Beiträge von hifi_nok

    Ich meide die Alpen mittlerweile weiträumig, egal ob mit 2 oder 4 Rädern.

    Jain,


    wir waren jetzt 10 Tage am Gardasee einschl. Pfingstwochenende bei Kaiserwetter. Abgesehen mal von den Hotspots (Brasa-Schlucht oder Kaiserjägerstraße) waren wir über weite Strecken mutterseelenallein unterwegs. Selbst die Kurvenorgien rund um den Monte Baldo waren Lichtjahre von dem entfernt, was man z. B. von den Dolos kennt.


    Das Chaos war auf der Kaiserjägerstraße. Teilweise nur mit Rangieren oder wieder rückwärts zur letzten Ausbuchtung. Erschwerend kam dort hinzu, dass vor kurzem eine Etappe des Giro dort langführte. Radfahrer über Radfahrer, die ihren Vorbildern nacheiferten und bergab völlig enthemmt und lebensverneinend langhämmerten.

    - Die Brasaschlucht am Gardasee, die Strecke westlich von Limone hinauf nach Tremosine, ist schon ein Knaller. Langsam fahren und genießen.

    Wir waren vor vier Tagen mal wieder dort.


    Sie ist jetzt auch wieder befahrbar, nachdem sie wegen Steinschlages eine Zeit lang gesperrt war. Unbedingt beachten: In den Sommermonaten ist es eine Einbahnstraße, befahrbar nur vom See in Richtung Tremosine. In Spitzenzeiten (z. B. Pfingstwochenende) steht auch die Polizei dort und achtet streng darauf. Es gab/gibt jede Menge Moped-/Autofahrer, die die Einbahnstraßenregelung nicht kennen und wieder umkehren müssen. Und die Umwege dort sind nicht mal kurz um den Kirchplatz :)


    Und natürlich..... Jede Menge Mopedfahrer, Wanderer, Autos und Radler. Ist halt so, wenn dort einmal James Bond einen Bösewicht jagte ;)


    Aber in jedem Fall einen Ausflug wert.


    Und dann natürlich weiter auf der Panoramastraße, die zu den Schönsten der Welt zählt. Dabei eine kleine Pause im kleinen Cafe des Santuario di Montecastello mit einem grandiosen Ausblick auf den See einlegen.



    Santuario di Montecastello (672 m)
    Santuario della Madonna di Montecastello! Ah, wie das schon klingt! Bei der Sprachmelodie mit den weichen Silben haben uns die Italiener ja einiges voraus. Der…
    www.quaeldich.de

    Natürlich sollte man nur einen Hochdruckrejniger mit wenig Power nutzen. Die an der Tanke sind meistens Optimal. Die Haushaltsgeräte von Kärcher haben häufig schon zu viel Kraft.

    Ein Hochdruck-Reiniger mit wenig Power sollte nicht Hochdruckreiniger heißen ;)


    Abgesehen mal davon, dass Autowaschen in D in vielen Regionen auch auf dem Privatgrundstück verboten ist, haben wir mit 'nem Kärcher-Hochdruckreiniger die kleine Nichte meiner Frau "abgekärchert". Nicht weil sie so dreckig war, sondern weil es bei Affenhitze ein Risenspaß war, in drei Meter Distanz durch den feinen Sprühnebel zu toben.


    Das Entscheidende ist schlicht und ergreifend der Abstand. Mit Bedacht und Vernunft umgegangen, lassen sich sogar Motorradketten, der Bereich um die Fahrrad-Tretlager usw. "kärchern".


    Auf sehr kurzer Distanz sind die Dinger allerdings mit großer Vorsicht einzusetzen.

    Da ja an vielen KFZ- oder Mopedteilen Pulverbeschichtung zum Einsatz kommt oder auch manche Fahrer überlegen, einige Teile Pulverbeschichtungen machen zu lassen (Felgen, Fahrradrahmen, Gepäckträger usw)...


    So schön und pflegeleicht Pulverbeschichtungen auch sind, so sind sie im Falle einer Reparatur oder auch Verklebung sehr "sensibel".


    Hier gibt's auch noch ein paar tolle Anmerkungen zur Thematik "Kleben auf Pulverbeschichtung":


    Kleben auf Pulverlack | tewipack


    Wie verklebe ich auf Pulverlack oder Pulverbeschichtung?
    3M Konstruktionsklebstoffe und Hochleistungsklebebänder schaffen hochfeste Verbindungen ohne Zerstörung der Oberflächenstruktur. Konstrukteure nutzen die…
    www.sks-gmbh.com

    Kleben ist halt eine recht komplexe Angelegenheit. Im Heimbereich bereiten sehr oft div. Kunststoffe Probleme bei einer Klebeverbindung.


    Es können aber auch ganze Karosserien geklebt werden oder sogar Flugzeugrümpfe, aber das ist schon HighTech.


    Richtig aufwändig wird's, wenn Oberflächen geklebt werden sollen, die eigentlich nicht geklebt werden können, z. B. Nickelteile auf Pulverbeschichtung. Da können dann Oberflächen sogar mit einem Plasma "beschossen" werden, um die Oberflächen "klebefähig" zu machen. Sehr oft lassen sich dabei die "Klebebuden" nicht in die Karten gucken.


