Beiträge von FROSTBOX

    Externer Inhalt youtu.be
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.


    Das isser doch, oder?

    Meinen NC RC habe ich genauso oft offen gefahren, wie den ND heute. Ein ND RC, ähnlich dem Vorgänger, wäre für mich eventuell in Frage gekommen, der RF hingegen nicht.


    Ein "Targa" ist mir einfach zu wenig Cabrio - und kein Cabrio ist keine Option.


    Nichtsdestotrotz ist der RF eine wunderschöne Skulptur! Geschlossen schöner als der Roadster, offen umgekehrt. Meine Meinung.

    Ärgerlich, keine Frage.


    Aber deine Farbe ist doch vergleichsweise dankbar und Dein MX-5 wird (gute fachmännische Arbeit vorausgesetzt) danach so wie zuvor sein.


    Meine Frau tauscht gerade ihren Firmen-Leasing-5er gegen einen neuen. Sie hatte sich selbst eine kleine Beule eingehandelt, eine weitere kam durch eine Anwohnerin, die offenbar Probleme beim Ausparken hat, hinzu. Und dann hatte vor einigen Monaten irgendein W**er seinen Schlüssel einmal die ganze Seite entlang gezogen. Fazit: Heckschürze neu, 3 Seiten lackieren. Letzte Woche kam er aus der Werkstatt zurück und sah WIRKLICH aus, wie neu. Trotz Metallic-Lack, der schon drei Jahre auf dem Buckel hatte. Man hat wirklich nichts gesehen. Nicht im Schatten, nicht in der Sonne, nicht an den Spaltmaßen.


    Ich denke, solange einfach nur "Anbauteile" betroffen sind, die easy getauscht und lackiert werden, geht's doch echt noch. Und der Wertverlust wird auch ausgeglichen.


    Einen harten Schlag bei einer Kollision finde ich viel kritischer, da weiß man nicht zu 100%, ob die Werkstatt wirklich alles findet, oder ob nicht doch irgendwas verzogen ist, oder ein Scheinwerfergehäuse doch undicht ist, oder oder oder...


    Dennoch ärgerlich, klar. Aber der Satz "das wird schon wieder" (und zwar so, als wäre nichts gewesen) trifft hier wohl wirklich auch zu...

    Herzlichen Glückwunsch zur richtigen Entscheidung! Gleichzeitig: herzliches Beileid zur Wartezeit-Folter, ich bin da fast durchgedreht.


    Der NA war mein zweiter Autotraum. Das erste Mal habe ich mich auf dem Fußweg zur Grundschule verliebt, jeden Tag blieb ich kurz an dem roten GTI stehen und lunzte durch die Scheibe oder bewunderte den roten Rahmen am Kühler. Das war 1980. Einen Golf habe ich nie besessen.


    Den NA sah ich erstmals in der Auto Motor Sport im Wartezimmer meines Hausarztes. Ich war 16, wie elektrisiert und ließ die Zeitschrift mitgehen... Kurz darauf sah ich ihn live: als armer Gymnasiast erweiterte ich mein Taschengeld, indem ich die Bild am Sonntag austrug und einer meiner Kunden dürfte einer der ersten Mixxer-Fahrer in DE gewesen sein. Auf seinen knallroten NA habe ich mich sonntags früh die ganze Tour lang gefreut... Das war im Frühjahr 1989 und seitdem wusste ich, dass ich irgendwann auch MX-5 fahren werde, allerdings war es erst 2014 (NCFL) so weit... Soviel zur Jahrzehnte langen MX-5-Träumerei. Das beste aber ist: in diesem Fall ist die Realität noch viel besser, als Traum!

    Das ist nicht ganz korrekt. Die Bedienung des Telefons während der Fahrt bzw. bei laufendem Motor ist nur dann verboten, wenn man es dazu in die Hand nimmt. Mit Telefon in einer Handyhalterung ist die Benutzung erlaubt - sogar das Schreiben von Textnachrichten.

    Ich habe jetzt nur schnell und grob recherchiert, demnach aber ist das falsch. Allerdings ist die Juristerei bekanntlich gerne sehr uneindeutig und uneinheitlich ("Auf hoher See und vor Gericht..."), daher würde ich keinesfalls davon ausgehen, dass das Schreiben von Nachrichten erlaubt ist.


    http://www.tagesspiegel.de/mob…euer-werden/11959804.html
    https://www.test.de/Handynutzu…isplay-erlaubt-4847807-0/


    Es stimmt, dass das Telefon benutzt werden kann, wenn es in einer Halterung steckt, aber nur zum telefonieren (z.B. Abheben/Auflegen) oder etwa für die Navigation. Das Tippen von Nachrichten ist wohl in der Rechtspraxis ausgeschlossen. Wie es sich nun wiederum mit Spotify verhält, ist natürlich eine noch speziellere Frage...