Hallo zusammen, ich habe meinen ND als unfallfrei vom Mazda Autohaus gekauft, da die Stoßstange hinten nach der Waschstraße Lack verloren hat, bin ich zum Händler gegangen, nach einer Woche hat der Chef vom Autohaus festgestellt dass das Auto doch 2 mal Unfälle hatte und die rechte Tür wurde sogar getauscht, aber die Reparaturen wurden nicht bei denen durchgeführt sondern in einer anderen Werkstatt die es heute nicht mehr gibt. Die könnten jetzt das Auto zurücknehmen, aber ich muss für die Abnutzung bezahlen, ich finde bisschen unfair, da der Preis vom MX5 hochgestiegen ist und ich kann das Auto immer noch für den selben oder auch höheren Preis verkaufen wenn er die Unfälle nicht hätte. Hat jemand ähnliche Erfahrungen? Was würdet ihr machen? Danke schon mal.
Unfallauto als unfallfrei gekauft
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aber ich muss für die Abnutzung bezahlen
Das ist so üblich.
Da ich eine Rechtschutzversicherung habe, würde ich die Sache einem Anwalt übergeben.
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Ich würde die Sache auch einem Rechtsanwalt übergeben (Rechtschutzversicherung vorausgesetzt), dieser wird es hoffentlich finanziell ausgewogen abwickeln.
Die Zahlung für die Nutzung ist durchaus üblich.
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Wurde bei dem einen Unfall nur die Türe getauscht? Wenn Ja, wäre das halb so wild.
Was ist bei dem zweiten Unfall repariert worden?
Sofern der Reparaturumfang nachvollziehbar ist und die Reparaturen ordnungsgemäß ausgeführt wurden, würde ich darüber nachdenken den Wagen zu behalten. Allerdings sollte man dann alleine, oder mit einem Rechtsanwalt mit dem fMH über einen Preisnachlass diskutieren.
In jedem Fall würde ich das Fahrzeug aber einem Sachverständigen vorführen, um den Reparaturumfang und die ordnungsgemäße Reparatur zu überprüfen.
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da die Stoßstange hinten nach der Waschstraße Lack verloren hat
sieht mE nicht so aus, als wäre das fachgerecht gemacht worden
TausH
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Vertrauensvoll sind die Erfahrungen mit den Reparaturen nicht. Wenn der Lack sich schon beim Waschen löst, dann wurde da schon mal gepfuscht. Wie ist die "neue" Tür reingekommmen und wurde sie vesiegelt etc. Ferndiagnose ist unmöglich, da wichtig wäre, was bei den Unfällen beschädigt wurde und wie die weiteren Schäden beseitigt worden sind. Ohne die Gutachten und Reparaturrechnungen oder einen guten Karosseriebauer,der das Fahrzeug mal besichtigt und seine Meinung dazu gibt, würde ich das Auto nicht behalten.
Eine Nutzungsentschädigung musst Du zahlen. Das ist üblich.
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Sehe ich auch so alles ... aber warum nicht auch ramm mal fragen?
Der ist einer der wenigen hier, der rechtlich wirklich fundiert was sagen kann, natürlich unter Berücksichtigung der bekannten Fakten.
Bzgl. der Stossstange würde auch eine vor kurzem durchgeführte Lackierung in Frage kommen
... auch den Händlern passiert mal das eine oder andere Malheur auf dem Hof .. aber die werden schnell kaschiert und Rechnungen/Dokumentationen dazu wird es NIE geben.
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... auch den Händlern passiert mal das eine oder andere Malheur auf dem Hof .. aber die werden schnell kaschiert und Rechnungen/Dokumentationen dazu wird es NIE geben.
Oder im Schiff von JPN > Europa & Im Hafen nachverbessert , da könnte es sein, dass der Händler mal nix davon mitbekommt.
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Kaum gerufen, kommt die Antwort: Richtig ist, dass bei der Rückabwicklung die gefahrenen KM berücksichtigt werden. Es ist schließlich Geld ? wert, dass du mit dem Auto von A nach B gekommen bist- oder auch einfach nur Spaß ? hattest.
Allerdings werden auch die Verwendungen, die du gemacht hast (zB Winterreifen, Zulassung, Zubehör…) erstattet UND der fmh muss die Nutzungen, die er aus dem Kaufpreis gezogen hat, rausgeben. Sprich er muss dir knapp 5% Zinsen zahlen, seitdem er die Kohle bekommen hat.
Wenn das immer noch nicht interessant für dich ist, kannst du auch wählen, eine Preisminderung zu wählen. Die juristisch richtige Berechnung ist relativ kompliziert. Sie soll auch berücksichtigen, ob jemand ein Schnäppchen gemacht hat oder über den Tisch gezogen wurde. Da braucht man auf jeden Fall einen guten Sachverständigen - dessen Kosten auch der Händler erstatten muss.
Das wird also eine ziemlich teure Sache für den Händler. Wenn du (oder ein Anwalt für dich- ich kenne da einen ?)ihm das klar macht, lässt er sich vielleicht auch so auf eine ordentliche Minderung ein.
Hth
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