Beiträge von hifi_nok

    Italien (Gardasee)


    In den "fahrerisch reizvollen Alpenstraßen" hier im Forum wurde sie schon erwähnt: Die Brasaschlucht mit der grandiosen Panoramastraße am Gardasee.


    UNBEDINGT die Medien in Sachen Straßen-Sperrungen verfolgen und Alternativ-/Ausweichrouten vorplanen: Zurzeit ist die Brasaschlucht und wohl auch die westl. Uferstraße (teilweise) wegen Steinschlages gesperrt. Stand: 13.05.24

    https://www.allgaeuer-zeitung.de/meistgesucht/italien-strassensperrung-am-gardasee-hier-drohen-felsstuerze_arid-742040



    Aber wenn alles frei ist, dann erwarten einen viele Kurven, eine aberwitzige Schluchtendurchfahrt, eine traumhaft schöne Panoramastraße und eine filmreife Kaffeepause an der kleinen Kirche Santuario di Montecastello. Dazu ein Stausee, der ein klein wenig an die Fjorde in Norwegen erinnert. Insgesamt keine "Heizer-Runde", aber ein Spektakel (sofern die Straßen nicht gesperrt sind und die Umleitungen verstopft sind).


    Ausgangs- und Endpunkt im Anhang ist Garda am Nordufer des Sees. Wir fuhren die Route im Uhrzeigersinn, da die Brasaschlucht zu unserer Reisezeit eine Einbahnstraße war. Die Einfahrt in die Schlucht vom See aus kommend ist leicht zu übersehen.


    ~130 Km (kann je nach Ausgangs-/Endpunkt variieren)

    gefahrener Schnitt: ~40 Km/h

    Achtung, in der Brasaschlucht sind viele Fotofans unterwegs, die man wegen der Lichtverhältnisse in den Tunneln nicht immer sofort sieht. LANGSAM FAHREN.


    Geplant mit Garmin Basecamp

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    Schweiz (Zentralschweiz)


    DER Alpenklassiker

    Die "8"-förmige Andermatt-Schleife


    Im Anhang ist kein fester Ausgangs-/Endpunkt festgelegt, da die Schleife viele Variationen zulässt. Hier erfolgt die Anfahrt am Vierwaldstätter See vorbei über die Autobahn. Je nach Ausgangs- und Endpunkt kann es durchaus eine 300 Km-Etappe werden. Dafür "bekommt" man den Furka-, Susten- Grimsel- und Gotthard-Pass. Tipp: an einem schönen Spätsommertag unterhalb der Woche. Mehr Alpenkitsch geht nicht - als Zugabe gibt's unglaubliche Trassenführungen und (halbwegs) leere Straßen.


    Ein bisschen tricky ist die Einfahrt vom Süden aus kommend auf den alten Gotthard-Pass, dort auch sehr gut die Beschilderung im Auge behalten. Aber die Fahrt über die alte gepflasterte Piste ist ein absolutes Highlight. Mit etwas Glück kommt einem die alte Postkutsche entgegen.


    ~180 Km (kann aber je nach Ausgangs-/Endpunkt stark variieren)

    somit ist eine Tagesetappe einzuplanen


    Geplant mit Garmin Basecamp

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    Zwischen Schluchten, Bergen und Lavendelfelder


    Frankreich - Region Sud (Provence)


    Rund Nesque-Schlucht - Mont Ventoux

    Ausgangspunkt: Pernes-les-Fontaines (N43° 59.891' E5° 03.305')

    ~160 Km

    gefahrener Schnitt: ~40 Km/h
    Mit Pausen, Fotohalt, Essen, Ortsbesichtigungen = Tagesetappe

    Planungssofti: Garmin Basecamp

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    Geboten werden eine atemberaubende Schlucht, ein legendärer Tour de France-Berg, die Lavendelfelder (im Frühsommer) rund um Sault und französischer Nougat.

    Kleine Anmerkung....


    wenn wirklich viele mitmachen und auch Routenvorschläge aus dem "Ausland" bereitstellen, wird's spätestens nach drei Seiten unübersichtlich.


