Entscheidend ist doch was das Fahrzeug zum Zeitpunkt
des Verdachts auf die Waage bringt.
Das ist eigentlich der Kernsatz. Es ist wurscht, was das Auto leer wiegt (abgesehen von reinen Sportfahrzeugen). In der Praxis gilt das zulässige Gesamtgewicht. Einschl. Fahrer, Getränkedosen, Putzlappen....
Wozu bei einer ungeklärten Unfallursache das Fahrzeuggewicht ermitteln?
Ungeklärt beinhaltet, dass es keine Erklärung für den Unfall gibt.
Typisch geklärt wäre: "Ich habe gepennt und bin hinten raufgeknallt". Die Ursache ist somit klar.
Gegenbeispiel. "Ich kann mir das überhaupt nicht erklären. Das Fahrzeug brach in der Kurve einfach aus"
Jetzt hast du als Ermittler verschiedene Optionen: z. B. Zeugenaussagen, eine Ölspur, im Idealfall einen UDS (Unfalldatenschreiber) usw. usw.. Wenn du keine Hinweise hast, bleibt die Option, das Fahrzeug sicherzustellen. Es könnte ja auch ein Reifenplatzer oder ein gebrochenes Fahrwerkteil gewesen sein.
Extremfall: Auto liegt im Graben, keine Fremdeinwirkung, keine sonstigen Hinweise, Fahrer liegt im Krankenhaus ist nicht ansprechbar. Jetzt wird das Auto mit größter Wahrscheinlichkeit sichergestellt. Denn bei dieser Art von Unfall hast du grundsätzlich zwei Optionen:
ein gesundheitliches Problem beim Fahrer
ein technischer Defekt
Sinn und Zweck ist es eben die Unfallursache festzustellen. Das kann dann u. U. wieder andere zivilrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen, wenn die Werkstatt vielleicht Pfusch gemacht hat oder ein Bauteil bzw. Ein-/Umbau nicht den Herstellervorgaben entspricht. Bei dieser Untersuchung wird alles am Fahrzeug geprüft und mit den Daten (und evtl. eingetragenen Umbaumaßnahmen) verglichen. Das hat nichts mit einer TÜV-HU zu tun.
Ob und inwieweit eine MX-Überladung von vielleicht 20 Kg unfallursächlich war, müssen dann Unfallgutachter und Gerichte klären.