Schaden durch MIET Roller

  • guten zusammen,


    Hab mal versucht in Erfahrung zu bringen wer denn dafür haftbar gemacht werden kann wenn einer den gemieteten Roller/Scooter auf dem Gehweg abstellt und das Teil mir ins Auto fällt ?


    Habe aber nichts dazu gefunden.


    Hat von euch schon mal jemand solche Erfahrungen machen müssen?

  • Ich frag mal jemand, der hatte so eine Geschichte in der Familie.


    Tretroller einfach mitten am Gehweg abgestellt .... Heftiger Sturm kommt ... E-Scooter lernt fliegen .. aber nicht weit ... war ein Auto im Weg.

    Weiß im Moment nur, dass das Ganze übern Anwalt lief, um den 'letzten Absteller', also Mieter, herauszufinden, denn in erster Linie scheint wohl der haftbar zu sein.


    Sollte ich was in Erfahrung bringen stelle ich's hier rein ;)

    (ber)ND gut ... ALLES gut!:thumbsup:

    2020er MX-5 ND ST G132 Sel +iAS (2017er MX-5 ND RF G160 SP+SL)

    2021er Suzuki Swift Sport 1.4 Boosterjet Hybrid (2020er CX-30 G150 Sel +Design +iAS)

    Wer mit mir nicht auskommt, muss einfach noch ein 'bisschen' an sich arbeiten! :D

  • Auf den Mietrollern steht ja gross die Fa drauf. Lime und co. Desweitern haben die ein Versucherungskennzeichen.
    Foto machen, Roller sicherstellen. Polizei kommen lassen, oder hingehen und dokumentieren. Und ab zum Anwalt.

  • fällt mir schwer zu glauben das die Firma die die Roller vermietet da komplett den Hafter gibt bei so vielen Idioten die die Teile so dämlich abstellen das eventuell auch ältere Menschen darüber fallen können.


    Ich selber hatte das mal das so ein Roller an der Ampel umfiel als ich da bei rot stand und dat war schon knapp.


    Könnte mir vorstellen das der Verleiher da in seinen Statuten verankert hat das der letzte Fahrer dafür Sorge zu tragen hat das der Roller ordnungsgemäß abgestellt werden muss.


    Den letzten Fahrer ermitteln wird schwierig denke ich mal oder ?


    Hab mich mit der Technik und Umsetzung dieser Roller nicht auseinandergesetzt aber schwebte mir eben so vor als ich bei mir auf dem Gehweg sonn Dingen hab liegen sehen.

  • Mein letzter Stand in der Sache war, dass ...

    - der Verleiher die Verantwortung auf den Mieter schiebt, der ist Vertraglich zu was weiß ich alles verpflichtet (das berühmte Kleingedruckte!)

    - aus datenschutzrechtlichen Gründen den Mieter nicht nennt

    - auch nicht ausschließen kann/will, dass eine 'dritte Person' den Roller umgestellt hat

    - die Haftpflicht beim abgestellten Fahrzeug wohl div. Zicken macht, da dies außerhalb 'einer vertraglichen Nutzung' ist, o.ä.


    Sollte ich noch was rauskriegen, wie der Stand aktuell ist, geb ich Laut ... wuff.

    Kann aber ein paar Tege dauern, habs aber schon angetriggert ;)

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  • Das ist nicht ganz richtig. Der Halter ist Erstansprechpartner. Der Rest wird über die Verleihbedingungen mit dem Entleiher geregelt. Das ist aber deren Aufgabe.

  • Deswegen ging's ja auch zum Anwalt ...

    War wieder so eine typische "wir streiten/schieben/leugnen solange bis Du genervt aufgibst"-Taktik.


    Man hat ja eh nix anderes als das Kennzeichen und den Verleiher/Halter, z.B. Lime & Co ... und der stellt sich eben auch mal 'janz Dumm'

    Es wurde ja auch die Polizei gerufen und die haben alles aufgenommen, da die Front des Wagens wohl ziemlich in Mitleidenschaft gezogen war.


    Nur weiß ich (noch) nicht, was dabei letztendlich rauskam.

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