Ist die Toleranzgrenze von Mazda eine andre, als die gesetzlich vorgeschriebene?Bei einer Abweichung von mehr als +1,5% soll eine Tachoanpassung nötig machen. 215/45 läge also noch innerhalb dieser Toleranzgrenze.
Ich weiß, dass z.B. reifenrechner.at in seiner Anzeige von +1,5/-2,5% Toleranz ausgeht, allein mir fehlt der Beleg für die Existenz dieser Grenzen in Form von Gesetzen oder Verordnungen. Die relevante EU-Verordnung ECE-R 39 ist leider im Original nicht oder nicht leicht zu finden. Verschiedene externe Quellen zitieren sie aber übereinstimmend mit 0% Nacheilung, maximal +10% + 4 km/h Voreilung. Der Wert von 1,5% wird allerdings z.B. hier von der Autobild als Toleranz für Tachometer ins Spiel gebracht ...
So, noch einmal gründlicher gegoogelt, es gibt online eine deutsche Version der ECE-R 39: http://eur-lex.europa.eu/LexUr…2010:120:0040:0048:DE:PDF
Mal sehen, wie lange der Link im EU-Online-Chaos gültig bleibt. Da steht definitiv drin, dass der Tacho nicht zu wenig anzeigen darf. Die einzige weiter Toleranz, die genannt wird, ist die des Messgeräts für die Tachoüberprüfung und die darf höchstens 0,5% betragen. Da die Verordnung sich aber in erster Linie an die Industrie richtet, die ein Fahrzeug in Verkehr bringen will, finden sich keine konkreten Hinweise, ob ein technischer Gutachter nun bestätigen darf, dass die genannten Bedingungen bei Einsatz einer anderen Radgröße noch erfüllt sind. Lange Rede, sehr kurzer Sinn.