Ich bräuchte bitte eine Einschätzung von euch, die mit Felgen aus dem Zubehör mehr Erfahrung haben, als ich (bisher Null).
Wegen einiger fahrdynamischer Vorteile ggü größerer Räder tendiere ich derzeit zu den Alleggeritas in 16 Zoll - eventuell mit ET 37.
Jetzt habe ich dazu ein Teilegutachten (§19(3) StVO) vom TÜV Pfalz gefunden, wo sich folgende Spalte findet:
Alleggeritas TÜV.JPG
"K1a K1b" bedeutet hier, dass an der Vorderachse die Kotflügel verbreitert werden müssen. Originaltext:
Alleggeritas TÜV Legende.JPG
Jetzt meine Frage dazu:
Ist eine Verbreiterung unumgänglich, weil im Teilegutachten so festgehalten, oder ist der einzelne Prüfer dazu befugt, nach eigenem Ermessen zu entscheiden?
Ich bin absoluter Laie, was Änderungen an Felgen betrifft. Ich habe so etwas tatsächlich noch nie gemacht. Aber nach meinem Gefühl fahren weitaus extremere Verbreiterungen herum, als diese 8mm mehr durch die andere Einpresstiefe.
Letztendlich müsste ich die Felgen aber in Österreich eintragen lassen, wo die Uhren wieder anders laufen ...
Für eure Stellungnahme wäre ich sehr dankbar.