Beiträge von hifi_nok

    Wenn man Rennradlern aus dem Weg gehen möchte hilft möglicherweise diese Seite bei der Tourenplanung.



    https://www.quaeldich.de/

    Nicht wirklich... Außer für die "offiziellen" Renntermine.


    Mittlerweile bieten aber fast alle Hotels der Region geführte Radwanderungen für Mountain- und Rennradbiker an. Dazu die Tages-Gruppenausflüge der ganzen Rad-Verleiher. Immer häufiger auch Radtouristen mit vollgepackten Rädern. In den Sommermonaten sind Radler auf den Pässen "systemimmanent".

    Grenzgebiet Italien - Schweiz


    Generell: Wahrscheinlich war das unser letztes Mal am Stilvser Joch. Die Passhöhe wird ja nicht grundlos Europas höchster Rummelplatz genannt. Unter der Woche war die Hölle los. Und als Sahnehäubchen kann man sich für 9 Euro! eine simple Bratwurst im Brötchen kaufen. Die legendäre Ostrampe ist schon an "normalen" Tagen voll mit Autos, Freizeitradlern und Touribussen. Kommt man aber - wie wir - in ein Amateur-Radrennen ko..t man nur noch. Wir haben für die rund 15 Km lange Ost-Rampe eine Stunde benötigt. Man kommt an den Radlern wegen des Gegenverkehrs nicht vorbei, ganz nebenbei haben manche Rennradler auch ihren "Servicewagen" dabei. Und Radler, die einen Berg hochfahren, sind nicht unbedingt schnell. Völlig chaotisch, wenn in einer Tornante 8 Autos, ein Bus und mehrere Motorräder stehen. Irgendwann hörten wir es hinter uns scheppern. Genau im Scheitelpunkt fiel eine vollbepackte "Übergroß-BMW" auf die Seite. Auf der Passhöhe ging gar nichts mehr. Zielankunft der Rennradler, Fans und Fmilienangehörige, unzählige Freizeitradler, noch mehr Wanderer, ca. 300 Motorräder und ganz nebenbei die Kolonne eines Porsche-Clubs. ...und alle machen Fotos.


    Tipp: die legendäre Ostrampe sollte zwischen Juli - Anfang Sept. gemieden werden. Oder aber sehr früh hin.


    Der Tourenvorschlag ist nicht ganz so chaotisch:


    Start/Ziel ist Livigno


    Die Tour führt zu den Torri di Fraele, zwei alte Türme, die über eine kleine Straße erreicht werden. Von den Türmen hat man einen tollen Blick über die Trasse. Am Ende der Sackgasse gibt's ein kleines Restaurant. Die Straße kostet 5 Euro Eintritt, bis zum Restaurant ist die Piste mittlerweile asphaltiert. Die Anfahrt zur Höhenstraße kann übersehen werden, zumal im Ausgangsörtchen viel gebaut und umgeleitet wird. Dort auch die Schilder im Auge behalten.

    fraele.jpg


    Danach geht's über die Westrampe des Stilvser Joch, an einer Stelle sieht man noch die uralte Trasse, die aber für PKW gesperrt ist.

    stilvser Joch westrampe.jpg

    Die Westrampe war im Sept. 2024 im sehr guten Zustand.


    Weiter über den Umbrail-Pass, dem höchsten asphaltierten Pass der CH. Während auf dem Joch der Bär steppt, waren wir auf dem Umbrail fast alleine unterwegs. Dazu ein herrliches Asphaltband durch eine Kitschkulisse. Der Umbrail ist seit einigen Jahren durchgehend asphaltiert. Der nachfolgende Ofenpass ist eher nett, nichts spektakuläres. Danach kommt eine "reine Verbindungsetappe" Richtung St. Moritz. Kurz vor St. Moritz geht's aber Richtung Berninapass. Was will man sagen.... Fahrspaß ohne Ende im Schweizer Alpenklischee, einschl. Gletscher und dem bekannten Bernina-Express. Hinter'm Bernina dann wieder Richtung Livigno.


