moin
habe meinen g184 gerade zur 2. jahresinspektion
und habe Ravenol REP mitgebracht
sagt mir der meister nun, das dürften sie in der garantiezeit nicht einfüllen
würde mazda so vorgeben
etwas schriftliches konnte er mir aber nicht vorlegen
und dann kam der einwand, dass das öl nicht den mazda vorgaben genügen würde
habe es trotzdem einfüllen lassen und etwas unterschrieben
was ist hier dazu die meinung?
meines erachtens kann mazda nur empfehlen auf basis der vorgaben
danke schonmal
Ravenol REP entspricht den mazda vorgaben?
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Die Information ist schlicht falsch.
Das REP 5W30 erfüllt API SN und ist damit zulässig und von der Garantie abgedeckt.
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der mensch erzählte etwas von mazda verlangt „b2“ das rep würde nur „c3“ erfüllen?
kennt jemand diese mazda ansage während der garantiezeit?
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Das eine ist die ACEA Norm und das andere die API Norm. Die Verknüpfung hier ist „ODER“. D.h. die Erfüllung von API SN reicht aus (und ist darüber hinaus in diesem Fall sogar höher wertiger, als die ACEA Spec.).
Ich bin immer wieder begeistert, wenn das Fachpersonal schon an so einfachen Fragestellungen scheitert. Das steigert das Vertrauen ... -
Und ich bin immer wieder begeistert von der Expertise in diesem Forum
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Ich bin immer wieder begeistert, wenn das Fachpersonal schon an so einfachen Fragestellungen scheitert. Das steigert das Vertrauen ...
Es ist auch oft einfach der Unwille, sich mit der Thematik überhaupt zu beschäftigen, auch aus Angst, dass sich daraus dann später Verantwortung und Ansprüche ableiten.
Ich unterschreibe den Wisch auch regelmäßig, obwohl außerhalb der Garantiezeit... -
der mensch erzählte etwas von mazda verlangt „b2“ das rep würde nur „c3“ erfüllen?
kennt jemand diese mazda ansage während der garantiezeit?
Sven hat Dir ja oben einen Extrakt aus dem Handbuch gepostet. Schau mal in Deinem Handbuch nach, dort sind die Vorgaben für das Öl (Viskosität und Erfüllung der ACEA- und API-Klassen) zur Erfüllung der Garantiebedingungen von Mazda aufgelistet. Solange Dein mitgebrachtes Öl diese Bedingungen erfüllt, so bleibt die Garantie erhalten. Dafür ist sinnvoll, dass der Händler die von Dir mitgebrachte und von ihm eingefüllte Ölsorte schriftlich festhält oder die Erfüllung der Anforderungen bestätigt.
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Der Auszug ist aus dem 2018er Handbuch für den G184.
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Ein Grund wird sein, wenn in der Garantiezeit etwas passiert ist der Händler immer der zwischen Kunde & Mazda und er darf es "ausbaden". Mein Händler hat auch einen Aushang und will "nur" mit Original-Teilen, Öl, etc. arbeiten. Ich habe aber auf das Öl (Ravenol) bestanden und es wurde mir eingefüllt. Auf der Rechnung habe ich vermerken lassen, das diese Öl den Mazda Specs entspricht. Damit ist/war das Thema für mich durch.