bei einem Wildunfall wird die Polizei verständigt, die muss den zuständigen Jagdausübungsberechtigen benachrichtigen, der eine Wildunfallbescheinigung ausstellt " Kostenpflichtig wird von der Kasko erstattet " mit dieser kann nach Untersuchung durch einen Sachverständigen der Unfallschaden aber nur bei Haarwild geltend gemacht werden. Höhe der Kosten werden über die Voll - oder Teilkasko erstattet bei einer Reparatur in der Werkstatt.
Gruß
Jörg