültig.
P.S.: Das soll jetzt nicht moralisch rüber kommen, sondern ist einfach nur ein Beispiel, mit welchen Problemen man ggü. Paragraphenreitern zu tun haben könnte.
@MX505: Kein Problem passt schon
Genauso wie mit der abfliegenden Scheibenrahmenabdeckung, nur die gefährdet halt mit mit Erlaubnis des Herstellers