mit persönlich nicht, nur der Werkstatt. Es gibt wohl Vorschriften die besagen würden, dass das Lichtsignal nicht von vorne nach hinten sondern nur in beide Richtungen gehen darf. Auch nach mehrmaligem Hinweisen auf E-Zeichen hat er auf den Rückbau bestanden.
Somit sind also alle Blinker von Audi, Ford (z.B. beim Smax) oder Marken mit sequentiellem Blinker nicht zugelassen, da diese alle an einer Seite (Audi z.B. innen nach außen, Ford von oben nach unten) beginnen und an anderer enden.. Das darf der Herr Prüfer gerne mal gegenüber den geltenden Standards argumentieren. Ich würde den Prüfer wechseln oder die Werkstatt sollten den Prüfer wechseln. Wer etwas mit E-Prüfzeichen mit intakter Funktion beanstandet wird an anderer Stelle leider wichtige Dinge übersehen, da der Fokus einfach falsch liegt. Ich bin selbst als leitender Prüfer für ISO und Lieferkettenstandards tätig, ich könnte mich auch an Kleinigkeiten aufhalten, aber das macht vor dem größeren Ganzen einfach keinen Sinn - vor allem, wenn die rechtliche Grundlage dafür fehlt...
Um noch etwas zum Thema beizutragen, meine 3. / 60.000er Inspektion inkl Ölwechsel lag bei 286,79€. Öl selber mitgebracht. Das Auto wurde von außen und innen gewaschen und offensichtlich viele Schrauben im Bereich Unterboden nachgezogen, da der Kleine deutlich weniger Störgeräusche beim Fahren gemacht hat.