Beiträge von hifi_nok

    Wir haben ja in dieser Plauderrunde schon einige unterschiedliche Standpunkte gelesen. Zu viele/zu wenige Kontrollen, zu niedrige/zu hohe Bußgelder, wann ist man Raser...


    Das alles ist überhaupt nicht neu und wird auch in Fachkreisen schon "ewig" thematisiert. Hier ein sehr lesenswerter Artikel vom Verkehrsgerichtstag 2013. Bitte bedenkt, dass zwischenzeitlich einige Verordnungen und Gesetze geändert wurden.


    https://www.verkehrswacht-dort…Fenverkehr_DP_2013_01.pdf


    Anfang 2020 war das Thema Aggressivität wieder ein Bestandteil des Verkehrsgerichtstages. Leider habe ich bisher nur diese sehr kurze Zusammenfassung gefunden:


    https://www.bg-verkehr.de/medi…acht-aggression-zum-thema


    Was eigentlich immer wieder diskutiert wird und wo es wahrscheinlich auch nie eine allgemeingültige Regel gibt: Was sind die entsprechenden "Schwellwerte"? Also z. B. ab wann wird man zum Raser, wann ist jemand aggressiv?

    Mir geht es insgesamt darum, dass es erstrebenswert wäre, die Fraktion von Rasern und Dränglern zu treffen.

    Aber genau das ist doch der Punkt. Wer ist Raser?


    In unzähligen Diskussionen gibt's eigentlich dazu nur ein Fazit: "Jeder, der schneller als ich fährt, ist ein Raser." :D


    Da gibt's sogar Untersuchungen
    https://www.kues-magazin.de/ab-wann-werden-wir-zum-raser/


    Oder ein Artikel in der Stuttgarter Zeitung:
    https://www.stuttgarter-zeitun…17-a363-994c6c68faae.html


    Das heißt also, dass eigentlich sehr früh ein "Stopsignal" seitens des Gesetzgebers erfolgen muss, um so sehr früh zu zeigen, dass Geschwindigkeitsübertretungen nicht bagatellisiert werden dürfen.

    Da sind wir in weiten Teilen sogar einer Meinung.


    Es ist aber andererseits auch wieder ernüchternd, wenn nur dann die Regeln eingehalten werden, wenn überall überwacht wird.


    Das heißt, durch deinen Satz


    "Wenn ich überall mit einer Kontrolle/Blitzer rechnen muss, dann passe ich auch allgemein meine Fahrweise diesen Umständen an."


    forderst du ja praktisch die Politik auf, noch mehr Überwachung einzusetzen.



    Und dann wird auch irgendwann über einen Kurswechsel nachgedacht werden müssen. Ganz viele Überwachungen mit kleinen Strafen, die achselzuckend hingenommen werden oder lieber weniger Überwachung mit "deutlich merkbaren" Sanktionen.

    Ach so, habe ich noch im Zusammenhang mit "Wiederholungstäter" vergessen....


    Das gilt in der Regel bei Geschwindigkeitsübertretungen auch nur, wenn mehr als 26 Km/h d'rüber anliegen. In der Stadt also mehrfach mit >76 Km/h!

    Hi idefix,


    na ja, wo kein Verkehr ist, ergibt eine "flächendeckende Überwachung" auch keinen Sinn ;)


    Autoforum, Ast absägen.
    Das hat nichts miteinander zu tun. Selbst wenn man das in einer philosophischen Diskussion führt, so muss einfach festgehalten werden, dass das Auto in der letzten Vergangenheit immer mehr zum Buhmann wurde. Warum also dann noch völlig ohne Not auch noch Öl ins Feuer gießen?


    "Wir" können uns an der Stelle ein Beispiel bei der Zweiradfraktion nehmen. Dort war und ist es in weiten Teilen angesehen, fernab jeder Verkehrsregel bestimmte Streckenabschnitte zu "durchschießen". Die gleichen Typen jammern jetzt rum, dass immer Front wegen der "lauten Raser" gemacht wird. Und die Typen merken es nicht einmal, das sie die Stimmung gegen sich selbst aufheizen.


    Überwachungsstaat will keiner. Auf der anderen Seite zeigen - leider - alle Regeln unseres Zusammenlebens, dass ohne "Überwachung" jede Regel sinnlos ist. Das fängt schon im Kindergarten an.


    Bei deinem Satz "Würde im Straßenverkehr sinnvoll kontrolliert...". drehen wir uns doch wieder im Kreis. Sinnvoll kann doch in dieser Diskussion auch bedeuten "viel, aber an anderen Stellen". Also doch Überwachungsstaat, nur eben da wo ich nicht bin ;)

    das mit der staffel haben wir doch schon sehr lange
    mich haben sie 91 oder 92 dreimal relativ kurz hintereinader geblitzt und es wurde im bescheid ausdrücklich daruf verwiesen, dass wegen der mehrfachtäterschaft in kurzer zeit das bußgeld wesentlich höher war


    gruß helmut

    Das ist soweit richtig und gilt im gesamten Ordnungswidrigkeitenrecht. Es ist aber eine Kann-Regel.


    Zitat
    Auch eine wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung kann relativ schnell zum Fahrverbot führen.


    Ganzer Text:
    https://www.bussgeldkataloge.de/wiederholungstaeter/



    Und genau weil es eine Kann-Regel ist, ist wieder viel Spielraum für Interpretationen.

    Harkpabst, was verstehst du aber unter flächendeckend und "offensichtliche Absicherung"?


