Beiträge von J_a_n

    Täusch dich mal nicht. Mai 2022 hab ich eine Mail von Google bekommen, dass meine Rezension 1000x aufgerufen wurde. Und Ihr kennt meinen ehrlichen, authentischen Schreibstil. Ich würde behaupten, dass man das nicht so schnell als Einzelfall abtut, wenn man das liest. Und "immer noch" ärgere ich mich nicht. Nur zuletzt wegen der getricksten Löschaktion durch das Kasperle-BGH-Urteil.

    Die Argumentation ist ja, wer kein Kunde ist/war, darf nicht negativ bewerten. Das wurde leider in höchstrichterlicher Instanz bestätigt. Ärgerlich ist, dass ich die Rezension nicht mehr reinbekomme, weil Google sich lieber mit den tollsten Algorithmen dagegen wehrt, um bloß nicht haftbar gemacht werden zu können.

    Meine Google-Rezension wurde gelöscht. Okay, ich war zu spät mit der Reaktion auf den Löschantrag der Anwaltskanzlei. Aber ich bekomme die Rezension partout nicht eingestellt bzw. wird sie nicht öffentlich sichtbar gemacht. Ich habe mittlerweile den Text komplett verändert, d.h. die Sätze umgebaut und alle Wörter durch Alternativen ersetzt (sofern Google per Hash gesperrte Rezensionen abgleicht) und auch zwei andere Googlekonten (eins davon ganz neu) verwendet. Kennt jemand Hintergründe? Das ärgert mich. :cursing: X( <X

    J_a_n Hoffentlich hast du Erfolg und bekommst die Kohle wieder :thumbup: Ich würde auf alle Fälle sämtliche Rechtsmittel dafür nutzen.

    so wurde ich auch von Google angeschrieben! Habe eine kurze Stellungnahme an Google geschrieben und die schlechte Bewertung blieb erhalten.

    Deine Stellungnahme wird von Google nicht gelesen, sondern an die stellvertretende Kanzlei automatisch weitergeleitet. Würde mich interessieren, wie die verfahren, wenn einer Stellungnahme nachwievor widersprochen wird.

    Oh Mann. Die beliebten Google-Bewertungen sind nun nichts mehr wert. Die Wimmer-Bewertung ist von 4,6 Sternen auf 4,9 Sterne hochgeschossen, weil die schlechte Bewertungen entfernen lassen. Anlass ist wohl ein BGH-Urteil.


    Aus der Google-Removals-Mail:

    ***********************Beschwerde*****************************

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    das bewertete Unternehmen hat uns beauftragt, Ihnen die folgenden Informationen zu übermitteln.

    Vorweg möchten wir darauf hinweisen, dass Kritik ausdrücklich erwünscht und zur Verbesserung der eigenen Leistung genutzt wird.

    Unserem Kunden ist zur Kenntnis gelangt, dass Sie unter vorstehender URL, auf Google Maps eine negative Bewertung über ihn veröffentlichen.

    Unser Kunde kann die Bewertung, die Sie unter vorstehender URL auf Google Maps veröffentlichen, nicht zuordnen (BGH vom 09.08.2022 - VI ZR 1244/20).

    Wir bitten Sie daher um Einleitung des Prüfverfahrens innerhalb von 5 Tagen.

    *****************************************************************

    Man kann also Dienstleister beauftragen, seine Bewertungen aufzuwerten - weil das bewertete Unternehmen diese nicht zuordnen kann.

    Das ganze System der Bewertungen ist kaputt.
    Ich bin etwas spät dran mit meiner Rückmeldung, aber die schlechte Bewertung bleibt drin, dafür sorge ich. Oder Wimmer zahlt mir meine 4.000 € zurück, die ich verbrannt habe.