Beiträge von hifi_nok

    Hi Hoffi,


    ist natürlich OT, aber totzdem... Die Autos, die hier zugelassen werden sollen, müssen natürlich den EU-Vorgaben entsprechen. Licht ist da nur ein Randthema. In der StVZO wurde "früher" alles geregelt, was für "Deutsche" Autos wichtig war. Heute verweist die StVZO in vielen Dingen auf die entsprechenden EU-Richtlinien. Siehe in deinem völlig korrekt genannten Beispiel im Abs. 1


    Zitat

    4Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern im Anwendungsbereich der Regelung Nummer 48 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) (ABl. L 14 vom 16.1.2019, S. 42) müssen hinsichtlich des Anbaus und der Genehmigung lichttechnischer Einrichtungen der Regelung in der jeweils geltenden Fassung entsprechen.


    Hier hat sich der deutsche Gesetzgeber die Sache einfach gemacht und auf die entsprechende EU-Regelung verwiesen.


    Wo selbst Spezialisten ständig in den Verordnungen und Gesetzen rumblättern und nicht selten auch nachfragen müssen, ist aber der Regulierungswahn komplett aus dem Ruder gelaufen. Denn es gilt ja weiterhin der Grundsatz, dass der Halter/Fahrer für den technischen Zusatnd des Fahrzeuges verantwortlich ist. Soll sich jetzt der durchschnittliche Autofahrer ständig durch irgendwelche Gestzesblätter, Vorschriften und evtl. sogar Urteile wälzen?


    Auf der anderen Seite sagen aber die Gerichte glasklar: "Wenn Sie etwas umbauen/verändern wollen, müssen Sie sich sachkundig machen". Ob das die Heizungsanlage im Keller, eine andere Steckdose im Wohnzimmer oder ein Reflexstreifen auf der Mülltonne ist, spielt dabei keine Rolle.


    Kann man toll finden oder nicht.

    Jetzt wird's aber schräg...


    In dieser Runde kam die Frage auf....

    Sieht toll aus! Aber dumme Frage: Ist das legal?


    Wenn dann die korrekte Antwort kommt, dass es nicht legal ist, ist es ein Zeichen höchster Sozial-Inkompetenz, wenn im Kern kommentiert wird: legal - illegal - scheißegal.


    Was jeder macht, bleibt jedem selbst überlassen. Sich aber über den Fragesteller lustig zu machen, ist unterste Schublade.

    Vorsicht, daraus wird ein Vorsatz konstruiert, das verdoppelt.

    Nicht nur das.


    Mit den 20 Euro wird nicht die Legalität erkauft. Das heißt:

    20 Euro UND vor Ort den Reflexstreifen entfernen. Wenn das nicht möglich ist, besteht die Option der "Mängelkarte", siehe hier. Dann kommen die Gutachter-Gebühren auch noch rauf.

    Und spätestens beim nächsten TÜV-Termin wird das mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit sowieso bemängelt.

    Hm, IMHO greift das hier nicht.

    Es geht um Konturmarkierung und Beleuchtungsersatz, zudem nur in den Farben weiß und orange.

    Sobald "irgendwas mit Licht" montiert/demontiert wird, muss man hellhörig werden. Das alles ist bis hin zur Leuchtfläche, Leuchtkraft und Abstrahlwinkel haarklein definiert, was an Fahrzeugen aller Art montiert werden muss/darf. Man kann über Sinn und Unsinn ergebnisoffen streiten, aber so ist nun mal die EU-Vorgabe.


    In der Kurzfassung des Artikels bei "Bußgeldrechner" ist ein kurzer knapper Hinweis, der es aber auf den Punkt bringt:


    Zitat:

    Folglich ist es Privatpersonen auch in Deutschland nicht gestattet, reflektierende Folie in einzelnen Streifen oder kombiniert als Konturmarkierung an ihrem Pkw anzubringen.


    Hier auch der korrekte Hinweis bei einem "Folienverkäufer" (ganz unten auf der i-net-Seite)

    Zitat:

    Bitte beachten Sie, dass die reflektierenden Fahrzeugfolien nicht für Pkws und andere Fahrzeuge der Klasse M1* zugelassen sind!



    Ob Reflexstreifen in kringelform, diagonal, senkrecht oder waagerecht angebracht werden, ist dabei egal.

    Sieht toll aus! Aber dumme Frage: Ist das legal?

    Nö.


    Mehr als die vorgeschriebenen "Reflektoren/Katzenaugen" sind am "normalen" PKW verboten. Egal, ob das Reflektorband eine Prüfnummer hat oder nicht.


    Geht aus einer EU-Richtlinie hervor, die den sperrigen Namen trägt:

    Regelung Nr. 48 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen [2016/1723]


    Hier in verständlicherer Form



    Das in Verbindung mit den ziemlich hohen Preisen für alles (heute zum Mittag 2 belegte Brötchen, 2 Croissants, 4 Nektarinen, 2 Getränke und eine Tafel Schoki, alles in einem Supermarkt, waren fast 30€!)..ich weiß nicht. Da fahr ich lieber wieder nach Italien

    CH-Pässe.... Für mich eines der absoluten Highlights sowohl auf dem Moped als als auch im japanischen Kleinwagen ohne Dach.... Die 8-förmige Andermatt-Runde mit dem alten Gotthard-Pass. Anfang September bei schönem Wetter nicht zu toppen! Ist allerdings ein ganzer Tagestrip.


