Beiträge von Michael XXXX

    Jetzt bitte ich noch kurz um Hilfe... kann der TÜV das in so einen grünen Zettel eintragen und man legt es zu den Papieren oder "muss" man das direkt in die Papiere eintragen lassen?

    Der grüne Zettel vom TÜV ist bei der GTÜ weiß, in beiden Fällen muß es in die Zulassung eingetragen werden, sonst mault die Rennleitung und die Versicherung schickt eine Flasche Whisky. Mit der Rechnung.

    Gutachten sind überbewertet, das wird auch so eingetragen. Habe ich heute durchexerziert und gleich zwei Anmerkungen in den Papieren, daß ich nicht mit Schneeketten fahren darf.

    Dachte ich auch. 8) Das zu öffnende Dach interessierte mich am wenigsten. Ich dachte, im Sommer knallt mir die Sonne zu sehr, im Winter ist es zu kalt, ab und zu Regen.... - das Dach werde ich eh überwiegend geschlossen lassen. Welch eine Fehleinschätzung. Wenn es nicht deutlich regnet oder schüttet wird das Dach zu jeder Jahreszeit geöffnet. Beim Softtop derart fix, da überlegt man gar nicht lange.
    Schöne kurvige Strecken über Land oder durch Waldgebiete und dazu den jeweiligen Duft - mehr Freude am Fahren geht nicht.

    Das wichtigste fehlt: man wird besser gesehen! Was nutzt der tollste Wagen, wenn die Typen vor der Eisdiele nicht sehen, wer drinsitzt?

    Die Typenschilder haben nichts zu sagen, ich habe zu meiner Jugendzeit etliche Typenschilder mit meinem Namen als Hersteller auf selbstgemachtes Motorradzubehör und Teile genietet damit ich Ruhe von der Rennleitung hatte. Bei der HU so begründet wurde das nie beanstandet.

    Das Dumme ist nur, daß diese Anleitung eben nicht narrensicher geschrieben wurde, da nicht explizit auf das Abstellen des Motors hingewiesen wird, und ein Amerikaner vermutlich genau deshalb klagen würde weil er beim Initialisieren unnötig Sprit verbrannt hat. ;)

    Der Ami klagt nicht, das macht Greta! Das ist wohl in der Übersetzung verloren gegangen, so wie vieles.

    @The PedalPusher da stimme ich Dir 120%ig zu, das Dumme ist nur, daß diese Anleitungen absolut narrensicher geschrieben werden müssen, und zwar unter dem Aspekt, daß der Hersteller alle Vorsichtsmaßnahmen getroffen und beschrieben hat, und nicht verklagt werden kann. Da schreiben mehr Juristen als Techniker dran und man findet am Ende den kleinsten gemeinsamen Nenner. Das ideale Auto bleibt beim Aufleuchten einer Warnung einfach stehen und kann nur von einem zertifizierten Techniker wieder in Gang gesetzt werden.

    Noch ein Punkt zum Thema Fahrwerk, Bremsen, Lenkung: alle drei profitieren von einem guten Fahrwerk enorm und gewinnen an Präzision. Beim MX, vom Toyotoho hab‘ ich keine Ahnung.