Probleme mit TÜV

  • Jein.

    Bördeln musst Du definitiv nicht. Es geht um die gesetzlich vorgeschriebenen Überhänge (frachmichwasleichteres, wo die Regelung steht oder herkommt). Wenn man parallel zur Felgenfläche guckt, darf man in bestimmten Winkeln kein Rad sehen. Habe hier mal einen Link, der das so grob erklärt. Ich gebe an der Stelle aber auch nur das wieder, was mir der Dekra-Mensch erzählt hat.


    Edit: Noch ein Link und noch einer.

    Das stimmt. Bördeln muss man nicht. Meine Aussage war nur, dass mit Serienfelgen und 15mm pro Rad die Abdeckung definitiv gegeben ist.

  • Wenn dem so ist, dürfte das der Grund sein, weshalb man das Ganze als Einzelabnahme eingetragen bekommt - auch wenn es laut Gutachten eben vorne breitere Flaps bräuchte.

    MX-5 ND G184 (08|2018) Signature Line, magmarot
    gr. Wischwasserbehälter; FOX ESD schw.; Trunkcover (Eigenbau); Batterietragegriff (Eigenbau); AAD Low Profile Seat Mounts; H&R Spurplatten (2x9mm bzw. 2x9mm+2x15mm); Lenkrad: meinlenkrad.de; Radhausflaps schw.gl. foliert; Sommer: BBS CS012 7,5x17 ET38, Winter: Schw. OEM; Zymexx dunkle LED-Blinker; mx5things Fensterautomatik+ACC-Power-Controller+Trunk-Lid-Popper+DLR+Silhouette+TrunkLight; ATH Frontflaps+Heckschürze; OEM Seitenschweller; Stubby; AA+CP

  • Du hast recht. Habe auch grade im Gutachten nachgelesen. Es sollen bei 15mm Spurplatte die Kotflügel verbreitert werden. Allerdings ist das laut Gutachten auch durch Biegen möglich. Da viele die 20mm vorne ohne Bearbeitung fahren, behaupte ich weiterhin, dass der Kotflügel nicht bearbeitet werden muss bei 15mm. Soll der TÜV doch erstmal beweisen, dass der Kotflügel nicht etwas herausgezogen wurde obwohl das Rad freihändig ist.

  • Hab die Kombi VA 15/30 und HA 20/40 da musste nichts an den Kotflügeln gemacht werden. Da ist noch gut Platz.