    Hier könten nur die Admin/Mods für Übersicht in verschiedenen Unterforen sorgen, wenn man zumindest in die beliebtesten "MX5-Jagdgebiete" aufteilt. z. B: D, A, CH, I, F, Skandinavien.


    Für

    Frankreich - Region Sud (Alpes-Cote d' Azur)


    1)

    Cian- und Daluis-Schlucht (mit Col de Valberg)

    ~210 Km

    Ausgangspunkt: Vence (N43° 43.490' E7° 06.431')

    Viele sehr kleine Straßen, gefahrener Schnitt: 40 Km/h; Je nach Pausen, Spaziergang und Fotohalt = 1 Tagesetappe


    2)

    Rund Col de Turini

    ~130 Km

    Ausgangspunkt: Vence (N43° 43.490' E7° 06.431')

    Legendärer Pass der Rallye Monte Carlo; Fahren wie im Schraubgewinde

    Rundfahrt endet nördl. von Monte Carlo, danach je nach Lust, Laune und Zeit nach Monte Carlo und/oder Richtung Nizza. Oder einfach an der Küste langschnullern, freien Platz suchen und ins Meer hüpfen.


    Planung mit Garmin Basecamp

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    Bin ernsthaft am überlegen Sie mir zu kaufen. 400ccm, 78 PS roter Bereich bei 16000 :D

    Vor einigen Jahren hatte ich bei einem Motorradtraining mal die Gelegenheit eine "echte" 250er Rennsemmel zu fahren (Vergleichbar mit der heutigen Moto3). Im Vergleich zu meiner damaligen Honda PanEuropean war das ein sehr kleines Moped ^^


    Jedenfalls dachte ich mir: "Zum Anfahren auf 7.000 U/min und dann die Kupplung kommen lassen". Plopp, die Karre war aus. Der Besitzer meinte nur: "Du brauchst Drehzahlen zum Anfahren."


    Beim zweiten Versuch mit ~10.000 U/min ging's dann. Alles was dann kam, war einfach nur Spaß ohne Ende. Aber nach nur 2 Runden auf einer umfunktionierten Not-Landebahn für die russische Raumfähre (der alte Flughafen Groß-Dölln, nördl. von Berlin) und ich spürte Knochen und Muskeln, von denen ich nicht wusste, dass ich die habe. Es gibt physiologische Grenzen in der Motorrad-Verkleinerung ^^


    Aber mal abgesehen davon.... Nach über 35 Jahren auf dem Motorrad war mein Fazit, dass eines meiner besten Mopeds die Honda NC750 war. Ein typisches Alltagsmotorrad mit knapp über 50 PS, Doppelkupplung, einigen Fahrwerksanpassungen und einem genialen Staufach. Dazu dann ein elektronischer Kettenöler, der die Wartung in der laufenden Saison auf zwei Punkte reduzierte:

    Kleine Wartung: Tanken

    Große Wartung: Tanken, Luftdruck und Scheibe reinigen.


    Vom Berliner Stadtgewühle über lange Autobahnetappen und "Landstraßengleiten", bis hin zum Kurvenräubern in der Andermatt-Runde und Rastenkratzen beim Training war mit dem "kleinen Moped" alles möglich. Habe ich PS mit der NC750 vermisst? Niemals, da ich persönlich nie einen Sinn darin sah, auf einer Geraden zwischen zwei Kurven im öffentlichen Straßenland den Schieber voll zu öffnen.

    Für die Schwindelfreien, nur ein Steinwurf von Füssen entfernt:

    Highline179
    Die wohl spektakulärste Hängebrücke in den Alpen: Mit 406 Metern Länge spannt die "highline179" 114 Metern über dem Talboden und verbindet die Ruine Ehrenberg…
    www.tirol.at

    Kann man super in einer Rundtour (ca. 120 Km) verbinden: Füssen - Reutte - Plansee - Schloss Linderhof - Kloster Ettal - Oberammergau (mit der bekannten Lüftlmalerei) - Füssen



    Aktuell beabsichtige ich die Strecke im September als Anfahrt zum Treffen im Süden am Chiemsee zu nutzen 8)

    Füssen -> Chiemsee, da bietet sich natürlich die Deutsche Alpenstraße an. Rund 300 Km, also eine perfekte Tagesetappe ohne Hektik

    Der normale Fahrer beherrscht weder Über-, noch Untersteuern und der greift dann zum „Drift“ zur Stockhandbremse. Mich gruselt es …

    KEIN WITZ.....


