Kann denn bei einem MX5 mit EG-Zulassung überhaupt eine Abnahme mit Abdeckung nach nationaler Vorgabe durchgeführt werden?
Das ist doch nur bei älteren Fahrzeugen aus der Pre-EG-Ära möglich!?
Kann denn bei einem MX5 mit EG-Zulassung überhaupt eine Abnahme mit Abdeckung nach nationaler Vorgabe durchgeführt werden?
Das ist doch nur bei älteren Fahrzeugen aus der Pre-EG-Ära möglich!?
Eine Abnahme ist auch nach nationaler Vorschrift möglich. Ich vermute, dass das dann als Einzelabnahme gemäß §21. läuft.
Beide Zulassungen sind möglich, die Hersteller wählen aber in der Regel EG, da sie damit in mehreren Ländern verkaufen dürfen.
Richtig. Wichtig ist auch, dass man den richtigen Prüfer findet. Nicht kann/will eine 21er Abnahme machen.
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