    Wehe ein Zulieferer ändert dabei nur Details, z. B. bei der chem. Zusammensetzung der Pulverbeschichtung ....


    Da geht's dann aber um Klebungen, die nicht mehr getrennt werden (dürfen/können).

    Wie denn das?? =O

    Wie der Name schon sagt: Klebegewichte.


    Wie immer gilt beim Kleben: sauberer und fettfreier Untergrund.


    Es ist also denkbar, dass die Klebefläche nicht sauber/entfettet war, als das Gewicht aufgeklebt wurde.


    Nicht ganz undenkbar: Pulverbeschichtung auf der Felge und Klebegewichte sind in seltenen Fällen nicht ganz problemlos.


    Und es liegt in der Natur der Sache, dass Klebegewichte auch wieder entfernt werden müssen, so dass "unlösbare Verklebungen" nicht ratsam sind.


    Aber auch Gewichte zum "raufkloppen" können schon mal ein verlustbehaftetes Eigenleben führen.


    Abfallende Gewichte kommen in beiden Montagearten zwar sehr selten vor, kann aber passieren.



    Ergänzung:

    Hab hier noch ein ganz nettes Papier zu Klebegewichten entdeckt:

    https://www.traxjh.com/sites/default/files/TRAX_why_do_adhesive_weights_fall_off_DE_web.pdf

    hallo? das ist doch alles mist.... wer rechnet denn damit einen Unfall zu bauen und dann alle Teile dokumentieren zu müssen?

    Gerechnet habe ich auch nicht damit, dass mir einer mit 2,4 Promille im Schädel den Leasingwagen total zertrümmert. Alle Veränderungen die gemacht wurden, waren mit der Leasingfirma abgesprochen und wenn erforerlich im Brief eingetragen. Das Auto war Totalschaden, die Bank nahm sich die Entschädigung nach Gutachten von der gegnerischen Versicherung... das war's. Man darf nie vergessen, auch wenn man Halter ist, der Eigentümer des Leasingfahrzeuges ist die Bank/Hersteller/Händler.


    Gerechnet habe ich auch nicht damit, dass mein Motorrad (war mein Eigentum) im Winterlager aus der Garage geklaut wird. Ich musste detailliert nachweisen, was ich an zusätzlichen Anbauteilen/Einbauten hatte. Nicht grundlos hatte ich alles per Foto und Rechnungen fein sauber dokumentriert. Erst nach genauer Prüfung aller Fotos und Unterlagen durch den Sachverständigen wurde alles zum Wiederbeschaffungwert erstattet.


    Bei Leasingfahrzeugen ist es ähnlich wie mit einer Mietwohnung. Machen kann man viel, aber man muss die Risiken kennen und vieles mit dem Vermieter im Vorfeld absprechen.

    Wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, müssen auch sämtlich Änderungen am Fahrzeug mit dem Leasing - Geber, Mazda oder wer auch immer, abgesprochen und festgehalten werden.
    Habe ich auch nicht gemacht, aber rechtlich war das glaube ich gesetzt. Muss einem nur klar sein.

    Läuft dann ganz doof... Man wird in einen Unfall verwickelt, die Fuhre wird vom Unfallort gleich zur Werkstatt gebracht und dann stürzt sich der Unfallgutachter der gegnerischen Versicherung d'rüber. Und schon sind Verbreiterung/Tieferlegung, besondere Felgen, Anbauteile usw. des Leasingfahrzeuges dokumentiert.


    Wie das alles geregelt wird, liegt dann einzig und allein am guten Willen aller Beteiligten.


    Lesenswert

    https://www.kfztech.de/Auto/le…ngfahrzeug-veraendern.htm

    Ich wäre allerdings auch dafür, dass man die Höhe des Strafmaßes dem zu versteuernden Jahreseinkommen anpassen würde, ähnlich wie in Finnland und weiteren Ländern.

    Dann würde es jeden mehr oder weniger gleich treffen im Geldbeutel und einen höheren Effekt erzielen, meine Meinung.

    Abgesehen davon, dass es das bei uns auch gibt, kann das dann richtig teuer werden, hier z. B. im Sept. in der CH


    https://www.morgenpost.de/verm…zt-strafe-radarfalle.html


    Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Im ersten Urteil über 400.000 Chf und nur weil der Prozess so lange dauerte, wurde die Strafe halbiert.


    Dabei ist das ein Strafmaß, was gar nicht so ungewöhnlich ist. 85 Tagessätze, also rund drei Monate. Egal, wie hoch da das Einkommen ist, es sind und bleiben rund 3 Monatsgehälter.


    Apropos CH

    Hier mal die Tarife

    https://www.ch.ch/de/geschwindigkeitsueberschreitungen/


    In der Tabelle findet man "Anzeige". Das heißt, es gibt Post vom Staatsanwalt, die Strafe richtet sich letztlich nach den Vermögensverhältnissen/Einkommen. Ab "21 d'rüber" ist dann auch der Führerschein für mind. 1 Monat weg.


    Da sieht man dann auch den Unterschied zwischen Deutschen und Schweizern. Während hier beim geplanten Fahrverbot eine Revolution anlief nach dem Motto "die Demokratie ist in Gefahr", sagen die meisten Schweizer: "wieso aufregen, wir kennen doch die Spielregeln."