    Das Problem ist nämlich, dass Wahrnehmung und konkrete Zahlen unterschiedlich interpretiert werden.


    So ist es "gesellschaftlich weitestgehend anerkannt", dass vor Schulen, Altersheimen usw. ein 30er Schild steht und geblitzt wird. Dummerweise gibt es überhaupt keine haltbaren Zahlen, die belegen, dass in der Vergangenheit vor Schulen oder Altersheimen außergewöhnlich viel passiert ist.


    Im Gegensatz dazu war die Baustelle auf dem südlichen Berliner Ring sehr gut überwacht und trotzdem passierten im Schnitt drei Unfälle am Tag mit entsprechenden Staus, obwohl die Fotoapparate gut zu tun hatten.


    Spätestens bei "flächendeckend" kommt noch ein anderer Aspekt ins Spiel. Wer soll das eigentlich machen?


    Ok, man könnte stationäre Anlagen weiter ausbauen. Aber vor Schulen, Altersheimen wo sowieo kaum was passiert? Oder noch mehr in den Autobahnbaustellen?


    In vielen Gegenden Deutschlands wurde/wird ja an "besonderen Orten" verstärkt überwacht. z. B. auf kurvenreichen Strecken mit vielen Motorradfans. Hat's was gebracht? Nö. Bis sich einzelne Gemeinden sogar entschließen mussten bauliche Veränderungen oder Streckensperrungen vorzunehmen.


    Erst waren die verstärkten Überwachungen wegen vieler schwerer Unfälle Abzocke, später waren die baulichen Veränderungen reine Schikane.


    Es ist egal, was gemacht wird. Gemeckert wird sowieso.

    Mit dem Fahrverbot ist es unverhältnismäßig und hier kommt sicherlich auch eine Entschärfung.
    Es kann nicht sein, dass eine Unachtsamkeit gleich zu einem Monat Fahrverbot führt. Versehentlich mit 54 km/h das Schild für die 30er-Zone übersehen und schon ist es passiert.

    Und genau hier würde eine "Wiederholungsrate" greifen. Beim ersten Mal kann es ein Versehen sein. Aber danach wird's immer schwieriger ein Versehen zu erkennen.

    Idioten im Straßenverkehr wird das natürlich trotzdem weiter geben, aber meiner Meinung nach, macht es speziell innerorts durchaus Sinn. (wenns nach mir geht, dürften sie das innerorts gerne noch schärfer anziehen. Geldstrafen interessieren die wenigsten ja leider, die mit ihren Schlachtschiffen hier konsequent zu schnell fahren)

    Hi Levi, ja, das stimmt was du sagst, aber es ist auch wirklich nicht ganz so einfach.


    Strafen schützen nicht vor Taten. Selbst die Todesstrafe schreckt manche Zeitgenossen nicht davor ab einen Raubmord zu begehen oder Rauschgift zu schmuggeln.


    Also, wie geht man damit um? Aber vor allem: Wo setzt man Grenzen im Straßenverkehr, was/wann mit dem "erhobenen Zeigefinger" geahndet werden kann oder wo der Staat (also die gesamte Gesellschaft) aufmuskelt?


    Am Ende vetrete ich die Meinung, das irgendwann der Punkt erreicht sein muss, wo die Gesellschaft auch das Recht haben muss, dass Unbelehrbare im wahrsten Sinne aus dem Verkehr gezogen werden müssen. Wenn dann obendrein noch das Auto werbewirksam als Tatwerkzeug geschreddert wird, macht das schon Eindruck.

    @hifi_nok


    Und Du die Strafe mit 15kmh drüber als Überzogen siehst, verstehen wir uns nun doch noch :thumbup:

    Jaien, das sehe ich eher im Gesamtkontext in der CH etwas überzogen. Die 250 CHF bei 15 Km/h, da kann man d'rüber diskutieren - aber es wirkt!


    Was ich überzogen finde, ist der Knast, der droht. Und hier muss man dann einfach mal ins Schweizer Strafgesetzbuch schauen, wie Straftaten (z. B. rund um das Thema Körperverletzung) im Gegensatz zu Geschwindigkeitsübertretungen (folgenlosen) geahndet werden.


    Aber gut, es war der Wille der Schweizer.


    Viele von euch haben ja das "Raserurteil" aus Berlin mitbekommen, wo die beiden Raser wegen Mordes verurteilt wurden. Interessant fand ich in dem Zusammenhang das verkehrspsychologische Gutachten, in dem es sinngemäß hieß, das vorangegangene Geldstrafen wegen Geschwindigkeitsübertretungen keinerlei Auswirkungen auf das Verhalten der Angeklagten hatten.


    Daher könnte vielleicht ein Ansatz sein, dass die Ahndung in dem Bereich "gestaffelt" wird. Beim "ersten Mal" hat die Ahndung eher den Effekt des erhobenen Zeigefingers. Im ersten Wiederholungsfall wird massiv angezogen, im zweiten Wiederholungsfall wird's sehr ernst, so dass ein dritter Wiederholungsfall auf längere Zeit unwahrscheinlich ist. Welcher Zeitraum für den Begriff Wiederholunggsfall angesetzt wird, könnte dann die "Verhandlungsmasse" werden.


    Irgendwie macht sich die Politik (und auch die Gesellschaft) lächerlich, wenn auf der einen Seite vom "großen Gefahrenpotenzial bei überhöhter Geschwindigkeit" diskutiert wird, auf der anderen Seite jammern alle rum, wenn die Schraube angezogen wird oder/und ein Minister hin- und herrudert und planungslos erscheint.