Ja, der einzige Grund warum man Fahrwerke eintragen muss. Ist die geänderte Fahrzeughöhe.
Da dies nur über die Federn erfolgt, müssen auch nur die Federn eingetragen werden.
Gewindefahrwerk funktioniert ja nur in Kombination. Daher ist das einzutragen.
Wenn kein Gewindefshrwerk, dann muss man die Dämpfer nicht eintragen, die verändern die Fahrzeughöhe ja nicht.
Wenn aber Tieferlegungsfedern eingebaut werden, dann ja. Siehe Fahrzeughöhe.
In unserem Fall soll einSerienfahrwerk gegen ein anderes Serienfahrwerk getauscht werden. Bei dem sich die Höhe nicht ändert.
Dabei ist die restliche Ausstattungsvariante ja unerheblich. Also einbauen und fahren
Anders ist es wenn man zumBilsteindämpfer bereits die kurzen Eibach Federn eingetragen hat (Niedrigere Fahrzeughöhe) dann müsste man nicht das„normale „ Fahrwerk eintragen, sondern
Die Eibachfedern austragen lassen.
Es ist zwar schwer zu verstehen, aber Federraten oder ob die Federn und Dämpfer zusammen passen, also Sicherheit, interessiert da wenig. Es ist nur die Fahrzeughöhe die relevante Beurteilungsgrösse, da diese in den Papieren drin steht.