Eigentlich ist ja alles geklärt, aber...
Ich fasse mal zusammen was ich verstanden habe:
- Es gibt eine ABE für die Felge, kein Mustergutachten. Damit sind bestimmte Felgen-/Reifenkombinationen sowohl beim G131 als auch G160 eintragungsfrei. Alles unter der Vorraussetzung das sonst alles Fahrwerk-relevante Serie ist
- Die ABE ist zweigeteilt. Im ersten Teil die Freistellung von der Eintragungspflicht, im zweiten Teil die zulässigen Felgen/Reifenkombinationen pro Fahrzeug
- Die 6,5x16 Felge braucht nur beim G131 mit Reifen 205/50R16 eingetragen zu werden,alle anderen Kombinationen sind eintragungsfrei
Stimmen mir die Experten da zu ? Ich werde den TÜV-Mann auf jeden Fall dazu befragen wenn ich meine Räder wegen GW-Fahrwerk eintragen lasse.
Ich war heute noch einmal bei meinem Reifenhändler. War ein sehr gutes Gespräch:Nach Rücksprache mit Kollegen und vor allem mit 2 TÜV-Leuten, stellt sich die Lage so dar:
Wenn ich die Reifengröße 205/50 16 fahren will, so muß diese in die Papiere eingetragen werden. Es gibt in der ABE zur RIAL-Felge keine Befreiung zum Nachtrag i.d. Papiere.Punkt.
Deswegen werde ich jetzt auf 17 Zoll umswappen und folgende Kombi bestellen:
RIAL Milano 7Jx17 ET 44 mit Kleber 205/45 17 88V Krisalp HP3 , aktive Reifendrucksensoren. Die Räder kosten insgesamt 100 € mehr als die 16 Zoll Variante mit 195/50 16
Unter der Vorraussetzung das das oben Gesagte stimmt ist die Aussage deines Reifenhändlers fragwürdig. Das erhärtet auch die Tatsache das die Freigabe für die Milano 7Jx17 100% genauso aufgebaut ist wie die für die 6,5x16 Felge. Und wenn die ET auch gerade mal um 1mm abweicht: Es ist nun mal nicht die von Mazda typgeprüfte Serienfelge. Also warum sollte die 7x17 eintragungsfrei sein wenn es die 6,5x16 NICHT ist? Ernst gemeinte Frage!