... und für eine der nächsten Touren vorgemerkt.
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Das klingt nach einer Serie ...
... und für eine der nächsten Touren vorgemerkt.
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Das klingt nach einer Serie ...
Verdammt viel Prominenz - die Anmeldeliste besteht ja fast nur aus Moderatoren
Moin @Brot, ich gratuliere zur "Beförderung".
Hab' ich d o c h richtig gesehen. Da trifft es wohl den Richtigen. Viel Spaß mit der neuen Aufgabe, Chris
Der frühe Vogel fängt den Wurm! Da ich aus dem hohen Norden anreise, habe ich mir ein warmes Plätzchen im Hotel am Wall für die Nacht von Sonntag auf Montag gesichert. Damit kann eigentlich nicht mehr viel schiefgehen
Auch wir haben uns in Eurer Mitte sauwohl gefühlt und haben uns trotz der "misslungenen" Karosserieform nie als Aussenseiter gefühlt.
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Das wäre ja auch noch schöner
Schließlich fahren wir alle ND
So, bin wieder zuhause, während die meisten Anderen wohl noch unterwegs sind. Der Wettergott hat es mal wieder gut gemeint und so hatten wir eine spannende und dynamische Tour durch die Elbauen bei strahlendem Sonnenschein. Vielen Dank an @T-Andi für die tolle Planung und an die ganze Truppe für den coolen Tag. Bis bald
Sieht großartig aus, besser könnte das Wetter kaum sein, zumindest am Ausgangspunkt der Tour. Das wird eine feine Sache Bis nachher!
Bin ich eigentlich wieder der einzige mit einem G131?
Ruhig bleiben, wann war das denn jemals ein Problem?
Ein Unfallschaden liegt vor, wenn Teile des Fahrzeugs zwecks Reparatur und/oder Lackierarbeiten vom Fahrzeug abmontiert werden müssen. Dies ist auch bei Verkauf anzugeben. Einfache Lackausbesserungen fallen natürlich nicht darunter. Ich empfehle jedoch stets die Angabe jeglicher messbarer Lackierarbeiten mit Fotos, damit aus dem einfachen Steinschlag nicht später ein Unfallschaden gemacht wird.
Ich gebe hier nur die Abgrenzung zwischen Unfallschaden und Nicht-Unfallschaden der gängigen Rechtsprechung wieder. Irgendwo muss schließlich die Grenze gezogen werden.
Ganz so einfach ist das eben nicht! Die gängige Rechtsprechung ist 1.) differenzierter und 2.) nicht einheitlich. Die hier genannte "Grenze" gibt es so nicht! S.o.
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Und ein nachlackiertes Bauteil kann für einen potentiellen Kaufinteressenten sehr wohl als "Unfallschaden" gesehen werden. Ob das nun per Definition so ist, ist an der Stelle erstmal egal. Verschweigen darfst du es nicht (Siehst ja, was passiert) und sobald du erwähnst, dass es nachlackiert ist wird ein potentieller Käufer den Preis drücken wollen. So simpel ist das.
Ganz einfach ist das in der Tat nicht. Und die Rechtsprechung ist nicht einheitlich. Allerdings macht nach Auffassung des BGH ein Bagatellschaden ein Auto noch nicht zum Unfallfahrzeug. Und als solcher wäre ein "geringfügiger, äußerer Lackschaden" zu werten. Da @jimm1391991 ja einen Rechtsanwalt eingeschaltet hat, kann der ihn sicherlich ganz konkret, auf den Einzelfall bezogen, beraten.