Der Tausch der Alufelge ist meiner Meinung nach kein Problem, da diese nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sind. Die Heckscheibe macht aus einem Neuwagen für mich ein Gebrauchtfahrzeug. Ich habe auch erst Überlegt mich mit dem Händler darüber auseinanderzusetzen und noch einen Nachlass zu fordern. Da aber die Mängel ohne wenn und aber schnellstmöglich perfekt beseitigt wurden, habe ich das verworfen.
Beiträge von mxman2012
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Das ist so nicht richtig. Eine Tageszulassung gilt laut einem BGH Urteil als Neufahrzeug, so lange es unverändert so produziert wird, keine Mängel aufweist und die Tageszulassung nicht länger als 12 Monate zurückliegt. Außerdem sollte der Wagen nur wenige km gefahren sein. Das heißt durch die defekte Heckscheibe war der Wagen eigentlich kein Neufahrzeug mehr, da ein Mangel vorlag.
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Als wir unseren Mazda 3 BM Tageszulassung abgeholt haben, war die Heckscheibe total verkratzt und eine Felge hatte mehrere Macken im Lack. Beide Teile wurden getauscht. Die Kosten dafür lagen sicher deutlich über 500€. Aber erst 4Wochen später, da die Scheibe erst bestellt werden mußte und nicht im Lager Deutschland vorrätig war. War auch sehr ärgerlich und ich hab mir den Wagen nach der Reparatur ganz penibel noch mal angeschaut. War aber nichts zu erkennen. Danach war die Sache für mich auch erledigt. Ich denke bei einer Tageszulassung sieht das rechtlich auch schon wieder anders aus.