Beiträge von hifi_nok

    ich wiederhole mich noch einmal: das passiert dann aber im vollen Bewusstsein darüber, dass ich an einer öffentlichen Veranstaltungen Teil nehme.

    Selbst dann geht das Recht am eigenen Bild (im Falle von abgebildeten Personen) nicht verloren:


    Persönlichkeitsrecht: Das Recht am eigenen Bild
    Das Recht am eigenen Bild gehört zum Persönlichkeitsrecht eines Menschen. Wird es missachtet, können teure Schadensersatzforderungen drohen.
    www.rechtambild.de



    Im Falle von "nur Autofotos" sieht's etwas anders aus, siehe Urteil vom LG Kassel:
    http://www.datenschutz.eu/urte…dgericht-Kassel-20070510/


    Aber Vorsicht, Urteile sind in der Regel Einzelfallurteile


    Zitat aus dem Urteil
    Ob eine Verletzung des durch die §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrechts vorliegt, ist jeweils anhand des zu beurteilenden Einzelfalls festzustellen. Denn wegen der Eigenheiten des Persönlichkeitsrechts als eines Rahmenrechts liegt seine Reichweite nicht absolut fest, sondern muss grundsätzlich erst durch eine Güterabwägung mit den schutzwürdigen Interessen der anderen Seite ermittelt werden



    Stressfreier wird's in jedem Falle, wenn Kennzeichen/Personen verpixelt werden.

    Die einfache Halterauskunft ist ein Weg.


    Noch schlimmer wird's bei Verkausfsanzeigen. War eine Zeit lang eine verbreitete Masche:
    http://www.t-online.de/wirtsch…-mit-autokennzeichen.html
    Ob's noch so gemacht wird, weiß ich nicht.


    Was mich aber viel mehr irritiert, dass überhaupt darüber diskutiert wird. Wieso wird es nicht einfach respektiert, wenn jemand das Kennzeichen verpixelt. Das Kennzeichen gehört zu den persönlichen Daten, siehe Zitat:


    Im Einzelfall stellt sich die Bestimmung, ob es sich bei Informationen um personenbezogene Daten handelt oder nicht, als äußerst schwierig dar. Grundsätzlich gilt, dass alle Informationen, über die irgendwie ein Personenbezug hergestellt werden kann, auch unter den Begriff der personenbezogenen Daten fallen. Klar zuzuordnen sind der Name, die Telefonnummer sowie Kreditkarten- oder Personalnummern. Aber auch Kontodaten, Kfz-Kennzeichen, das Aussehen, der Gang, die Kundennummer oder die Anschrift zählen zu den personenbezogenen Daten.


    Ganzer Text


    Und wenn jemand dieses Datum nicht veröffentlichen möchte, so ist das einfach zu respektieren. Wie weit ist diese Gesellschaft schon öffentlich konditioniert, dass sich andere rechtfertigen müssen, wenn sie ihre Daten nicht veröffentlichen möchten?

    Selbst die neuste Go Pro bekommt keine ruckelfreien Videos hin.

    Versuchs mal mit der Sony FDR X3000. Die hat den Stabilisator in der Optik. Nachteil des Systems: zieht viel Strom.


    Besser geht's dann wirklich nur noch mit Gimbal, allerdings sind die Teile groß, schwer, brauchen Strom und sind nicht wasserfest.

    Bedenke, dass bei der Sony das Unterwassergehäuse im Lieferumfang enthalten ist, bei der GoPro muss es extra gekauft werden.


    Auch wenn GoPro die 5er mit "10 Meter wasserdicht" bewirbt, sollte bei Wassersportaufnahmen immer ein UW-Gehäuse eingesetzt werden, erst recht im Salzwasser. Die feinen Salzkristalle setzen sich in kleinste Spalten und Ecken ab und können sogar die Oberfläche angreifen. Daher sollte immer ein UW-Gehäuse im "Wasserbetrieb" genutzt werden, da sich das UW-Gehäuse einfacher pflegen lässt (z. B. die Deckeldichtung).