    Mir hat mal ein "sehr versierter Fahrer" (jedenfalls hielt er sich dafür) erklärt, dass er mit der handbetätigten Feststellbremse mit Entriegelungsknopf seines alten 911 den "wild schleudernden Hecktriebler" wieder eingefangen hat. Ich habe mich umgedreht und bin gegangen, bevor er mit einer Erklärung weitermachte, die mich nur verwirrt hätte.

    Häh....????


    Ein Rechtberatung ist eine Beratung in einer juristischen Angelegenheit. Es liegt also ein konkreter Einzelfall vor. Der liegt hier nicht vor! Hier liegt klipp und klar ein freier Meinungsaustauch zwischen Begrifflichkeiten vor. Sieh hierzu auch meine deutliche Kenntlichmachung durch "m. E." = "meines Erachtens"


    Wenn du in diesem Zusammenhang ("Warn-App") einen Unterschied erkennst zwischen "Blitzer" und "Polizeikontrolle" erkennst und das als Grauzone bezeichnest, ist das deine ganz persönliche Meinung.

    Wird hier ein Gesetzestext auszugsweise zitiert, hat das nicht einmal etwas mit Meinung zu tun. Das steht für jeden lesbar im frei verfügbaren Gesetzestext.


    Aber da du ja auf Kommentare stehst, (die übrigens auch nur eine Meinung des Verfassers ist und kein Gerichtsurteil) hier mal ein Kommentar-Auszug zum § 23 StVO



    Tipp: Alles in Ruhe durchlesen! Einige Passagen habe ich fett markiert. Es kann sein, dass durch kopieren/einfügen einige Formatierungen verloren gingen.



    Zitat

    7. Unzulässige Störung der Verkehrsüberwachung nach Absatz 1c

    Das Verbot in § 23 Abs. 1c StVO, ein technisches Gerät mitzuführen, das „dafür bestimmt ist,

    Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören“, ist 2002 eingeführt worden und

    war bisher in Absatz 1b geregelt. Inhaltlich unverändert steht es nunmehr in Absatz 1c.

    43

    Wegen der massiven Verbreitung von Smartphones und Tablets in den letzten Jahren sowie der

    Entwicklung sog. „Blitzer-Apps“ ist diese rechtspolitisch nicht unumstrittene Vorschrift neuerdings

    verstärkt in den Fokus gerückt. Nach dem OLG Celle52 hat jetzt auch das OLG Rostock53 einen

    44

    Autofahrer wegen eines Verstoßes gegen § 23 Abs. 1b StVO a.F. verurteilt, weil er während der

    Fahrt ein an der Frontscheibe befestigtes Mobiltelefon (Smartphone) betriebsbereit mit sich führte,

    auf dem eine „Blitzer-App“ („Blitzer.de“) installiert und während der Fahrt aktiv aufgerufen war.


    54a. Verkehrsüberwachungsmaßnahmen

    Darunter fallen alle Maßnahmen, mit denen Zuwiderhandlungen gegen straßenverkehrsrechtliche

    Vorschriften festgestellt werden, insbesondere Geschwindigkeitsüberschreitungen, gleich, ob

    stationäre oder mobile Messanlage. Rein statistische Erhebungen oder Messungen durch Privat-

    personen ohne behördlichen Auftrag sind nicht erfasst.


    45

    47 Kritisch Mielchen, ZfS 2017, 541.

    48 Vgl. Lange, NZV 2017, 345.

    49 So Minister Dobrindt laut F.A.Z. vom 11.08.2016.

    50 Die eigentlichen Probleme liegen auf anderen Feldern, etwa der Bestimmung und Ermittlung von Fahrer-Fahrlässigkeit, der Kausalität

    und dem Entlastungsbeweis nach § 18 Abs. 1 StVG.

