Und doch ist der Händler die Vertretung des Herstellers ggü. dem Kunden. Kenne ich gut. Es gibt Mazda, Mazda (Importeur) und Mazda (Händler) und kein Kunde differenziert das. Der Händler ist Mazda und der Händler ist schuld, immer . Und wenn der Händler schlecht ist, ist die ganze Marke schlecht.
Radiosender zerstört MZD
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Ist schon alles richtig, aber es bringt nichts mit der Tür ins Haus zu fallen. Der Schuss kann auch ganz schnell nach hinten los gehen. Im Artikel steht auch was zur Kulanz seitens Mazda. Die ist für die Hersteller nicht verpflichtend. Es gab ne 3 Jahres Garantie, darüber hinaus hat man keinen Anspruch auf irgendwas. Dabei ist es unerheblich warum etwas kaputt gegangen ist.
Zur Kulanzregelung gehören nämlich immer 3 Parteien: Kunde, Händler, Hersteller. Salopp gesagt: Wieso sollte ich jemandem helfen wollen, der mir von Anfang an frech und blöd entgegenkommt? Man ist als Händler eigenständig und kann nach eigenem Ermessen entscheiden, ob es die Zeit und den Aufwand Wert ist eine Kulanz anzufragen.
Fallbeispiel: Ich habe eine anstehende Reparatur an einem Fahrzeug. Eine Kulanzbeteiligung halte ich für sehr unwarscheinlich, weil Alter, Laufleistung und Wartungsdichte eher dagegen sprechen. Wenn der Kunde normal mit mir umgeht und mich fragt ob ich denn trotz der Umstände eine Anfrage machen kann, habe ich damit natürlich kein Problem. Kommt der gleiche Kunde zur Tür rein und pampt mich an, obwohl ich nichts für seine Situation kann wird das eher nicht passieren. Es sitzt immernoch ein Mensch gegenüber, es ist keine Frage von Kunden / Dienstleister-Beziehung sondern eine Frage des Respekts.
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Sebastian S. habe ich irgendwo gesagt, dass ich von Anfang frech und blöd rüberkomme? Ich habe nur gesagt dass wenn mir jemand sagt ich darf jetzt wegen eines Softwarefehlers ein neues MZD kaufen, dass ich da sicher nicht sage "ja gut mach ich halt".
Der Fehler ist hier eindeutig auf Mazdas Seite, denn wenn ich mit sowas das MZD lahmlegen kann, dann sehe ich schon die ersten mit FM Jammern rumlaufen und "Spaß" haben. Am Besten auf nem Hof vom Mazdahändler ;). -
Wie ich sagte, außerhalb der Garantie ist es unerheblich wo der Fehler her kommt, Ausnahmen wären Sicherheitsrelevante Mängel aber dafür gibt es auch Rückrufaktionen. Man darf hier schlicht nichts erwarten, weil man keinen Anspruch darauf hat.
Und auch wenn der Händler dir eröffnet, dass die Reparatur erstmal 1500€ kostet kannst du das akzeptieren oder nicht, du kannst ihn alles nennen oder nicht. Es ändert an dem Fakt erstmal nichts. Auch dann kann man sein gegenüber noch respektvoll behandeln. Denn dein Händler ist Ansprechpartner aber nicht verantwortlich für die Situation.
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Ich sehe das anders, dass ist ein Fehler der vermieden hätte können aka ein Mangel der von Anfang an Bestand. Vielleicht könnte man zusammen mit dem KBA auch einen Rückruf erzwingen, da auf einmal beim Kauf zugesicherte Funktionen nicht mehr funktionieren ohne dass man selbst etwas dagegen tun kann. Vielleicht kann man sogar auf Sicherheitsrelevanz gehen bei auf einmal fehlender Rückfahrkamera.
Genau das hat Mazda in den USA wohl auch dazu veranlasst jetzt auf Kulanz die Dinger zu tauschen, sonst wäre es ein re-call für alle geworden was sicher deutlich teurer wäre. Die Frage ist auch, kann es mit den neuen Einheiten jederzeit wieder auftreten?
Ich hoffe ja, dass bei Softwarehaftung noch einiges passiert.
Nochmal, ich habe nirgends gesagt dass ich nicht respektvoll bleibe, dass der Händler aber als mein Ansprechpartner auch mit drin hängt ist halt so. Wenn ich dann die Dinge direkt mit dem Hersteller klären soll, wieso brauche ich dann überhaupt einen Händler? -
Der Mangel war nicht bekannt und konnte daher auch nicht vorzeitig identifiziert und behoben werden. Andersrum: Es gab Getriebe in der ersten MX5-Serie die hopps gegangen sind, was auch sehr früh bekannt geworden ist. Innerhalb der Garantie MUSS der Hersteller für den Ersatz aufkommen. Aber nicht provisorisch, sondern erst dann, wenn es kaputt ist. Ein defektes Getriebe halte ich jetzt mal für mehr Sicherheitsrelevant als eine nicht funktionierende Rückfahrkamera. Die Argumentation der Sicherheitsrelevanz in dem Fall halte ich persönlich für weit hergeholt, insbesondere, weil hier die Fahrzeuge auch ohne ausgeliefert werden. In den USA sieht das wieder anders aus, die haben auch andere Gesetze, die wir nicht haben. Dort ist die Kamera mittlerweile Pflicht.
Außerhalb der Garantie ist es eine individuelle kaufmännische Entscheidung, ob Mazda sich daran beteiligt. Deren Entscheidung dem Händler gegenüber ist gültig.
Es ist dein gutes Recht bzw deine Pflicht den Händler mit ins Boot zu nehmen, wenn du möchtest, dass der Hersteller oder Importeur sich daran beteiligt. Dein Händler hat dadurch keine Pflicht eine Anfrage zu senden. Versteh mich nicht falsch die meisten sollten das tun, denn ein zufriedener Kunde ist das Wichtigste in dem Geschäftsfeld und die Konsequenzen für das Gegenteil sind teils enorm. Aber es besteht kein Anspruch darauf ich hoffe das verstehst du.
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Beim Forschen zu dem Thema sind noch mehr unangenehme Dinge aufgefallen die Mazda so als Trackrekord hat für fehlende Input Überprüfung. https://99percentinvisible.org…e-roman-mars-mazda-virus/
https://github.com/Hamled/mazda-format-string-bug
Ich vermute dass auch daher die heftigen Crashes mit dem Carplay2Air kommen, da wohl Fehlerbehandlung wenig bis garnicht stattfindet.
Generell hebt es nicht mein Vertrauen in die Autos (auf Softwareseite).
Noch eine andere Randnotiz zum MZD (was klar ist sonst gäbe es die MZD Hacks ja nicht):https://carbuzz.com/news/here-…one-to-a-mazda-rental-car
https://github.com/shipcod3/mazda_getInfo
Wer sich generell für das Thema interessiert hier eine schöne Liste an Interessanten Dingen zum Thema: -
auch am C64 konnte man durch Software die Festplatte 1541 (hab die noch) zerstören..
Grüsse
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Wieviele Jahre ist das her? Da sollte man heute etwas dazu gelernt haben.
Wer Userinput vertraut und keine Fehlerbehandlung hat … der ist wohl beim C64 stehen geblieben ;). -
auch am C64 konnte man durch Software die Festplatte 1541 (hab die noch) zerstören..
Grüsse
Die 1541 ist keine Festplatte, sondern ein Diskettenlaufwerk. Wenn man mit zerstören formatieren meint, dann mag das noch halbwegs stimmen. Die Hardware kann man mittels Software nicht zerstören.