    Start/Ziel Livigno, das ist dort, wo der Sprit im Sept. 2024 1,32 €/Liter kostete :thumbsup:

    Streckenlänge ca. 190 Km

    gefahrener Durchschnitt: ~46 Km/h

    Geplant mit Basecamp

    im GPX-Format







    Hi Hoffi,


    ist natürlich OT, aber totzdem... Die Autos, die hier zugelassen werden sollen, müssen natürlich den EU-Vorgaben entsprechen. Licht ist da nur ein Randthema. In der StVZO wurde "früher" alles geregelt, was für "Deutsche" Autos wichtig war. Heute verweist die StVZO in vielen Dingen auf die entsprechenden EU-Richtlinien. Siehe in deinem völlig korrekt genannten Beispiel im Abs. 1


    Zitat

    4Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern im Anwendungsbereich der Regelung Nummer 48 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) (ABl. L 14 vom 16.1.2019, S. 42) müssen hinsichtlich des Anbaus und der Genehmigung lichttechnischer Einrichtungen der Regelung in der jeweils geltenden Fassung entsprechen.


    Hier hat sich der deutsche Gesetzgeber die Sache einfach gemacht und auf die entsprechende EU-Regelung verwiesen.


    Wo selbst Spezialisten ständig in den Verordnungen und Gesetzen rumblättern und nicht selten auch nachfragen müssen, ist aber der Regulierungswahn komplett aus dem Ruder gelaufen. Denn es gilt ja weiterhin der Grundsatz, dass der Halter/Fahrer für den technischen Zusatnd des Fahrzeuges verantwortlich ist. Soll sich jetzt der durchschnittliche Autofahrer ständig durch irgendwelche Gestzesblätter, Vorschriften und evtl. sogar Urteile wälzen?


    Auf der anderen Seite sagen aber die Gerichte glasklar: "Wenn Sie etwas umbauen/verändern wollen, müssen Sie sich sachkundig machen". Ob das die Heizungsanlage im Keller, eine andere Steckdose im Wohnzimmer oder ein Reflexstreifen auf der Mülltonne ist, spielt dabei keine Rolle.


    Kann man toll finden oder nicht.

    Jetzt wird's aber schräg...


    In dieser Runde kam die Frage auf....

    Sieht toll aus! Aber dumme Frage: Ist das legal?


    Wenn dann die korrekte Antwort kommt, dass es nicht legal ist, ist es ein Zeichen höchster Sozial-Inkompetenz, wenn im Kern kommentiert wird: legal - illegal - scheißegal.


    Was jeder macht, bleibt jedem selbst überlassen. Sich aber über den Fragesteller lustig zu machen, ist unterste Schublade.

    Vorsicht, daraus wird ein Vorsatz konstruiert, das verdoppelt.

    Nicht nur das.


    Mit den 20 Euro wird nicht die Legalität erkauft. Das heißt:

    20 Euro UND vor Ort den Reflexstreifen entfernen. Wenn das nicht möglich ist, besteht die Option der "Mängelkarte", siehe hier. Dann kommen die Gutachter-Gebühren auch noch rauf.

    Und spätestens beim nächsten TÜV-Termin wird das mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit sowieso bemängelt.

    Hm, IMHO greift das hier nicht.

    Es geht um Konturmarkierung und Beleuchtungsersatz, zudem nur in den Farben weiß und orange.

    Sobald "irgendwas mit Licht" montiert/demontiert wird, muss man hellhörig werden. Das alles ist bis hin zur Leuchtfläche, Leuchtkraft und Abstrahlwinkel haarklein definiert, was an Fahrzeugen aller Art montiert werden muss/darf. Man kann über Sinn und Unsinn ergebnisoffen streiten, aber so ist nun mal die EU-Vorgabe.


    In der Kurzfassung des Artikels bei "Bußgeldrechner" ist ein kurzer knapper Hinweis, der es aber auf den Punkt bringt:


    Zitat:

    Folglich ist es Privatpersonen auch in Deutschland nicht gestattet, reflektierende Folie in einzelnen Streifen oder kombiniert als Konturmarkierung an ihrem Pkw anzubringen.


    Hier auch der korrekte Hinweis bei einem "Folienverkäufer" (ganz unten auf der i-net-Seite)

    Zitat:

    Bitte beachten Sie, dass die reflektierenden Fahrzeugfolien nicht für Pkws und andere Fahrzeuge der Klasse M1* zugelassen sind!



    Ob Reflexstreifen in kringelform, diagonal, senkrecht oder waagerecht angebracht werden, ist dabei egal.

    Sieht toll aus! Aber dumme Frage: Ist das legal?

    Nö.


    Mehr als die vorgeschriebenen "Reflektoren/Katzenaugen" sind am "normalen" PKW verboten. Egal, ob das Reflektorband eine Prüfnummer hat oder nicht.


    Geht aus einer EU-Richtlinie hervor, die den sperrigen Namen trägt:

    Regelung Nr. 48 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen [2016/1723]


    Hier in verständlicherer Form