    Siehe auch:
    https://www.olympus.de/s/uw_us…en/setup/meintenance.html
    oder
    http://www.unterwassergehaeuse…e-der-unterwassergehaeuse


    Zumindest was das Haltersystem angeht, stehen sich die Sony und die GoPro in nichts nach. Die Sony hat das übliche 1/4-Zoll Fotogewinde und kann mit einem kleinen Adapter auch auf das GoPro-System adaptiert werden. Wer Ram-Mount benutzt, dem ist das sowieso alles egal :D

    Sind die Dinger nun erlaubt oder verboten?


    Von wegen "öffentlich Raum" ... Recht an eigenem Bild blablabla?

    Jain.


    Es kommt - wie so oft - auf die Begründung an. Im Datenschutz ist immer der Zweck das Entscheidende. In aller Kürze: Macht man damit Filmchen, um z. B. die schöne Landschaft zu Filmen, ist es erlaubt. Macht man damit Filmchen, um im Falle eine Falles ein Beweismittel vorlegen zu können, ist es verboten. Hier muss man einfach nur daran denken, dass für die Strafverfolgung ausschließlich die entsprechenden Behörden zuständig sind und selbst diese dürfen nicht "einfach so" alles und jeden immer filmen.


    Erschwerend kommt hinzu, dass die Gerichte Videomittschnitte als Beweismittel unterschiedlich anerkennen. Datenschützer sehen Dashcams zur "Beweismittelsicherung" als nicht zulässig an.


    Ein schöne Zusammenfassung gibt es beim ADAC


    Also gehen wir vom "Urlaubsfilmchen" aus. Wie so oft, sollten hier die eigenen Bedürfnisse genau analysiert werden. Sowohl beim Foto, als auch beim Film stellt sich immer die Frage "wie soll am Ende vorgeführt werden". Danach richtet sich alles!


    Wer in Full-HD auf großen Monitoren präsentieren will, muss anders herangehen, als der, der seine Kunstwerke auf dem Smartphone oder bei Youtube zeigen will.


    Ob sich selbt GoPro oder die Sony für HighTech-Aufnahmen eignen, sei einmal dahingestellt, da in dieser Liga nun einmal mit dem Rolling-Shutter gearbeitet wird und dadurch Wackelbilder systemimmanent sind. HighTech-Produktionen arbeiten mit Global-Shutter, dann sind wir aber locker bei über 2500 Euro, nach oben offen - ohne Schutzgehäuse.
    http://www.sinacam.eu/
    https://www.bpm-media.de/EB-Li…LSE3eyLm9ACFRG6GwodRgQHTw


    Bleibt der Einsatz für den üblichen Hausgebrauch. Hier muss einfgach festgehalten werden, dass GoPro nun einmal das mit Abstand größte Zubehörprogramm hat. Das geht bis zur Synchronisierung mehrerer Kameras über Timecode. Wenn man sowas nicht benötigt und auch nicht zu hohe Erwartungen an die Bildqualität stellt, ist man mit billigen Kameras nicht schlecht unterwegs. Der eigentliche Schwachpunkt wird sowieso das Objektiv werden. Randunschärfen gehören dann zur Standardausstattung. Alternativ kann man auch mal nach gebrauchten Kameras der oberen Hobby-Klasse gucken.


    Man muss sich weiterhin Klaren sein, dass die eigentliche Arbeit nach dem Fotografieren/Filmen losgeht. Das erfordert wiederum einiges an PC-Technik und Softi und viel Beschäftigung mit der Materie. 4K ist zwar plakativ, man sollte sich aber darüber Gedanken machen, dass hierzu schon richtig Rechenpower und Software erforderlich ist. Vom Wiedergabemonitor ganz zu schweigen.


    Kurz: Es hilft ungemein, sich ehrlich über sein Einsatzzweck Gedanken zu machen. Wenn man meint, es reicht eine 100-Euro-Kamera ohne große Nachbearbeitung, stellt sich eigentlich sogar die Frage, warum überhaupt. Den 100er kann man auch in den Tank kippen und einfach nur fahren.

