Hallo,
in der Hoffnung dass auch einen paar erfahrene NC-Fahrer hier mitlesen habe ich ich mich mal angemeldet. Zu meinem Problem:
Vorletzte Woche habe ich zusammen mit einem Freund (KFZ-Meister) dem MX ein Bilstein B14 GWF verpasst. Letzten Samstag dann die Höhe eingestellt (2 x jedes Rad ab und wieder drangebaut), Freitag abends dann noch die Original-Mazda Felgen montiert und gestern gut gelaunt zur GTÜ-Stelle zur Abnahme + HU + ASU.
Der Prüfer hat mir das Fahrwerk doch glatt nicht abgenommen (und damit natürlich auch keine HU). Begründung: die Abstände zwischen Oberkante Federteller und Mitte Befestigungsschraube des Federbeins müssen jeweils gleich sein. Und die Abstände Kotenflügelunterkante und Radnabenmitte müssen auch gleich sein?! Ähm, ich meine, dasss das technisch gar nicht möglich ist. Zum meinem Entsetzen war der Wagen hinten links bei denen auf der Auffahrbühne dann auch nach 1 cm höher als bei mir in der Garage?!
Ich habe dann in der Garage nochmals nachgemessen und nochmal nachgemessen mit Wagen rückwärts in die Garage eingeparkt, keine Unterschied.
Folgende Werte sind eingestellt (1. Wert: Oberkante Federteller - Mitte Befestigungsshraube Federbein in mm, 2. Wert: Abstand Kotflügelunterkante - Radnabenmitte in cm , Tank etwas mehr als 1/2 voll)
VR 263 / 34,4
VL 265 / 34,4
HR 117 / 34,5
HL 120 / 34,4
Also ich finde der Wagen ist so gut eingestellt, mein Garageneboden hat auch kein Gefälle.
Kann das sein, dass a) der Prüfer keine Ahnung hat und b) die Bühne bei denen auch noch schief steht?
Die im TÜV-Gutachen zu dem B14 aufgeführten Werte sind: Hinterachse: 105 - 120 mm, Vorderachse: 255 - 275 mm. Da liege ich innerhalb.Ich bin etwas ratlos?!
Gruß
Jürgen