Alles anzeigen"Definition: Unfallwagen
Bei kleineren Schäden, Kratzern oder Beulen deren Beseitigungskosten
nicht mehr als 500 Euro betragen, spricht man von Bagatellschäden. Der
Wagen muss daher nicht extra als Unfallfahrzeug deklariert werden. Wenn
allerdings an Originalteilen ein Mehraufwand, sprich eine Reparatur
notwendig war oder ist, die 500 Euro übersteigt um die Mängel zu
beseitigen, fällt das Fahrzeug in die Unfallwagen Kategorie. Ebenso,
wenn Teile ausgetauscht werden müssen oder Reparaturen stattfinden um
die Fahrsicherheit wieder herzustellen. Diese Definition ist allerdings
nicht gesetzlich geregelt, sondern wurde von Autohändlern und
Werkstätten bisher so angewandt."
Zitat ohne Quellenangabe???
Soweit ich weiß, gibt es keine gesetzliche Definition eines Unfallwagens, sondern nur gelebte Praxis und Gerichtsentscheidungen. Aus meiner Sicht hat der Händler alles richtig gemacht und auch ein späterer Verkauf ohne Deklarierung des "Mangels" dürfte schwer zu beanstanden sein. Am Anfang der Auslieferung der ersten MX-5 im Mazdaforum haben viele über unterschiedliche Farbnuoncen der Stoßfänger diskutiert.
In meinem Fall im September 2015 war es so, dass mein Händler lange Kennzeichenhalter an die Stoßstange geschraubt hat. Ich kam mit kurzen Kennzeichen an und hatte folglich vorne und hinten jeweils vier Löcher in der Stoßstangen rechts und links vom Kennzeichen. Nachdem der Händler mich immer nur vertröstet hat, dass er auf einen neuen MX-5 warten und dann die Stoßfänger austauschen wolle, hat er sich nicht mehr gemeldet und das Thema totgeschwiegen. Ich hab mir dann neue lange Kennzeichen und lange Kennzeichenhalter (ohne Händler-Logo) besorgt und ärgere mich nicht mehr. Hat etwas Geld gekostet, ich hab meine Ruhe. Den Händler, der aus der Nähe von Bremen kommt, kann ich allerdings nicht empfehlen und mache nun meine Inspektionen woanders.