Mehr Komfort fürs Sportfahrwerk

  • Ja, der einzige Grund warum man Fahrwerke eintragen muss. Ist die geänderte Fahrzeughöhe.

    Da dies nur über die Federn erfolgt, müssen auch nur die Federn eingetragen werden.
    Gewindefahrwerk funktioniert ja nur in Kombination. Daher ist das einzutragen.


    Wenn kein Gewindefshrwerk, dann muss man die Dämpfer nicht eintragen, die verändern die Fahrzeughöhe ja nicht.

    Wenn aber Tieferlegungsfedern eingebaut werden, dann ja. Siehe Fahrzeughöhe.


    In unserem Fall soll einSerienfahrwerk gegen ein anderes Serienfahrwerk getauscht werden. Bei dem sich die Höhe nicht ändert.


    Dabei ist die restliche Ausstattungsvariante ja unerheblich. Also einbauen und fahren :)


    Anders ist es wenn man zumBilsteindämpfer bereits die kurzen Eibach Federn eingetragen hat (Niedrigere Fahrzeughöhe) dann müsste man nicht das„normale „ Fahrwerk eintragen, sondern
    Die Eibachfedern austragen lassen.


    Es ist zwar schwer zu verstehen, aber Federraten oder ob die Federn und Dämpfer zusammen passen, also Sicherheit, interessiert da wenig. Es ist nur die Fahrzeughöhe die relevante Beurteilungsgrösse, da diese in den Papieren drin steht.

  • @FlyingV

    Heißt das, wenn ich ein SPS Street, ohne Tieferlegung einbaue, muss ich es auch nicht eintragen lassen?

    Grüße vom Bodensee


    Life is too short to drive boring cars ?
    G184 SL & SP all inclusive, dezente Spurverbreiterung hinten, vernünftige Hupe

  • naja so -10mm macht auch ein hohes Street.


    Grüsse :)


    Ggf kann man beim nächsten Reifenwechsel auch ein komfortbetones Modell auch noch bevorzugen. Reifendruck nicht über 2,0.


    Grüsse

  • Bilstein Sport ohne tiefer, breiter oder ähnliches.

    Blöde Frage, 1,5er oder 2,0l Motor? Oder hab ich das übersehen? Zumindest die Federn waren früher sogar zwischen den Motoren gleich, nur nicht ST und RF tauschen.


    Grüsse Andreas

  • Moin


    freue mich über das Feed-Back, auch ziemlich viel "Traffic" jenseits des Freds, das stresst schon fast ;)


    Um die letzte Frage zu beantwoten, ist ein 2 L, SL seinerzeit mit allem ohne Recaro, wie schon erwähnt keine Änderungen am Fahrwerk , lediglich Einstellung durch Markus.


    Nach den Beiträgen und Gedankenaustausch, bin ich im Moment soweit, dass ich denke, dass ein "Rückbau" auf Standardfahrwerk nicht das ist, was mir vorschwebt. Ich wollte ja nun nicht n Rückschritt ;) und das wäre mE damit verbunden.


    Gleichwohl werde ich mit dem Haushaltsvorstand mal ne Probefahrt in einem Standardfahrwerk machen, um einen weiteren Eindruck zu bekommen.


    Gut der Hinweis auf die Federraten, da könnte ich mir gut vorstellen, dass es halt ein Fahrwerk werden muss/kann, das von der Grundeinstellung "weicher" ist, Oehlins kommt dann nicht in Frage. Aber vielleicht H&R, KW (siehe Sven) der auch ein ST vom Ernst.

    Nach meiner Vorstellung müsste man doch durch Einstellung von Zug- und Druckstufe eine sanftere Reaktion/Weiterleitung erreichen können. War zumindest seinerzeit beim Mopped (Speedy) so, dass die Fuhre straffer, aber gefühlt auch sanfter wurde, dh angenehmer im WBL über die 4b-Strassen rollte.

    Na, mal sehen.


    Ich/wir werde/n also erstmal testen.


    Spannend


    TJ

    feineTruppehier:thumbsup:

    トーマス・ヨハンセン


    Carpe diem

  • Heißt das, wenn ich ein SPS Street, ohne Tieferlegung einbaue, muss ich es auch nicht eintragen lassen?

    Um es nochmal etwas klarer zu formulieren,

    Was muss eingetragen werden ?

    - Serienfedern mit anderen Stoßdämpfern: Nein

    - Serienstossdämpfer mit Serienfedern, oder Ersatzteilfedern; Nein

    - Serienstossdämpfer mit Tierlegungsfedern:

    Ja ( die Federn und Geänderte Höhe)

    - nicht verstellbares Sportfahrwerk( zB. Bilstein B12): Ja ( die Federn, Höhe, nicht die Dämpfer)

    - GWF: Ja ( GWF und Höhe) Da die Höhe nicht nur durch die Federn sondern auch durch die Einstellung am Dämpfer erreicht wird)


    Zusatz: eine einmal eingetragene Höhe des GWF darf nachträglich nicht mehr verändert werden, und zwar in beide Richtungen. Es wäre in dem Fall eine neue Abnahme fällig.


    Zusatz 2:

    Relevant ist Fahrzeughöhe und Radfreigängigkeit.

  • Zusatz: eine einmal eingetragene Höhe des GWF darf nachträglich nicht mehr verändert werden, und zwar in beide Richtungen. Es wäre in dem Fall eine neue Abnahme fällig.

    Danke für die Erläuterung! ? Kann man auch mehrere Höhen bzw. einen Bereich eintragen lassen?

  • hast du mal überlegt, ob du deinem Haushaltsvorstand dur eine geänderte Sitzposition helfen kannst? Vielleicht etwas schräger, damit die Belastung anders auf den Rücken kommt? Oder mit spezialkissen etc?

    Das wird der erste Schritt sein ;)


    derzeit ist ein einfaches Keilkissen (auch schon ziemlich abgenudelt) drin, das wir erstmal durch einen hochwertigeres Schaumstoffprodukt, vielleich über einen Sattler, ersetzen werden!


    TausH

    トーマス・ヨハンセン


    Carpe diem