    CH-Peise: 1 x gebratener Reis mit etwas Hühnchen im Pappbecher vom Asia-Imbiss in der CH liegt in ähnlichen Größenordnungen - OHNE Getränk. ;)

    Aber in D auch keine Seltenheit mehr: 1 Currywurst mit Pommes 13 Euro - ebenfals ohne Getränk. ...und noch nicht einmal Touri-Hochburg.


    Da sind die Preise in I tasächlich noch erträglich. Aber als wir vor 3 Wochen in der Ecke waren.... Menschen über Menschen in endlosen Autokolonnen. Radfahrer ohne Ende. Da sind Leute die Strecke mit E-Rädern zu den 3 Zinnen hoch, die vor 1 Jahr Mühe hatten, mit dem Rad zum Supermarkt an der nächsten Ecke zu fahren. Morgens um 09:00 Uhr unterhalb der Woche war die Zufahrt zu den 3 Zinnen komplett zu. Der Polizist an der Absperrung meinte resignierend "Die stehen ab der Hälfte der Zufahrtstraße im Stau. Absolut kein Durchkommen". Also weiter Richtung Cortina.... eyh, wie die Berliner Stadtautobahn zur Rush-Hour. Busse, LKW, WoMo, Gespanne und zwischendrin komplett enthemmte Radler und Kamikaze-Motorradler. Bloß weg Richtung Osten, hin zum Val di Zoldo - dem Tal der Eismacher. Lockt ja irgendwie bei deutlich über 30 Grad. Die meisten Eisdielen waren zu und in den paar Eisdielen die offen waren, gab's Standard-Eis-Fertigmischungen.


    Unser Fazit: In der Hochzeit werden wir die Dolos nicht mehr anfahren - bringt nix. Na ja, vielleicht haben wir Ende Aug./Anfang Sept. in Livigno mehr Glück. Noch ein bisschen im 3-Ländereck A/I/CH rumschwingen.


    Die franz. Alpen bis runter zur Cote d' Azur sind allerdings das lohnendere Ziel, wenn auch insgesamt teurer als Italien.

    Jetzt wird's schon fast Realsatire.


    Es ging nie um ein angebliche Sicherstellung im Rahmen einer üblichen Kontrolle. Die Sicherstellung war im Gespräch bei einer ungeklärten Unfallursache. Je gravierender der Schaden (evtl sogar mit Personenschaden) desto wahrscheinlicher die Sicherstellung bei unerklärbarem Unfallhergang.


    Personen können nicht beschlagnahmt werden, es sei denn, es sind Leichen. 8o


    Die mobile Waage ist eine Möglichkeit, aber nicht die Einzige wie du behauptest. Es gibt in verschiedenen Bereichen Fahrzeugwaagen, die genutzt werden können. Die meisten TÜV-/Dekra-Prüfstellen haben eine Waage, genau wie die meisten Schrottplätze, Fleischgroßmärkte, einige Autowerkstätten..... Dann wird eben unter Polizeibegleitung zur nächsten freien Waage gefahren. Ist ein Anruf und ebenfalls tägliches Brot bei den Verkehrsdiensten der Polizei. Einige Verkehrsdienste haben auch mobile Waagen, die bei Bedarf auch zum Ort des Geschehens gebracht werden können.


    Über allem steht aber IMMER der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der - zumindest in D - immer ein Wegbegleiter der behördlichen Vorgehensweise ist.


    Abgesehen davon....


    In D gilt die "5% Regel", das würde beim MX irgendwas zwischen 50 - 60 Kg bedeuten. So ganz klar ist mir sowieso nicht, was man da in den Urlaub mitnehmen muss, um 60 Kg drüber zu liegen. Und vor allem, wo packt man das hin, wenn man zu zweit unterwegs ist?

    Das heißt bei einem Unfall wird der Wagen meinetwegen zweck Gewicht eingezogen. Das Gepäck wird mitgenommen und die Insassen kommen bis zum Wiegen in den Knast. Dann wird noch ausgerechnet, wieviel Sprit während des Unfalls an Bord war, wenn der Wagen noch auf eigener Achse gefahren wird. ;)

    Respekt :thumbup: Soviel Mühe macht sich unser Staatsapparat nicht mal bei richtigen Delikten. ;)

    Boah ey, da ist aber viel Stammtisch dabei.


    Eine Einziehung erfolgt ausschließlich durch die Gerichte! Das bedeutet nämlich, dass der Gegenstand letztlich vernichtet/verkauft wird durch den Staat, z. B. illegale Schusswaffen.


    Vor Ort wird entweder sichergestellt oder bei einem Widerspruch beschlagnahmt. Das sind gewaltige Unterschiede. Denn die Sicherstellung/Beschlagnahme dient in dem Falle der Beweismittelsicherung, die Einziehung ist - sehr stark vereinfacht ausgedrückt - Teil der Strafe. Und ja, Autos bei unklarem Unfallhergang sicherstellen ist tägliches Brot bei der Unfallaufnahme.