    51 Der neue Audi A8 gilt als das erste Auto, das hochautomatisiert nach Level 3 fahren kann (motorwelt 11/2017, S. 40).

    52 Beschluss v. 03.11.2015 - 2 Ss (OWi) 313/15 - NJW 2015, 3733.

    53 Beschluss v. 22.02.2017 - 21 Ss OWi 38/17.

    54 Zur Problematik näher Burhoff, VA 2016, 35; Fromm, NJW 2015, 3736; Kattau, NJ 2016, 235; Sprißler, NZV 2016, 160.

    www.juris.de17© 2016 juris GmbH

    jurisPK-Straßenverkehrsrecht / Eggert †§ 23 StVO 1. Überarbeitung


    b. Technisches Gerät

    Ausdrücklich, aber nicht abschließend, erwähnt der Verordnungsgeber in § 23 Abs. 1c Satz 2

    StVO Radarwarn- und Laserstörgeräte. Das Gerät muss dazu bestimmt sein, Verkehrsüberwa-

    chungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Bloße Eignung genügt nicht, andernfalls fielen

    46

    auch Autoradios („Blitzermeldungen“) unter die Vorschrift. Die Warn- bzw. Störfunktion muss nicht

    die einzige Gerätefunktion sein. Es reicht aus, wenn sie eine von mehreren Funktionen ist. Folglich

    fallen auch Smartphones und Navigationsgeräte unter § 23 Abs. 1c StVO, wenn sie mit einer

    Software bzw. App ausgestattet sind, die Verkehrsüberwachungsanlagen anzeigt.55

    c. Tathandlung

    Untersagt ist sowohl der Betrieb als auch das Mitführen eines betriebsbereiten technischen Gerätes

    i.S.d. § 23 Abs. 1c StVO. Die Absicht, es einzusetzen, ist keine Tatbestandsvoraussetzung. Nor-

    madressat (Täter) ist der Fahrzeugführer, nicht der Beifahrer oder ein sonstiger Insasse. Das er-

    47

    öffnet Umgehungsmöglichkeiten.56 Das Tatbestandsmerkmal „mitführen“ erlaubt eine weite Sicht

    von Täterschaft des Fahrzeugführers. „Betriebsbereit“ mitführen ist weniger als In-Betrieb-Sein,

    aber mehr als bloßes Da-Sein. Die reine (allgemeine) Funktionsfähigkeit, also das bloße Vorhan-

    densein des Geräts im oder am Fahrzeug, soll nicht genügen. Hinzukommen müsse, dass das

    Gerät ohne größeren technischen und zeitlichen Aufwand sogleich (binnen weniger Sekunden)

    in Betrieb genommen werden könne.57 Eingeschaltet muss es also noch nicht sein. Betriebsbereit-

    schaft ist zu verneinen, wenn das für den nötigen Stromanschluss zwingend erforderliche Adap-

    terkabel nicht mitgeführt wird.58

    Allein durch die Installation einer „Blitzer-App“ auf einem Smartphone ist der Tatbestand des

    § 23 Abs. 1c StVO noch nicht erfüllt, sondern erst dann, wenn die App betrieben oder zumindest

    betriebsbereit durch den Fahrzeugführer mitgeführt wird, d.h. aktiv aufgerufen ist. In Kenntnis der

    48

    in Rn. 44 zitierten OLG-Rechtsprechung hat der Verordnungsgeber die Verbotsnorm inhaltlich

    unangetastet gelassen, was als Zustimmung gewertet werden kann. Abweichende Judikate aus

    jüngster Zeit sind nicht bekannt. Zur Vermeidung von Missverständnissen: Die Nutzung sog.

    „Blitzer-Apps“ ist nicht generell illegal. Nur dem Fahrzeugführenden ist der Einsatz untersagt und

    dies auch nur, wenn er die „Blitzer-App“ auf dem Smartphone oder dem Navigationsgerät aktiviert

    hat, etwa durch Herstellung der GPS-Verbindung. Dass die App nicht nur stationäre und – je nach

    Auslegung – auch mobile Blitzer anzeigt, sondern auch vor Staus und Baustellen warnt, spielt

    keine Rolle


    Ganzer Text



    Nur zur Klarstellung: der auszugsweise zitierte Text ist ebenfalls keine Rechtsberatung, sondern ein frei lesbarer Kommentar auf Juris.de, bei dem man ganz oder teilweise auch andere Ansichten vertreteten kann.