Beiträge von Termy

    Lies mall die Bedienungsanleitung. Mazda sagt: 10 Sekunden. Außer, wenn man in Deutschland wohnt, dann sofort losfahren.
    Jetzt kannst du dir deinen Teil denken.


    Motoren laufen übrigens auch mit abgelassen Öl und ohne Kühlflüssigkeit länger, als man meinen würde.

    Joa einige Sekunden sind es zumindest. Den Teil mit "in Deutschland wohnen" verstehe ich aber nicht von Mazda. Macht ja technisch nicht viel Sinn weil unsere Fahrzeuge ja im Grunde die selben sind die auch überall sonst fahren (bis auf Kleinigkeiten wie Reflektoren oder Shark-fins).


    Zum letzten Absatz: Ja sieht man auch gut bei EngineeringExplained. Macht man aber auch nur ein einziges Mal mit dem Motor.


    PS: Wenn ich das Auto und die Anleitung dann im Oktober/November habe werde ich sie gewiss auch lesen ;)

    Muss man diese Buchsen auch entspannen wenn man nur Tieferlegungsfedern einbaut? Hatte nämlich vor, das selber zu machen. So schwierig kanns ja nicht sein.

    Ich stelle mir da eher die Frage ob es so gut ist den gerade neu gestarteten Motor an der Ampel direkt zu belasten...ich habe ja mal gelernt dass man beim Kaltstart z.B. 20 Sekunden warten soll bis sich das Öl wirklich an jede Stelle im Motor verteilt hat bevor man losfährt. Klar, kaltstart ist kein Start an der Ampel aber trotzdem stoppt ja der Ölkreislauf in dem Fall erstmal :/

    Also ich weiß nicht was irgendwelche Händler oder Artikel im Internet schreiben aber das ist auch ziemlich egal, denn was das Gesetz vorgibt ist das wichtige:


    Abs 2 des FZV:
    "Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein; sie dürfen nicht zusätzlich mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein, es sei denn, die Abdeckung ist Gegenstand der Genehmigung nach den in Absatz 6 genannten Vorschriften. Form, Größe und Ausgestaltung einschließlich Beschriftung müssen den Mustern, Abmessungen und Angaben in Anlage 4 entsprechen. Kennzeichenschilder müssen reflektierend sein und dem Normblatt DIN 74069, Ausgabe Juli 1996, entsprechen [...]"
    Absatz 6 bezieht sich dann auf einige EU Verordnungen.


    Weiterhin steht in Abs. 10 und 11:
    "(10) Außer dem Kennzeichen darf nur das Unterscheidungszeichen für den Zulassungsstaat nach Artikel 37 in Verbindung mit Anhang 3 des Übereinkommens vom 8. November 1968 über den Straßenverkehr (BGBl. 1977 II S. 809) am Fahrzeug angebracht werden. Für die Bundesrepublik Deutschland ist dies der Großbuchstabe „D“.
    (11) Zeichen und Einrichtungen aller Art, die zu Verwechslungen mit Kennzeichen oder dem Unterscheidungszeichen nach Absatz 10 führen oder deren Wirkung beeinträchtigen können, dürfen an Fahrzeugen nicht angebracht werden."



    Hier ist der Link zu Anlage 4 des Abs. 2. Da steht nichts von Farben auf dem Teil des Unterscheidungskennzeichens aber es wird auf die DIN6171-1 Bezug genommen "DIN 6171-1, blau – Euro-Feld".... Die DIN musst du dir wahrscheinlich kaufen, kostet ca. 80€. Ansonsten auch nochmal nach DIN74069 schauen. In BGBL. 1977 II S. 809 Artikel 37 habe ich schon geschaut, da steht aber wohl nicht brauchbares außer dass das Unterscheidungszeichen nach Anhang 3 aussehen soll und diesen habe ich nicht gefunden. Denke aber mal dass das seit 1977 sowieso in die Standards aufgenommen wurde.

    Also ich habe heute Post von Mazda bekommen mit einem netten bebilderten Buch und einem Code zur Anmeldung im Internet.
    Habe den Code verwendet aber irgendwie dachte ich es kommt mehr dabei heraus... Jetzt habe ich anscheinend nur irgendeinen Newsletter abonniert :/