Trackday Anneau du Rhin 2021

  • Liebe MX5-Fahrer,


    hier mal der aktuelle Stand der Anmeldungen für unseren Trackday am 17. Juli 2021. Bitte beachtet den Anmeldeschluß am 10. Juli 2021.


    Grüne Gruppe: Angemeldet 27 Fahrzeuge, noch frei 13 Plätze


    8 Lotus Elise

    6 Seven

    6 Lotus Exige

    1 Alfa 4C

    1 KTM X-Bow

    1 Lotus 2-11

    1 Lotus 3-11

    3 Mazda MX5


    Rote Gruppe: Angemeldet 21 Fahrzeuge, noch frei 19 Plätze


    7 Lotus Elise

    4 Lotus Exige

    2 Alfa 4C

    3 Seven

    2 Opel Speedster

    1 Lotus Evora

    1 Lotus 2-11

    1 Toyota Yaris


    Grüße,


    Werner Maure

  • Liebe MX5-Fahrer,


    hier der aktuelle Stand der Anmeldungen für unseren Trackday am 17. Juli 2021. Bitte beachtet den Anmeldeschluß am 10. Juli 2021.


    Wichtig: Bitte den Online-Haftungsausschluss für die Rennstrecke nicht vergessen. Hier nochmals der Link: https://www.weezevent.com/seve…n-de-recours-haftverzicht


    Grüne Gruppe: Angemeldet 36 Fahrzeuge, noch frei 4 Plätze


    11 Lotus Elise

    12 Seven

    7 Lotus Exige

    1 Alfa 4C

    1 Lotus 2-11

    1 Lotus 3-11

    3 Mazda MX5


    Rote Gruppe: Angemeldet 30 Fahrzeuge, noch frei 10 Plätze


    14 Lotus Elise

    4 Lotus Exige

    2 Alfa 4C

    5 Seven

    2 Opel Speedster

    1 Lotus Evora

    1 Lotus 2-11

    1 Toyota Yaris


    Grüße,


    Werner Maurer

  • Verzichtet man auf Ansprüche nur gegenüber dem Veranstalter oder auch gegenüber allen Teilnehmern ? Hatte da gerade aktuell den Fall, dass man auf Ansprüche gegenüber allen Teilnehmern verzichten sollte, was bedeutet, dass wenn mir jemand schuldhaft hinten rein fährt bleibe ich im schlimmsten Fall auf einem Totalschaden sitzen, weil ich ja unterschrieben habe auf Schadenersatzansprüche gegenüber allen Teilnehmern zu verzichten. So kann man ganz schnell mal 25.000€ vernichten...



    Rolf

  • Der Link ging gestern bei mir nicht. Aber wie ich dort nun lesen kann, verzichtet man sehr wohl auf seine Rechtsansprüche gegenüber allen anderen Teilnehmern.


    "Er erklärt hiermit, dass er die freien Runden und die gestoppten Trainingsfahrten in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko und Gefahr unternimmt. Er verzichtet auf sämtliche Rechtsansprüche gleich welcher Art gegenüber dem Besitzer oder dem Betreiber der Rennstrecke, gegenüber den Erbauern, den Veranstaltungsorganisatoren, den anderen Teilnehmern, den Sanitätsteams und den Versicherungsgesellschaften der obengenannten Personen und Firmen."


    " Er erklärt, dass sein Fahrzeug versichert ist und dass er für sich sowie für seine Versicherungsgeber, seine Erben und alle Anspruchsberechtigten auf sämtliche Rechtsansprüche verzichtet (die eventuelle Notwendigkeit diese Dritten zu informieren, sowie deren vorangehende Zustimmung über diesen Verzicht zu erhalten steht unter der vollen Verantwortung des Unterzeichnenden)."


    Hast du das nicht gelesen? Das Risiko ist mir mit einer solchen Klausel echt zu hoch, fährt dir ein anderer Teilnehmer in den Wagen, bekommst du keinen Pfennig und darfst obendrein noch Bergung des eigenen Fahrzeuges und eventuell entstandenen Schaden an der Rennstrecke aus eigener Tasche bezahlen. Da können aber schnell mal ein paar Zehntausend Euro Schaden entstehen. Ich bin etwas verwundert, dass viele dieses Risiko eingehen - ob die alle das Geld für so einen Schaden auf ihrem Bankkonto haben? Schäden an der Rennstrecke müssen bezahlt werden, darauf verzichtet man natürlich nicht.


    Dass der Veranstalter sich raus nimmt finde ich ja in Ordnung, aber eine grundsätzliche Verzichtserklärung gegenüber allen anderen Teilnehmern würde ich nicht unterschreiben. Was sagt denn unser Forenanwalt dazu ?



    Rolf

  • Hier zitierst Du den Haftungsverzicht des Rennstreckenbetreibers, nicht den des Veranstalters.


    Ein Unfall auf einer Rennstrecke ist immer schwierig in der Beurteilung. Daher fahren in unserer Gruppe auch nur bestimmte Fahrzeuge, wobei jeder darauf achtet niemanden zu gefährden. Wir veranstalten Trackdays nun schon seit mehr als 25 Jahre und noch nie gab es Unfälle zwischen zwei Teilnehmern.


