Beiträge von Braunschweiger

    Den eigenen Thread finde ich sehr gut und habe die Diskussion zwischen @Svanniversary und @Nelle interessiert (und manchmal amüsiert ;) ) verfolgt - an vielen Stellen fernab meines theoretischen Wissens (wäre ja schlimm wenn nicht) aber wirklich aufschlussreich.


    Mit dem Thread im Kopf noch mal eine "Selbstanalyse" angestellt: Kann es sein, dass der landläufige "Untersteuerbegriff" bei geringen Geschwindigkeiten was ganz Anderes ist, als das, was der Fahrwerker darunter versteht? Ich persönlich erlebe in freier Wildbahn mit dem MX5 eigentlich nie das klassische "Untersteuern", wie ich es von meinen fahrdynamikbefreiten Alltags-Frontkratzen kenne (also das tatsächliche, sanfte Schieben nach außen über die VA in zu schnell angegangenen Kurven.) Dafür ist der Grenzbereich vermutlich einfach zu hoch, bzw. meine Hemmschwelle aus der Hausstrecke eine Rennstrecke zu machen. Was ich rausfahren kann, ist ein abruptes und heftiges "Abreißen" der Haftung an der Vorderachse z.B. beim zu schnellen Umlenken bei der Einfahrt in einen Kreisverkehr. Für mich plausibel, da (in meinem Kopf) dabei Folgendes passiert: Man fährt rein, lenkt also nach rechts, das Auto rollt nach links. Dann, beim zu schnellen Umsetzen nach links, schlägt man die Vorderräder so schnell in die Gegenrichtung ein, dass das Auto keine Chance hat sich erst einmal vernünftig abzustützen und die Haftung an der VA reißt ab. Kommt das hin?


    Das ist doch dann aber kein "klassisches" Untersteuern, das fahrerische Doofheit die mit keinem Auto dieser Welt anders enden würde - richtig? In langgezogenen, schnellen Kurven finde ich den Punkt sehr schön spürbar, an dem die Haftungsgrenze erreicht wird. Ich habe allerdings das Gefühl, dass mehr Lenkwinkel in diesen Situation eher Leben ins Heck bringt und kein Untersteuern provoziert. (Allerdings gibt es auch nicht ganz viele Kurven, die mir lang und einsehbar genug sind, um das zu "erfahren"...) Sven, wenn du das nächste mal mit dem MX5 dein Pferd zum Tierarzt bringst, dann klingel mal Gegenüber. Der Christoph braucht Nachhilfe. ;)

    Ich bin da bei Sven und muss meine "Stammtisch-Premiere" auch noch etwas schieben - nach Monaten im Home-Office und zahlreichen Masken-Meetings will ich da auch kein Risiko eingehen. (Zumal ich gehört habe, dass die Truppe ganz lustig sein soll und Lachen ja eine Hochrisiko-Aktivität ist. Aerosole und so. ;) )

    Im Kontext des Autos kenne ich folgende Fälle von Steuerhinterziehung: Unrechtmäßige Nutzung eines steuerbegünstigten Fahrzeugs (grüne Kennzeichen oder steuerbefreit wegen z.B. schwerer körperlicher Einschränkungen), als Deutscher Staatsbürger dauerhaft ein auf einen Bekannten im Ausland zugelassenes Auto bewegen und, das ist ja der interessante Fall, einen Abgasrelevanten Umbau (auch einen vom AaS abgenommenen) nicht bei der Zulassungsstelle anmelden.


    Ein solcher Umbau wäre z.B. der Verbau eines Turbos oder ein Motortausch von 1,5l auf 2,0l. Beide Maßnahmen führen dazu, dass das umgebaute Fahrzeug unter identischen Bedingungen auf dem Prüfstand keinesfalls mehr die gleichen Abgaswerte wie bei der Typzulassung erreichen würde.


