...bisschen unfair der Vergleich
Beiträge von hifi_nok
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Der TÜV zur Einstellung der Kopfstütze
Man beachte den Satz, Zitat
"Dies (Anm. Überdehnung der HWS) ist auch bei zu weichen Kopfstützen möglich" -
Soweit ich mich erinnere, wurde die Kopfstütze "erfunden", um eine Überstreckung der Halswirbelsäule nach hinten zu verhindern, die zu Zerrungen, Nervenquetschungen oder in schweren Fällen sogar zum Bruch der Halswirbelsäule führen kann. So gibt es mittlerweile auch aktive Kopfstützen, die bei einem Unfall etwas nach vorne klappen, um so die Überstreckung nach hinten weiter zu minimieren.
Ob die Kopfstütze "flauschig" oder hart ist, ist für diese Aufgabe eher sekundär.
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Wer auf Vergleichstests steht:
In der aktuellen "Motorrad", Heft 25/2016 werden Action-Cam unterschiedlichster Preisklassen getestet. Zwar lag das Haupteinsatzgebiet auf dem Motorrad, trotzdem lassen sich die Ergebnisse ganz gut auch auf das Auto anwenden.
Nicht neu, aber wieder einmal wichtige Erkenntnis:
4K ist KEIN Garant für gute BilderGesamtsieger wurde die GoPro Hero5 mit dem Urteil "sehr gut"
Als "Kauftipp" wurden die Rollei 425 (~130 Euro) und die TomTom Bandit Bike Pack (~350 Euro) genannt.
Eine Sony war nicht im Testfeld.
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Aber das Video beweist doch eindrucksvoll, dass der 400PS-Evo eben langsamer als das "normale Auto" ist!?!
"Top Gear" verbl....wirrt nur die Leute.
Der "Evo" ist nicht langsamer, er wird einfach nur völlig falsch gefahren. Daher meine Anmerkung zu "Top Gear". Der Evo ist nicht gebaut worden, um damit im Stadtverkehr zu bummeln. Daher ist seine Auslegung der gesamten Leistungsentfaltung einschl. der Gesamtübersetzung (Radzugskraft) komplett anders.
Oftmals wird dem Diesel ein größeres Drehmoment nachgesagt und dadurch mehr "Durchzugskraft", was so nicht stimmt. In der Regel liegen beim Diesel ganz andere Drehzahlen an, daher hat er auch eine völlig andere Gesamtübersetzung.
Die Moppedfahrer kennen das vielleicht. Einfach auf einer durchschnittlichen 600er ein kleineres Ritzel raufmachen und staunen. Natürlich NICHT im Geltungsbereich der StVZO
Die Zeitschrift "Motorrad" hat mal zwei "Powerriegel" unterschiedlichster Auslegung getestet und durchgemessen. Nicht die (Triumph Rocket III) mit dem "Bagger-Drehmoment" hatte die besseren Fahrleistungen, sondern die mit der höheren Leistung (Yamaha Vmax). Auch im gern genannten "Durchzug" fuhr die Yamaha der Triumph davon.
Ein Zitat
Übersetzungsbereinigt jedoch (siehe Durchzugstabelle unten) legt die Vmax sogar kräftiger los als die Rocket III und nimmt ihr, je höher das Tempo wird, immer mehr Meter ab.Hier mit den ganzen Daten und Diagrammen
http://www.motorradonline.de/v…-vmax-im-test.459013.htmlAn der Stelle spielt es keine Rolle, ob es Motoren im Auto, Motorrad oder Aufsitzrasenmäher sind.
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Veränderung des Hubraums, Steuerzeiten, Gaskanäle, leichterer Kurbeltrieb, veränderte Übersetzung in Getriebe/Endantrieb...
...eigentlich gehören Tuning, Leistung, Drehmoment, Radzugskraft doch irgendwie zusammen.
Oder wird "Tuning" gleichgesetzt mit lackiertem Luftfiltergehäuse?
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Au Backe, die Szene ist im Augenblick "etwas aufgeregt"...
Fast zeitgleich mit dem Erscheinen des 276cx stellte Garmin den Kartensupport für die "alten" 276er ein. Offiziell ist die Kartenversion 2017.10 die letzte Version für die alte Baureihe. Da kamen natürlich in allen Foren rund ums Thema Navigation heftige Rekationen von wegen "Lifetime-Update" auf.
Nicht wenige haben den Kauf des 276cx "verschoben", zum Einen wegen der bisherigen Kritikpunkte, aber auch wegen der Kartenpolitik.
Pflegt bloß eure alten 276/278/496er
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Gut, dass wir d'rüber gesprochen haben
Am Ende ist's aber wurscht, ob es um Federn, Felgen, Auspufftöppe oder sonst was geht. Das Verfahren ist eigentlich immer identisch.
E-Nummer, Teilegutachten, ABE... man sollte IMMER VOR DEM KAUF ganz genau prüfen (lassen) ob Einzelteile oder in Kombination mit mehreren Teilen der Umbau rechtlich möglich ist. Verlasst euch dabei nicht nur auf mündliche Aussagen, es existiert oftmals ein divergierender Kenntnisstand.
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Highfidele, du hast oben geschrieben, dass im Gutachten nur die kleine Motorvariante aufgelistet ist, das könnte Probleme geben.
Es wird oft gesagt, dass dann unter Umständen die Betriebserlaubnis erlöscht. Nun ja, so pauschal kann das nicht gesagt werden.
2 Dinge sind für das Erlöschen der BE erforderlich.
Es muss ein Umbau oder eine Veränderung gegenüber dem Serienmodell vorliegen. Das setzt also voraus, dass eine Änderung vorsätzlich erfolgte.*
UND
- der Umbau hat Einfluss auf die Emissionen (Lärm, Abgas),
- die Fahrzeugart wird verändert,
- eine Gefährdung ist nicht ausgeschlossen.Eine dieser drei Punkte reicht dann aus, damit die BE erlischt.
Interessant in dem Zusammenhang mit den Federn ist die "Gefährdung" und die kann in der Regel nur im Einzelfall geklärt werden. Ein mögliches Szenario wäre z. B., wenn ein Gutachter feststellt, dass die Federn zu kurz sind und das Fahrzeug bei einer Vollbremsung auf welliger Fahrbahn in der Fahrstabilität beeinträchtigt wird. Da gibt's mehrere denkbare Szenarien, muss jetzt nicht augebreitet werden.
Das Erlöschen der BE heißt nicht automatisch, dass auch eine Betriebsuntersagung vorliegt, da das eine "Kann-Regel" ist, siehe § 5 Abs. 1 FZV
Die Versicherungen werden im Falle eines Falles vor Gericht ziehen, da Fahrzeuge ohne BE grundsätzlich nicht am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Das kann dann alles sehr lange dauern bis abschließend geklärt ist, ob und inwieweit der Umbau für eine Unfallbeteiligung maßgeblich war. Unter Umständen geht's dann sogar um grobe Fahrlässigkeit, was bedeuten kann, dass die Versicherung zwar den gegnerischen Schaden erst einmal bezahlt, sich aber das Geld zurückholen will.
*Verliert also jemand während der Fahrt den Auspuff auf Grund eines Montagefehlers, so erlischt in dem Falle nicht die BE, da keine vorsätzliche Änderung erfolgte.
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Kurze Zusammenfassung einschl. Bußgelder
https://www.bussgeldkatalog.org/tieferlegung/