Ich muss immer daran denken wenn sonn Ömmeken drüber stolpert und sich wat bricht.
Geht als Musetrbeispiel auch ein "blinder Opa"....
https://taz.de/Nach-Unfall-mit…otern-in-Bremen/!5729005/
und
Ich muss immer daran denken wenn sonn Ömmeken drüber stolpert und sich wat bricht.
Geht als Musetrbeispiel auch ein "blinder Opa"....
https://taz.de/Nach-Unfall-mit…otern-in-Bremen/!5729005/
und
Je mehr man über diese Dinger nachdenkt, desto schneller gehören sie aus dem Verkehr gezogen. Allein die Begründung "für die Mobilität auf dem letzten Kilometer" kann man nur mit dem Kopf schütteln. Für diesen letzten Kilometer gab uns die Evolution zwei Beine.
Aber zum Ausgang...
Grundsätzlich gilt natürlich, dass der Halter in Haftung genommen werden kann, das wäre also der Verleiher. Der Roller gilt grundsätzlich als Kraftfahrzeug, was ja auch optisch daran zu erkennen ist, dass er ein Kennzeichen hat.
Das ergibt sich aus § 7 des StVG (Straßenverkehrsgesetz)
Zitat
(1) Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Aaaaaber keine Regel ohne Ausnahme, schon gar nicht wenn es eine Regel aus dem Verkehrsministerium ist. Und jetzt wird die Angelegenheit beim E-Scooter "aufgeweicht".
§ 8 StVG
Zitat
Die Vorschriften des § 7 gelten nicht,
1.wenn der Unfall durch ein Kraftfahrzeug verursacht wurde, das auf ebener Bahn mit keiner höheren Geschwindigkeit als 20 Kilometer in der Stunde fahren kann,
Hier liegt also die Falle. Ist es ein E-Scooter unter 20 Km/h wird der Schaden nach den Spielregeln des BGB abgewickelt.
Unterm Strich bleibt nur der dringende Rat, sich mit einem Anwalt kurzzuschließen, um die Chancen zu prüfen, zumal auch die Gerichte sehr häufig divergierende Urteile sprechen. Am Ende wird wahrscheinlich eine gesunde Abwägung übrigbleiben:
Schadenshöhe
vs.
Eigenbeteiligung bei der eigenen Kaskoversicherung
vs.
Beweisführung
vs.
Kosten des Anwalts (evtl. Eigenanteil bei der Rechtsschutzversicherung )
vs
Risiko, den Prozess zu verlieren.
Richtig, was aber eine "Vorhersage" über den Ausgang nicht einfacher macht.
genau so haftet jetzt dann wer ?
Genau das muss geklärt werden.
Hier mal das Urteil vom LG Tübingen:
https://verkehrslexikon.de/Texte/Rspr3002.php
Hat ein gefrusteter Fußgänger den ordnungsgemäß abgestellten Roller umgeworfen, gab's eine Windböe, ist ein 4-jähriger mit seinem Dreirad dagegen gefahren....????
Alles anzeigenguten zusammen,
Hab mal versucht in Erfahrung zu bringen wer denn dafür haftbar gemacht werden kann wenn einer den gemieteten Roller/Scooter auf dem Gehweg abstellt und das Teil mir ins Auto fällt ?
Habe aber nichts dazu gefunden.
Hat von euch schon mal jemand solche Erfahrungen machen müssen?
Wie schon empfohlen: Hin zum Anwalt.
Wird aber wegen der Beweisführung nicht einfach....
Jedes Gerät kenne ich im Detail natürlich auch nicht.
Beim Garmin Zumo 595 in den
Einstellungen -> Routenpräferenz -> Luftlinie
Je nach Gerät kann es sein, dass nach dem Laden der am PC geplanten Route die Luftlinie nochmals im Gerät aktiviert werden muss. Einfach probieren.
Wenn es richtig ist, wird auf dem Display dann einfach eine gerade Linie zwischen den Zielpunkten angezeigt.
Danach sollte der Kilometerzähler zum Ziel auf dem Display sichtbar gemacht werden. Dazu den Tripmaster mitlaufen lassen und ein Feld nach Wahl in der Anzeige ändern.
Bei den Handschachteln von Garmin funzt das auch sehr oft, auch dort in der Regel in den Einstellungen zur Routenberechnung zu finden.
Je nach Gerät können auch Presets erstellt werden, so dass bei der Wahl des Fahrzeuges auch gleich die passenden Einstellungen geladen werden. Hier zeigt Garmin insbesondere bei den Handgeräten was machbar ist (z. B. GPSMAP 64S und neuer).
Wenn ich so überlege, war mein GPSMAP 496 das beste Gerät, was ich je von Garmin hatte. In Sachen Navigation und Anpassungsmöglichkeiten bis heute ungeschlagen. Leider haben sie die ganze Baureihe einschlafen lassen, so dass die alten Geräte Probleme mit dem Speicherbedarf der aktuellen Karten haben.
Die schlechte Nachricht: Nein, eine Übertragung ins MZD ist mit Garmin nicht möglich. Es bleibt also beim "Zweitgerät" im Auto. Das MZD für Radio/Telefon, dazu kommt das Navi.
Navis haben sicher Vorteile aber kein Einziges kann wirklich eine Spassfahrt ins nirgendwo.
Natürlich geht das.
Wenn die Geräte auch mittlerweile eher selten sind, die diese Form der Navigation beherrschen
Das muss man sich ungefähr so vostellen:
Ein Ende eines Gummibandes ist am Ziel angepinnt. Während der Fahrt wird das "freie Ende" immer mit dem aktuellen Standort mitgeführt. Während der Fahrt wird somit nur die grobe Richtung zum Ziel angezeigt. In Kombination mit der Restkilometer-Anzeige zum Ziel kannst du dich so an der Gummibandlinie improvisierend "langhangeln" und auf Entdeckung gehen.
