Geht von alleine wieder aus.
Beiträge von Florian81
-
-
Moin zusammen,
das Auto ist gewaschen, aufgeräumt, betankt und mit dem richtigen Luftdruck versehen.Aber leider muss ich für morgen absagen.
Mein Sohn hat seinen nächstens Wachstumsschub und macht Tag und Nacht Terror, da kann ich meine Frau nicht auch am Wochenende ganztägig allein lassen.Ich danke @T-Andi für die Organisation und wünsche allen viel Spass - ich hatte mich schon sehr auf morgen gefreut aber Familie geht vor.
-
Sehe ich auch so!
Wenn ich meinen daily Turbodiesel noch kurz eine Minute nachlaufen lasse, damit das Öl an der Welle vom Turbolader nicht verkokst, dann ist das notwendig und hat mit unnötigem Lärm oder Abgas nichts zu tun.Grüße,
JürgenKaltfahren und dann abstellen.
Nachlaufen lassen bei heißem und - da ja aktuell immer moderner - dünnflüssigem Öl gepart mit fehlendem Öldruck ist nicht förderlich für den Turbo ... -
Ui, nur 2 schnelle dabei gewesen
-
-
Ich kann mir jetzt leider nicht extra einen G 131 kaufen
, aber was heißt hier schon abschließend ... Grundsätzlich hast du erst einmal recht. Der Abrollradius darf nicht größer werden, nur in Grenzen kleiner. Aber genau genommen ist nicht das die Anforderung, sondern dass die Anzeige des Tachometers nicht voreilen darf. Eine Prüfung oder gar Angleichung ist für den privaten Autofahrer nicht bezahlbar. Aber wenn es schon ein anderer geprüft hat, darf man das ja durchaus nutzen ...
Es gibt Sonderräder, deren Teilegutachten oder sogar Allgemeine Betriebserlaubnis die Verwendung der Reifengröße 205/50R16 am MX-5 ND mit 96kW ausdrücklich einschließt, ohne dass eine Tachoangleichung als Auflage genannt wäre. Somit kann man diese Reifengröße mit diesen Felgen unmittelbar nutzen (die Abnahme und Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist natürlich trotzdem notwendig), oder man kann sie als Vergleichsgutachten nutzen, um auch auf der Serienfelge die Reifengröße 205/50R16 eintragen zu lassen.Ein Beispiel für eine solche Felge mit TGA ist die OZ Alleggerita HLT in 7x16 (ET37 oder ET42). Da wird als zusätzliche Auflage für den ND 1,5-Liter lediglich genannt, dass die Ausbuchtungen in der vorderen Radhausinnenverkleidung nachbearbeitet werden müssten. Das ist erstens machbar und zweitens Mumpitz, da sich die Radhausinnenverkleidungen von G 160 und G 131 nicht unterscheiden.
Wenn man die Serienfelgen des G 131 nutzen will (und da spricht ja einiges für) bietet sich die Ronal R53 an. Für sich genommen eine bemerkenswert hässliche Zubehörfelge, aber in 6,5x16 ET45 lieferbar, also exakt vergleichbar mit der Serienfelge. Zu dieser Felge gibt es eine ABE Nr. 48102 (die man vielleicht irgendwo findet, aber vermutlich gar nicht braucht) und das Gutachten Nr. RA-000579-D0-104 zur Erteilung des Nachtrags 03 vom 31.01.2017. Darin sind als zulässige Reifengrößen vorne und hinten explizit
- 195/50R16
- 205/45R16
- 205/50R16
für den MX-5 ND mit Motorleistung 96 bis 118 kW genannt. Natürlich gibt es Auflagen(für 205/50R16) genau 10), aber das ist alles nur der übliche Pippifax. Papiere korrigieren, Geschwindigkeits- und Traglastindex der Reifen beachten, ABE gilt nur bei unverändertem Fahrwerk (sonst separate Beurteilung), nur schlauchlose Reifen mit passenden Ventilen, nur mitgeliefertes Befestigungsmaterial, Luftdruck beachten, und so weiter.
Die einzige bemerkenswerte Auflage heißt EF0 und lautet wörtlich:
Da das Sonderrad einen Raddurchmesser von 16" und eine Maulweite von 6,5" aufweist und sowohl beim G131 als auch beim G160 die Rad-Reifenkombination 195/50R16 6,5J16 im Certificate of Conformity steht, dürfte das Gutachten der Ronal-Felge ideal geeignet sein, um sich die 205/50R16 auf der Mazda-Felge eintragen zu lassen.
Wie hier im Legalitäts-Thread mehrfach betont wurde, gilt eine ABE nicht für das Einzelteil, sondern für das komplette Auto mit (vorschriftsmäßig) angebautem Einzelteil. Die ABE der Felge (um wieder den umgangssprachlichen Begriff zu verwenden) ist daher aus meiner Sicht nicht weniger wert, als wenn irgendjemand schon einmal irgendwo und irgendwie so etwas eingetragen bekommen hat. Wenn überhaupt, dann ist sie mehr wert. Sollte ein Prüfer/Sachverständiger sich nicht darauf einlassen wollen,Wenn das schon jemand beim G 131 getan hat, soll er sich ruhig melden.
@espresso67: Sah wirklich gut aus ...
Das bringt ja schonmal etwas Licht ins Dunkle.
Ich dachte, es geht um die %-uale Abweichung von der Serie ... und nicht "nur" darum, dass der Tacho immer weniger anzeigt, als man fährt (wenn der G131 und G160 tatsächlich die gleichen Tachos haben, ist beim G131 also Luft nach oben).
Dann die TGAs / ABEs mit Freigaben für die Reifengrößen: stehen also über der Tachoabweichung ... bzw man geht davon aus, dass die Werte geprüfte Werte sind und damit vom Prüfer auch so akzeptiert werden.
Habe gerade mal das TGA der Alleggeritas angeguckt (habe sie ja am Auto) und sehe da auch nur die Auflage mit der Radhausverkleidung.Klingt soweit schonmal gut... aber hat es nun auch jemand am Auto eingetragen?
-
@Florian81 - Nu sei doch nicht so ungeduldig! Lass uns das Thema noch 2 Wochen lang ausdiskutieren, dann bekommst du deine Antwort schon!
Ist nicht der erste Thread wo es keine Klärung dazu gab
Also laut Reifenrechner.at sind +1,5% und -2,5% erlaubt
205/45R16: -1,7% erlaubt
195/50R16: 0% (Serie G131)
205/50R16: +1,7% nicht erlaubt
205/45R17: +2,5% (Serie G160 mit angeblich gleicher Tachoeinheit) -
Um das vielleicht in diesem Thread mal abschließend hinzubekommen:
205/50R16 auf G131 erlaubt ja / nein?
Wer fährt es ... wer hats auch eingetragen?
Ich fahre auf meinem G131 205/45R16 weil es nach meinem Kenntnisstand eben nicht erlaubt ist, mit dem Umfang größer zu werden.
-
205/45R16 ist kleiner als beim G 131 original.
Die Breite ist egal (Abnahme ist bei abweichender Reifendimension sowieso immer erforderlich). Der Abrollumfang ist kleiner als bei 195/50R16, aber im erlaubten Toleranzbereich.
Sorry, hab’s korrigiert ... meinte 205/50R16
-
Wo wir aber wieder beim Thema TÜV wären ... 205/50R16 ist größer als beim G131 Original und damit nicht erlaubt - egal was der G160 hat und ob die Tachoeinheit gleich ist.
Oder hat das hier jemand ganz offiziell eingetragen?