So, hab mich auch mal informiert, da ich auch betroffen bin. Hatte erst gedacht, dass es um 30mm Spurplatten geht. Da ich die nicht habe, hatte ich den Thread nicht als für mich relevant betrachtet.
Da aber die 15mm Spurplatten (2x) gemeint waren, hab ich mal bei H&R und bei der DEKRA angerufen.
Laut Aussage der DEKRA gilt der Bestandsschutz. Das heißt, einmal eingetragen, bleibt eingetragen. Eine Neueintragung wird aber nicht mehr vorgenommen.
Laut H&R liegt das Problem bei dem exakten Wechsel der Räder. Es ist beim Radwechsel darauf zu achten, dass die Räder nicht verkannten und vollflächig anliegen. Da das aber bei nicht so ordentlicher Arbeitsweise bei den 15mm Spurplatten nicht in jedem Falle gewährleistet werden kann, wurde die Auflage H8 mit in das neue Gutachten aufgenommen. Bei den 18mm Spurplatten ist alles in Ordnung.
Wer also die Platten schon eingetragen hat, kann auf 18mm wechseln, muss es aber nicht. Man muss nur beim Radwechsel aufpassen.