Bei mir geht auch nur der 17.
Beiträge von J_a_n
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Toscana haben wir dieses Jahr auch noch vor.
Wie lange seit ihr unterwegs?
Nur eine Woche (Samstag Rückreise). Es ist wirklich ein wenig ärgerlich, dass ich keinen Platz habe bei den vielen tollen Rotweinen.
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Wir sind gerade zu zweit plus Hund in der Toskana, davor in Sardinien. Wir müssen auch den Platz hinter den Kopfstützen nutzen, sonst geht nichts. Und der Hundekorb (aus Stoff) wird hinter den Fahrersitz gestopft (mit Recaro Pole Position habe ich da ein paar Zentimeter).
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Titel unpräzise.
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Alles valide Fragen. Aber im Endeffekt darf man nicht vergessen, dass ich ja nicht Mazda verklagen würde, weil die doofe Getriebe bauen, sondern ich würde Mazda verklagen, weil das Getriebe meines NDs fehlerhaft designt/produziert wurde. Und dann wäre wiederum die Gegenargumentation, dass es ja bis jetzt 70.000 km gehalten hat und damit war dieses Getriebe kein doofes Getriebe. Zumindest bezogen auf die Laufzeit üblicher Getriebe. Mit der Argumentation sehe ich in der Tat wenig Erfolgschancen. Ich kann nur hoffen, dass es verschiedene Produktionsstraßen beim Zulieferer dieses Bauteils gab und dass in der Tat mein ND nicht betroffen ist.
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Und was erwartest Du von der Rechtsschutzversicherung?
Den Klageweg bezahlen. Aber das ist nicht meine Frage gewesen. Die Frage ist, ob Mazda durch den massenhaften Austausch einen Fehler eingesteht, auf dessen Behebung man nach Garantieende bestehen kann.
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Ist Mazda eigentlich auch bei 6 Jahre alten Getrieben kulant und tauscht die aus? Oder lieber schon mal eine Rechtsschutz besorgen, falls man noch keine hat?
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Ich muss doof fragen, weil ich keine 73 Seiten durchsuchen möchte: Wenn kaputt, dann gehen die Gänge 1 und 4 bis 6 noch?
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Wenn es das auf dem Markt gäbe, könnte man das jederzeit einbauen lassen, solang das Gehäuse intakt ist.
Wieso "gäbe"? Importieren aus Japan und einen Getriebespezialisten fragen, ob der das reinfummelt. Oder muss das eingetragen werden?