Genau die letzte Angabe könnte die kritische sein. Es ist durchaus vorstellbar, dass durch einen Aufprall Verformungen entstehen, die ein Entriegeln unmöglich machen. Allerdings dürfte die Deformation dann in vielen Fällen auch so massiv sein, dass sich die Tür auch unverriegelt nicht mehr öffnen lässt.
Umgekehrt gibt es natürlich noch die Anforderung, dass ein Türschloss (verriegelt oder nicht) bei einem Aufprall mit bis zu xx g Verzögerung nicht von selbst aufspringen darf (den genauen Wert von xx habe ich vergessen, möglich, dass bei 30 g getestet wird).
Die diesbezüglichen Konstruktionsdokumente gelten als dokumentationspflichtig und müssen zig Jahre aufbewahrt werden.