Probleme mit TÜV
-
-
-
Ich hab 30/40 mit Anni mit Tieferlegung per Paragraph 21 ohne Problem eingetragen bekommen.
-
Guten Abend,
bei der Gelegenheit mal eine Frage.
Kann die Eintragung der Spurplatten anlässlich der HU gemacht werden oder muss man das vorher anmelden?
Danke
-
Guten Abend,
bei der Gelegenheit mal eine Frage.
Kann die Eintragung der Spurplatten anlässlich der HU gemacht werden oder muss man das vorher anmelden?
Danke
Das kann nur der Prüfingenieur, welcher berechtigt ist Paragraph 19 oder 21 Abnahmen zu machen.
Der „normale“ Prüfer darf normalerweise nur die HU also den 29er durchführen.Also: eindeutig JA !!!! Nur mit Termin, sm besten im Vorfeld klären was gemacht werden soll.
-
@FlyingV
Super,
Danke
-
Bei mir sind Vorne 36 Hinten 40 mit Serien Felgen gar kein Problem gewesen, schon schlimm wenn ein Prüfer keine Lust hat.
Und ich habe noch Eibach Federn drin !
-
Bei mir sind es auch 30/40 original 17 Zoll felge ohne Probleme
-
Mein fMH sagte, dass es bei 2x20mm hinten Probleme beim TÜV geben könnte. Hat mir dann die 2x18 er eingebaut, ohne Probleme abgenommen.
Vorne gibts wohl mit 17“ Felgen und den 15er Platten keine Eintragung, da die Taschen in den Originalfelgen nicht tief genug sind um die Verschraubung aufzunehmen.
Die Kombi 30/40 von IL passt perfekt und diese bekommt auch bei uns am Bodensee problemlos eingetragen ...
-
Und warum schreibt dann H&R im Gutachten, dass die geschraubten15er Platten nur auf in Verbindung mit Anni Felgen genehmigt sind? Versteh ich nicht ?
Nachtrag:
Gerade gesehen, dass wir von unterschiedlichen Herstellern reden. Der Threadersteller/ich: H&R, Du: IL