Der Händler ist hier in einer relativ schwachen Position, auch wenn er selbst offenbar arglos war. Und so ganz sauber war der Ablauf und die anschließende Klärung ja wohl auch nicht, zumal er sich die Handlungen seines Mitarbeiters zurechnen lassen muss. Insofern: Ein Angebot ist ein Angebot - da kann man immer noch ein bisschen nachverhandeln. Und ohne die Anwaltskosten würde ich nicht einsteigen.
Insgesamt kämst Du dabei, wenn es tatsächlich nur ein dilettantisch beseitigter Lackschaden ist, sehr gut weg.
Und damit sollten dann wohl beide Seiten leben können.