Beiträge von gimmitoys

    Liebe Forengemeinde,
    auf wiederholte Nachfrage beim Autohaus habe ich jetzt die AGBs zu meiner ND-Bestellung erhalten.
    Für mich lesen die sich zu meinem Vorteil:


    "Neuwagen-Verkaufsbedingungen (Kraftfahrzeuge und Anhänger)
    Unverbindliche Empfehlung des Verbandes der Automobilindustrie e. V. (VDA), des Verbandes der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V. (VDIK) und des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK) Stand: 11/2015
    I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
    1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis drei Wochen, bei Nutzfahrzeugen bis sechs Wochen gebunden. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf 2 Wochen) bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt."


    In meinem "Fall" habe ich eine "verbindliche Bestellung" des Käufers und die schriftliche Bestätigung des Autohauses mit Auftragsnummer und "unverbindlichem Liefertermin" Anfang Feb 2017.
    Es gibt aber in meinem Fall gar keinen "Fall", denn für das Autohaus ist alles klar: Es gilt die spätere zweite Auftragsbestätigung mit anderer Auftragsnummer und fehlender Angabe zum Liefertermin aber zu höherem Preis. Eine FIN kann nicht mitgeteilt werden.


    Ich vermute, es wird auf einen erheblichen Lieferverzug hinauslaufen. Und ich bin dann der Trottel, der Im Herbst 2017 immer noch nicht im eigenen ND gesessen hat.


    Wer wettet dagegen ??

    Moin Timo,
    ich bin auch PrimeLine Probe gefahren.
    Lederbezüge sind nur bei einigen ND auf der Sitzfläche, wie mir gesagt wurde. Alle haben echtes Plastik-Kunstleder-Imitat mit Perforation gegen Sommerschwitzen an Lehne und Lenkrad.
    Ich habe mich für CenterLine entschieden und bestellt, da ich atmungsaktive echte Stoffsitzbezüge haben wollte, wie in PL und CL.
    Möchte aber gerne die 4 Lautsprecher von CL ( statt 2 speaker von PL ) und das (erweiterbare) MZD ohne Navi haben. Deshalb ist es die CenterLine geworden. Sollte es später mal nur Smartphones ohne Navi geben, dann kann ich eins im MZD nachrüsten/freischalten.
    Auch ich möchte den ND als pures Basismobil ohne Schnickschnack, ohne Sitze Nr. 3+4 und ohne Dach.
    Einfach nur fahren! Hoffentlich bekomme ich einen 2017 geliefert.
    Liebe Grüße nach Köln!

    Liebe Forengemeinde,


    ich bin momentan ratlos, wie ich mich weiter verhalten soll, um nächstes Jahr meinen MX-5 wie bestellt zu erhalten.


    Das Problem:
    Anfang September bestellte ich per "verbindliche Bestellung" einen MX-5 ND Neuwagen und erhielt dazu auch eine Auftragsbestätigung.
    Ende Oktober erhielt ich eine zweite Auftragsbestätigung und die Bruttosumme ist um 790 euro gestiegen. Dafür ist kein voraussichtlicher Liefertermin mehr eingetragen. Beide Auftragsbestätigungen enthalten keine FIN.


    Die Geschichte:
    Ich bin der Depp vom Dorf und wohne in der weiten Prärie von D. Normalerweise bestelle ich im Internet und lasse an die Haustür liefern, da nach meiner Arbeitszeit alle schon schlafen und Geschäfte weit entfernt liegen. Von Versicherungsmaklern und Staubsaugervertretern wurde ich bislang immer betrogen.
    Für meinen ersten Neuwagenkauf wollte ich alles richtig machen. Die Internetvermittler erschienen mir zu virtuell, deshalb wollte ich meine Bestellung bei einem echten Mazda-Vertragshändler abschließen.
    Ein Vertragshändler in einer großen Hafenstadt behauptete am Telefon, er könne bei den von mir angefragten Preisen locker mithalten und sogar günstiger sein. Wir trafen uns zu einem Verkaufsgespräch.
    Sein Angebot: Fahrzeugrabatt 1% weniger als bei den Internetpreisen dafür keine zusätzlichen Kosten = bester Bruttopreis.
    Ich bekam die verbindliche Bestellung zur Unterschrift zugesendet.
    Es fehlten in den Zeilen "Überführungskosten", "Zulassung" und "Briefkosten" die Einträge. Die Zeilen waren leer. Die AGBs waren nicht dabei, aber der Erhalt musste mit unterschrieben werden. Ich fragte nach. AGBs kommen später nach. Unterschriften nur eine Formsache für schnelle Bestellung. Leere Zeilen gleich keine Kosten wie besprochen.
    Einvernehmlich vereinbarten wir, dass ich folgende Angaben ergänze: Überführungskosten inclusive = 0 Euro, Zulassung durch Käufer = 0 Euro, Briefkosten inclusive = 0 Euro, Übergabeort des Fahrzeuges: das Autohaus. Von mir unterschrieben und kopiert und abgeschickt. Dazu erhielt ich eine Auftragsbestätigung mit der passenden Bruttosumme und dem voraussichtlichen Liefertermin 01.02.2017


    Dann die Überraschung: Ende Oktober erhielt ich eine weitere Auftragsbestätigung mit anderem Auftragsdatum, neuer Auftragsnummer aber meiner Kundennummer. Die Fahrzeugdaten und Käuferdaten stimmen, aber der Bruttopreis hat sich um 790 euro durch jetzt eingetragene Überführungskosten erhöht.


    Ich habe per mail nachgefragt, ob es sich um ein Mißverständnis handelt. Es kam eine Lesebestätigung, keine Antwort. Heute war der Verkäufer telefonisch zu erreichen, hat aber keine Zeit, zu telefonieren.


    Die Fragen:
    Wurde ich wieder verars..t ?
    Was ist der verbindliche Kaufvertrag? Die verbindliche Bestellung mit meiner einseitigen Unterschrift?
    Gibt es versteckte Stornokosten in den AGBs bei anderen Händlern? Meine AGBs habe ich noch nicht erhalten.
    Soll ich einfach wieder draufzahlen und alles hinnehmen?

    Danke, so steht es in der gefundenen MSC Code Liste von "Mazda private lease tarieven per 1-02-2016".
    Das war mein einziger Suchtreffer.
    Dort steht mein MSC Code und Deine "Productbeschrijving" zu Deinem NA1... code ist "MX-5 ROADSTER SKYACTIVE-G 131 GT-M 6MT"
    Wenn Du den richtigen Wagen bekommen hast, ist alles gut.
    War nur geschockt von meiner Bestellung mit NA1-Modellnummer und alle reden von ND ..... !!!!
    ND steht hier nirgends auf dem Zettel ?(

    Hallo!
    Ich möchte einen Mazda MX-5 ND in Deutschland bestellen, kaufen, selber zulassen und FAHREN !!
    Auf meiner "verbindlichen Bestellung" des regionalen Mazda-Autohauses steht:


    Hersteller: Mazda
    Typ: MX-5 SKYACTIVE-G 131
    Modellnummer: NA1PEAF
    Modelltext: MX-5 R SKYACTIVE-G 131 6GS AL-CENTER


    Ist das die von mir gewünschte neue MX-5 Version ND?
    NA ist doch schon lange her??
    Ist dieses Modell mit dieser Modellnummer die deutsche Version?
    Wenn ich diesen Modellcode bei gockel eingebe, erscheint eine niederländische Seite.
    Ist das ein Re-Import-Wagen???


    Danke für Eure Hilfe!