Hi Hoffi,
ist natürlich OT, aber totzdem... Die Autos, die hier zugelassen werden sollen, müssen natürlich den EU-Vorgaben entsprechen. Licht ist da nur ein Randthema. In der StVZO wurde "früher" alles geregelt, was für "Deutsche" Autos wichtig war. Heute verweist die StVZO in vielen Dingen auf die entsprechenden EU-Richtlinien. Siehe in deinem völlig korrekt genannten Beispiel im Abs. 1
Zitat
4Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern im Anwendungsbereich der Regelung Nummer 48 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) (ABl. L 14 vom 16.1.2019, S. 42) müssen hinsichtlich des Anbaus und der Genehmigung lichttechnischer Einrichtungen der Regelung in der jeweils geltenden Fassung entsprechen.
Hier hat sich der deutsche Gesetzgeber die Sache einfach gemacht und auf die entsprechende EU-Regelung verwiesen.
Wo selbst Spezialisten ständig in den Verordnungen und Gesetzen rumblättern und nicht selten auch nachfragen müssen, ist aber der Regulierungswahn komplett aus dem Ruder gelaufen. Denn es gilt ja weiterhin der Grundsatz, dass der Halter/Fahrer für den technischen Zusatnd des Fahrzeuges verantwortlich ist. Soll sich jetzt der durchschnittliche Autofahrer ständig durch irgendwelche Gestzesblätter, Vorschriften und evtl. sogar Urteile wälzen?
Auf der anderen Seite sagen aber die Gerichte glasklar: "Wenn Sie etwas umbauen/verändern wollen, müssen Sie sich sachkundig machen". Ob das die Heizungsanlage im Keller, eine andere Steckdose im Wohnzimmer oder ein Reflexstreifen auf der Mülltonne ist, spielt dabei keine Rolle.
Kann man toll finden oder nicht.