    Ist ja nicht nur zum Verfolgen sondern insbesondere eben zur Tourenaufzeichnung.

    Wenn's dir in erster Linie darum geht, hast du verschiedene Möglichkeiten:


    Es gibt Kameras, die ein integriertes GPS-Modul haben und auch bei ausgeschalteter Kamera die Wegstrecke aufzeichnen. Vorteil: Machst du unterwegs Bilder, hast du diese gleich georeferenziert und hast somit auch den gleich den Standort des Bildes. Einige Kameras registrieren dabei sogar noch die Blickrichtung durch den integrierten Kompass. Die aufgezeichnete Wegstrecke kann dann unterwegs mit Hilfe von Apps nachverfolgt werden oder in Ruhe zu Hause am PC bearbeitet/archiviert werden. Das sind nicht einmal "Mörderkameras", die hier kann das alles:
    https://www.olympus.de/site/de…h_cameras/tg_4/index.html


    Olympus-Besitzer können auch die App "Olympus Share" nutzen und so im Nachgang den Track auswerten und die Bilder (auch das Olympus ORF-Format) georeferenzieren.


    App ist das Stichwort: Sowohl für Android als auch für IOS gibt es Apps, die das Handy-GPS nutzen und Tracks aufzeichnen. Leider sind ja Handy-Apps in Verruf geraten, da nicht immer klar ist, was diese Apps evtl. an Daten ungewollt raussenden.


    Die im Outdoor-Bereich am meisten genutzte Lösung sind GPS-Logger, die kaum noch größer als Schlüsselanhänger sind. Ihre Daten können später am PC ausgelesen/bearbeitet/archiviert werden. Nur einer von ganz vielen:
    https://www.amazon.de/GT-730FL-Empf%C3%A4nger-Datenlogger-Integrier...


    GPS-Handhealds sind sehr oft eierlegende Wollmilchsäue, sie können als Logger, auf dem Fahrrad, Kajak, Wandern... alle Aufgaben der Navigation erledigen.
    Nur ein Beispiel:
    https://www.amazon.de/Garmin-Navigationsger%C3%A4t-TopoActive-hocha...



    Du musst im Vorfeld deine Ansprüche selbst definieren: kannst du z. B. jeden Tag den Track auf dem PC auslesen/speichern oder sollte das Gerät selbst eine Speichermöglichkeit verschiedener Tracks haben? Speicherkapazität, Akkulaufzeit, Lademöglichkeit, Batterie-Bauform, wasserdicht, Softi-Kompatibilitäten, willst du den Track auch unterwegs betrachten usw, usw.


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    Ist halt nur doof, wenn du an spezielle Urlaubszeiten gesetzlich gebunden bist ;)


    Wir waren so gegen 11:00 Uhr an den Drei Zinnen und sind mit den Mopeds ungefähr 1,5 Km an einer fast stehenden Kolonne vorbei gefahren. Unterhalb der Mautstelle regelte die Polizei die Blockabfertigung, um dann letztlich wieder an der Mautstelle dreispurig zu warten. WAHNSINN. Mit dem Wagen hätte ich umgedreht.


    Kurz vorher am Falzarego gab es keine Parkplätze mehr, die standen bis weit in die Passstraßen. Um 09:00 waren auf dem Grödnerjoch mehr Menschen als Steine.


    Ruhiger wurde es dann in der Ecke Nieger,- Fedeia-, Rolle-, Lavazepass.



    Das Berliner Umland ist wirklich nicht "spannend", egal ob im Norden, Osten, Westen oder Süden. Da muss man schon ganz gezielt Ziele anfahren, z. B. Päwesin im Westen. Nicht wegen des Ortes, aber die haben den besten Bäcker in ganz Brandenburg. Betrieben wird der von einem buddihstischen Kloster. Ganz kleiner Bäcker mit riesiger Auswahl und mehr als fairen Preisen.


    Für deinen 276er: N52.51120° E12.71502°


    War das jetzt OT ? :D:D:D