Mit § 315d könnten sie ihn kriegen, WENN sie beweisen können, dass er tatsächlich so fix unterwegs war.
Das YT-Filmchen wird da nicht ausreichen.
Der alte Mann hat wahrscheinlich ganz andere Probleme.
Mit § 315d könnten sie ihn kriegen, WENN sie beweisen können, dass er tatsächlich so fix unterwegs war.
Das YT-Filmchen wird da nicht ausreichen.
Der alte Mann hat wahrscheinlich ganz andere Probleme.
Hab ich schon gemacht ... langweilig.
Waren aber Übungsprünge vor dem Start ... aber von Flughöhe war ja keine Rede
Ist korrigiert Aus der jetzt angegebenen Höhe machst Du den Übungssprung nur noch ein mal.
Wer richtig geil auf einen Geschwindigkeitsrausch ist, sollte ohne Fallschirm aus einer Höhe von 10.000 m aus dem Flugzeug springen. Sollte dann ein einmaliges Erlebnis sein.
Korrektur nutzt da auch nichts mehr
Mit § 315d könnten sie ihn kriegen, WENN sie beweisen können, dass er tatsächlich so fix unterwegs war.
Nein, können sie nicht. Er ist mit angepasster Geschwindigkeit gefahren. Die Autobahn hat es hergegeben und es ist erlaubt. Wenn es gesetzlich nicht erlaubt wäre, müsste der Gesetzgeber eine Geschwindigkeitsbgrenzung machen. War zwar Wahnsinn und Verantwortungslos, aber absolut erlaubt. Kein Gericht in D kann ihn dafür belangen.
Wer richtig geil auf einen Geschwindigkeitsrausch ist, sollte ohne Fallschirm aus einer Höhe von 10.000 m aus dem Flugzeug springen. Sollte dann ein einmaliges Erlebnis sein.
Auch die Korrektur bringt nix, in 10k wird der Rausch dank der dort herrschenden Temperatur- und Luftdruck Verhältnisse von sehr kurzer Dauer sein. Zumal die typischen Absetzflugzeuge gar nicht so hoch kommen. ??
zum Thema Risikoabschätzung:
schau mal, die Menschen da unten sind so klein wie Ameisen. Sch... zieh die Leine, DAS SIND Ameisen!
Ist korrigiert Aus der jetzt angegebenen Höhe machst Du den Übungssprung nur noch ein mal.
Wieder falsch ... sollte ich je in die Verlegenheit zu dem Vergnügen kommen sollen ... wäre es kein Übungssprung mehr ???
Aber das passiert mir eh nicht ... Als anerkannter Sitzriese & Couchpotato geht mir die Puste eh schon ab ca. 200cm Flughöhe aus
Nein, können sie nicht. Er ist mit angepasster Geschwindigkeit gefahren. Die Autobahn hat es hergegeben und es ist erlaubt. Wenn es gesetzlich nicht erlaubt wäre, müsste der Gesetzgeber eine Geschwindigkeitsbgrenzung machen. War zwar Wahnsinn und Verantwortungslos, aber absolut erlaubt. Kein Gericht in D kann ihn dafür belangen.
Es wird schon wegen einem illegalen Straßenrennen ermittelt und zwar durch die Staatsanwaltschaft. Wenn die keinen Erfolg vor Gericht sehen würden, dann würden sie nicht mit Ermittlungen beginnen.
Siehe auch hier:
Was der Geringverdiener mit seiner lahmen Kiste gemacht hat, dürfte schon als illegales Rennen gewertet werden. Das Video zeigt ja gerade diese Absicht.
Hilfreich zu diesem Thema:
Ich glaube dem Typ ging es garnicht um die Geschwindigkeit. Das Video geht weltweit um, überall wird drüber diskuriert. Er ist jetzt weltbekannt.
Es wird überall geteilt, Whatsapp, Facebook, Insta.
Auf seinen Reichenpartys wird er jetzt gefeiert. Das war sein Ziel.
Wäre es nicht so, dann hätte er das Video nicht online gestellt.