Beiträge von Grecco

    Das fällt üblicherweise unter Gefährdung, wenn nicht zugelassene Betriebsmittel eingebaut werden. Hier konkret z.B. das Öffnen bei höherer Geschwindigkeit, dass durch den Hersteller und die Typprüfung nicht gedeckt sind. Wenn dabei Schäden am Dach auftreten und sich Teile lösen, die hinter her fahrende gefährden, wäre das so ein Fall und die ABE wäre ungültig.
    P.S.: Das soll jetzt nicht moralisch rüber kommen, sondern ist einfach nur ein Beispiel, mit welchen Problemen man ggü. Paragraphenreitern zu tun haben könnte.

    @MX505: Kein Problem passt schon


    Genauso wie mit der abfliegenden Scheibenrahmenabdeckung, nur die gefährdet halt mit mit Erlaubnis des Herstellers ;)

    Da hat sich jemand mal Gedanken gemacht und aus meiner Sicht der beste Unterstellbock für zuhause.


    Weiss jemand ob man den in Deutschland bestellen kann, habe leider nichts gefunden.


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    Die Frage wäre, gegen welche dieser Punkte würde man denn verstoßen?


    „Zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis finden sich dort folgende Angaben: Die Erlaubnis erlischt, wenn
    Änderungen vorgenommen werden, durch die


    • die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
    • eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
    • das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.“ (Quelle: § 19 StVZO)“



    [/quote]

    Ist es eigentlich nicht möglich, nach EU Recht, mit einem in Deutschland zugelassenem Auto in einem anderen EU Land Felgen, Bremsen etc. eintragen zu lassen und das es dann in Deutschland anerkannt werden muss?