    Allerdings, und hier wird es dann kniffelig: Um das Auto wieder in den Prüfstandsmodus zu bekommen, müsste man so oder so einige "Dinge" tun (Auch wenn ich die Deutsche Umwelthilfe nicht unbedingt für eine Institution in Sachen Kraftfahrzeugtechnik halte, hier mal ein paar Beispiele aus dem 2013er Propagandaheft)


    Das Ausschalten von Radio und Klimaanlage zur Ermittlung der Werte scheint okay zu sein. Dennoch bezweifelt niemand, dass alle Komfortverbraucher vom Kunden auch genutzt werden dürfen. Die Klimaanlage merkt sich ihren Einschaltzustand dabei bis zum nächsten Start, das Radio (die Umweltsau!) schaltet sich sogar selbstständig wieder ein. (Um ehrlich zu sein: Beim Mazda weiß ich das nicht, bei anderen Autos ist das aber so...)


    Mit dieser Argumentation könnte auch eine Steuerung zulässig zu sein, die die SSA stets auf den Wert vor Zündungswechsel zurücksetzt ("Memory-Funktion"). Eine Dauerhafte Abschaltung per "Stecker ziehen" oder "Dongle stecken" könnte hingegen anders gewertet werden. Ob es, im Rahmen einer Verhandlung, zu Argumentieren wäre, dass Mazda zum Bestehen des Prüfstandslaufs ja eh die Reifen aufpumpen und irgendwelche Fugen abkleben muss und bei der Gelegenheit ja auch mal eben den Stecker wieder anklemmen oder den OBD-Dongle entfernen kann? Keine Ahnung. Vielleicht hat ja einer in diesem Forum Zeit und Lust, das ganze mal durch die Instanzen zu treiben? Ein großes Mysterium der Deutschen Autoforen wäre endlich geklärt! 8)

    Ich glaube Du bringst hier etwas durcheinander:
    Von CarbonMiata gibt es einen Dongle für die OBD-Buchse welche elektronisch das i-Stop temporär rausprogrammiert (ähnlich der hier im Forum beschriebenen manuellen Lösung z.B. per Forescan-Software, aber eben reversibel).
    Es hat nichts mit dem Abziehen von Steckern für die aktive Motorhaube zu tun. So etwas käme jedenfalls für mich auch nicht in Frage!

    Nicht unbedingt. Du kennst ja die Funktionsweise nicht; vielleicht haben die Amis keine aktive Haube, aber dennoch den Schalter am Schloss (Gleichteilepolitik). Wenn der OBD-Dongle dann einfach das Signal für "Haube offen" auf den BUS gibt, hat das bei den Amis keine weiteren Auswirkungen, da keine Warnlampe o.Ä. angeht, bei der EU-Variante ist der Effekt aber 1:1 identisch mit dem Abziehen des Steckers am Schloss...


    Geht aus der Beschreibung hervor, ob die gelbe i-Stop-Lampe angeht, wenn man den Dongle verwendet? Das wäre schon einmal ein Indiz für eine andere Funktionsweise; beim Abziehen des Steckers geht keine Lampe an, i-Stop ist einfach nur dauerhaft "nicht bereit".

    Bevor ich mir einen Wirbel beim Versuch in den Fußraum zu krabbeln ausrenke, würde ich zunächst mal versuchen das Pedal im Stand (aber natürlich bei laufendem Motor) ein paar Mal ganz durchzutreten.


    Hintergrund: möglich (aber in keinster Weise von mir geprüft) ist, dass in der Umlenkung/Mechanik vom Bremspedal evtl. vorhandener Schmierstoff nicht mehr über den "ganzen Pedalweg" vorhanden ist, da man den ja im Alltag für gewöhnlich nicht nutzt. Zumindest wäre das der mit Abstand einfachste Ansatz - du kannst es ja mal ausprobieren und berichten.

    Das funktioniert nur nicht, weil da vorne ab Werk gar kein Schalter ist. Der wird mit der Alarmanlage nachgerüstet und hat aufs i-stop auch dann keinen Einfluss.

    Ich weiß nicht genau, was du damit meinst? Mein '17er 2.0 ohne Alarmanlage hat sowohl einen Schalter für Start-Stop als auch den Schalter am Schloss der Motorhaube. Stecker abziehen deaktiviert tatsächlich die Start-Stop-Funktion, mit bisher aber unbekannten Auswirkungen auf den Fußgängerschutz - habe das daher auch nur mal probehalber gemacht.