    Bei anderen Veranstaltern fahren auch gerne mal für 300 Euro zusammengeschusterte Schrotthaufen mit. Denen ist es egal ob sie unbedingt noch jemanden vor der Kurve überholen müssen.


    Aber lass mal den Forenanwalt zu diesem Thema sprechen.


    Wir weisen im übrigen in unserer Nennungsbestätigung explizit darauf hin, dass manche Versicherungen Veranstaltungen auf Rennstrecken grundsätzlich ausschließen.

  • Ich hatte bei meiner Versicherung HUK extra angefragt und bekam folgende Antwort :


    Sehr geehrter Herr XXX,

    das Wichtigste zuerst: Behördlich genehmigte kraftfahrt-sportliche Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dies gilt auch für da­zugehörige Übungsfahrten.Handelt es sich um eine Veranstaltung, bei der es nicht auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, besteht im Rahmen des mit uns geschlossenen Vertrags Versicherungsschutz.Die im Straßenverkehr üblichen Verhaltensregeln müssen eingehalten werden.


    Sowohl meine Haftpflicht als auch meine Vollkasko würden zahlen, wenn ich einen Unfall verursache, aber natürlich nicht, wenn mir jemand in den Wagen fährt. So etwas muss meines Erachtens ganz klar geregelt sein, ansonsten kann man sich im Falle eines Falles monatelang mit den Versicherungen auseinandersetzen ohne zu wissen, ob man einen Schaden bezahlt bekommt. Alle Fahrzeuge müssen versichert sein, aber einen Anspruch habe ich dank der Verzichtserklärung dann doch nicht - was soll der Unsinn? Sei mir nicht böse, aber in 25 Jahren keinen einzigen Unfall untereinander ? Selbst wenn, kommt es zum Unfall hat der Betroffene ein ernstes Problem.


    Mein Zitat habe ich deinem Link entnommen.


    In Papenburg zB. gilt diese Erklärung nur gegenüber dem Veranstalter, nicht aber gegenüber den anderen Teilnehmern. Wer dort einen Schaden verursacht muss dafür zahlen.



    Rolf

  • Der Link ging gestern bei mir nicht. Aber wie ich dort nun lesen kann, verzichtet man sehr wohl auf seine Rechtsansprüche gegenüber allen anderen Teilnehmern.


    "Er erklärt hiermit, dass er die freien Runden und die gestoppten Trainingsfahrten in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko und Gefahr unternimmt. Er verzichtet auf sämtliche Rechtsansprüche gleich welcher Art gegenüber dem Besitzer oder dem Betreiber der Rennstrecke, gegenüber den Erbauern, den Veranstaltungsorganisatoren, den anderen Teilnehmern, den Sanitätsteams und den Versicherungsgesellschaften der obengenannten Personen und Firmen."

    Ich halte das für nichtig. Zum einen darf sich so eine Klausel nicht über Gesetze, wie hier die Pflicht eine KFZ-Haftpflichtversicherung zu besitzen, stellen. Und zum anderen gilt der Haftungsverzicht zwischen dem jeweiligen Fahrer und dem Rennstreckenbetreiber, aber nicht zwischen den Fahrern. Und zum Dritten würde ich bei einem selbstverschuldeten Unfall ja nicht diese Klausel rausholen, sondern meine Versicherung blechen lassen und sowohl Selbstbeteiligung wie auch erhöhte Versicherungsbeiträge selbstverständlich hinnehmen.

  • Und warum schreibt man das in die Klausel und lässt sich das von allen unterschreiben? Eine Haftpflicht müssen alle haben, so ist dann gewährleistet, dass Schäden an der Strecke bezahlt werden.

    Ich habe jedenfalls keine Lust, mich aufgrund fragwürdiger Klauseln am Ende auf einen langen Rechtsstreit einzulassen und im schlimmsten Falle einen fünfstelligen Betrag in den Wind zu schreiben. Das muss aber natürlich jeder für sich selbst entscheiden. Dass du das für nichtig hälst ist ja dein gutes Recht, hat aber nichts mit realer Rechtssprechung zu tun.


    Welchen Sinn hat denn die Klausel "Er verzichtet auf sämtliche Rechtsansprüche gleich welcher Art gegenüber dem Besitzer oder dem Betreiber der Rennstrecke, gegenüber den Erbauern, den Veranstaltungsorganisatoren, den anderen Teilnehmern, den Sanitätsteams und den Versicherungsgesellschaften der obengenannten Personen und Firmen.", wenn diese "nichtig" ist ? Warum lässt man sie dann nicht einfach weg ?


    Ob du die Klausel bei einem Schadensfall "rausholst" ist völlig egal, wenn deine Versicherung aufgrund der unterschriebenen Klausel die Zahlung ablehnt (und das tun die sehr gerne...). Unterschätze da nicht das Wissen von Versicherungen.


    Ich will das hier auch nicht weiter vertiefen, das kann und muss jeder für sich entscheiden - ich hoffe nur, dass alle Teilnehmer sich der möglichen Konsequenzen bewusst sind. Ich werde am Samstag in Papenburg auf der Strecke fahren (kleiner Hockenheimring), wo es eine solche Klausel nicht gibt und jeder Fahrer für Schäden, die er anrichtet auch haftet.


    Ich wünsche allen Teilnehmern eine schöne und vor allem unfallfreie Fahrt. :thumbup:



    Rolf