Vergleichbar ist die "Luftliniennavigation". Hier gibt's zwei Ansätze.
1. Vom ursprünglichen Startort wird zum Ziel die Luftlinie angezeigt, die auch während der Fahrt unverändert bleibt. Hier muss durch Zoomen die angezeigte Luftlinie im Bild bleiben, um sich grob zu orientieren. In der Praxis ist das nicht ganz so überzeugend.
2. Die Luftlinie wird mit dem aktuellen Standort mitgeführt. Das ist im Prinzip das Gleiche, wie die "Gummibandnavigation".
Luftliniennavigation funktioniert (geräteabhängig) sogar auf einem Rundkurs oder in mehreren Etappen. Dort wird dann das "feste Ende des Gummibandes" mit dem Erreichen des Zwischenziel auf das nächste Ziel "umgepinnt".
Voraussetzung ist natürlich, dass man die Art der Navigation umstellen kann und das die Restkilometer-Anzeige zum Ziel eingeblendet wird.
In der Frühzeit der Navigeräte war das in den meisten Geräten sogar die einzige Form der Navigation! Und trotzdem sind wir damit durch halb Europa gefahren. In den Geräten war die "Straßennavigation" eher die Ausnahme. Schlicht und ergreifend, weil die Karten nicht die geforderten Informationen enthielten und weil die Rechner zu langsam waren.
Übrigens ergibt die Form der Navigation nicht nur auf Entdeckungstour im MX einen Sinn, sondern auch, wenn alternative Karten eingesetzt werden, die kein Routing ermöglichen (einige topografische Karten). Insbesondere bei Handgeräten auf Wanderung oder auf dem Fahrrad kann die Luftlinien-/Gummibandnavigation eine nützliche Funktion sein.
Nebenbei: Gute Papierkarten hinken in der Regel um 1 - 2 Jahre in der Aktualität zurück. Von daher wäre ich vorsichtig mit der korrekten Darstellung aller Straßen und Wege (abgesehen von Militärkarten). Hinzu kommt, dass - je nach Maßstab - gar nicht alle Straßen eingezeichnet werden können. Oder aber es sind alle Straßen drin, dann wird's aber "unhandlich".
Hi Trimmi,
es gibt durchaus "handfeste Gründe", die gegen ein Smartphone sprechen. Dabei muss natürlich berücksichtigt werden, dass es sehr robuste und geeignete Handys gibt.
Ein großes Problem ist die Standfestigkeit bei hohen Temperaturen. Gerade hinter der Scheibe auf dem Armaturenbrett können schon mal 50 Grad und mehr anliegen. Dann steigen viele Handy aus und schalten sich ab. Für die "einfachen Navi-Aufgaben" klemme ich auch gegelegentlich das Handy an, dann ist es aber direkt an den Düsen der Lüftung, so dass immer ein kühler Luftstrom als lebenserhaltene Maßnahme dient.
Sehr oft haben Handys stark spiegelnde Display, was die schnelle Lesbarkeit nahezu unmöglich macht. In der Grundtendenz sind Handy auch anfälliger was Vibrationen oder Wetterbeständigkeit angeht.
Klar kommt der Einwand, dass es auch wetterfeste und robuste Handys gibt. Aber das setzt schon wieder voraus, dass ich mich beim Kauf schon um solche Dinge kümmern muss und es schränkt meine Wahl beim Handykauf ein.
2 Beipiele:
Klar gibt es Handys, die auch für die Fahrradnavigation eingesetzt werden können. Da stellt sich aber die dringende Frage nach dem Batterieverbrauch. Also muss noch ein Akku-Booster mitgeschleppt werden. Meine beiden Outdoor-Navis laufen mit ganz banalen AA-Zellen weit über 12 Stunden, halten problemlos Vibrationen aus und können sogar in die Pfütze fallen und das alles ohne Schutzhülle.
Viele hier im Forum fahren auch Motorrad und planen ihre Routen. Da spricht überhaupt nichts dagegen, das Motorrad-Navi in beiden Fahrzeuggattungen einzusetzen.
Kurz: Gerade beim Navi ist es extrem wichtig, dass man seine eigenen Ansprüche definiert. Das Problem dabei ist, dass Einsteiger oftmals gar nicht wissen können, welche Möglichkeiten sich für zukünftige Nutzungsebiete ergeben könnten. Und je mehr vom Navi eingefordert wird, desto weiter schlägt das Pendel Richtung Navi-Spezialist.
Hier drängt sich so ein bisschen der Vergleich mit Kameras auf. Auch da reicht das Angebot von der einfachen Knipse, über das Handy bis hin zur DSLR im Vollformat oder sogar zum Mittelformat von Hasselblad.
da bin ich 100% bei dir, und trotzdem wirst du immer wieder Häää? Momente erleben.
Das ist wohl war
Vor allem wenn das Gerät anzeigt, dass du auf einer Wiese stehst, man selbst ist sich aber sicher, dass unter den Reifen ein Superasphalt ist. Einfach nur deshalb, weil das Kartenmaterial mal wieder 1 Jahr hinterherhinkt.
Hier muss der menschliche Geist (natürliche Intelligenz) dem Chip (künstliche Intelligenz) überlegen sein.
... ich weiß, ist ein heikles Thema.
Da gibt es etwas gleichwertiges.App Locus.
Läuft aber auf dem Handy