Alles anzeigenGenau das muss geklärt werden.
Hier mal das Urteil vom LG Tübingen:
https://verkehrslexikon.de/Texte/Rspr3002.php
Hat ein gefrusteter Fußgänger den ordnungsgemäß abgestellten Roller umgeworfen, gab's eine Windböe, ist ein 4-jähriger mit seinem Dreirad dagegen gefahren....????
Sehen andere Gerichte deutlich anders. Und die Roller ? sind nicht die Lieblinge der Richter.