@Chipmonk77 mit Deinen Beobachtungen zum hochprozentigen Sprit bist Du nicht der einzige hier. Such mal ein Thema „lohnt sich V Power / Ultimate“ oder so, da steht einiges drin dazu.
Beiträge von Michael XXXX
-
-
Habe meine R80 abgeholt. Alter, das ist ein neues Moped! So ein sauberes Standgas habe ich bei einer Gummikuh noch nie gehört. Die tuckert total gleichmäßig und relaxt vor sich hin. Gasannahme, Laufruhe, Leistungsentfaltung sind mega! 1.300 Euro waren jetzt kein Pappenstiel, aber das hat sich wirklich gelohnt
Warst Du bei Sven?
-
Im Prozess zählen aber juristische Fakten, keine technischen! Ein vom Mazdaöl verursachter Schaden wird ersetzt, ein Materialfehler bei nicht freigegebenem Öl nicht. So ist‘s zumindest bei einem größeren süddeutschen Hersteller Usus.
P. S. da waren zwei Kollegen schneller, dies ist die Antwort auf Nr. 60
-
10er Feingewinde, kann jeder Schlosser ambulant erledigen.
-
Wie wär‘s mit Gewinde nachschneiden? Dann sollte er passen.
-
@Michael XXXX
Ich wünsche dir viel Erfolg bei der Aktion, interessieren würde es mich auch ob das mit dem RainX funktioniert.
Kannst ja mal berichtenGruß Jürgen
Stimmt, da war was! Hat nicht gefunzt, das dreckige Wasser ist nicht so gut abgelaufen, wie ich es mir erhofft hatte. Ich bin dann dazu übergegangen, an der Tanke immer Scheinwerfer und Spiegel abzuwaschen beim tanken, zur Not auch mal zwischendurch. Ist zwar lästig, aber immer noch besser als nichts gesehen!
-
Die Skandinavier haben ja auch anderen Schnee. Das Zeug ist am rutschigsten je wärmer es ist, kalt genug und festgefahren, das heiß nicht von irgendwelchen hirnlosen Grobmotorikern poliert, ist der Schnee sehr nah am Asphalt, zumindest im Bereich der Haftreibung. Aber wehe, die Fuhre bricht aus, dann braucht man Platz....
-
Fahr mal mit 77 Tonnen und Slicks auf Schnee und Eis rum, dann weisst Du, wie groß die Augen werden können!
Endlich wieder die SR drauf, es wahr schon ein Hochgenuss, wieder richtig durch die Kurven zu flitzen! -
Hab‘s berichtigt, wobei die Worte „bis zu“ die Kernaussage darstellten.
-
Bis zu 5 (10) % sagt die Verordnung, damit ist alkoholfreier Kraftstoff durchaus legal als E5 (E10) deklarierbar.