in der Tat hat er sofort bezahlt, hat mich auch überrascht, hat nicht mal einen Anwalt gebraucht. Über. zählt das nicht als Unfallfahrzeug, da alles beschädigte (Haube) komplett mit Neuteilen getauscht wurde
Habe ich für mich selbst auch immer so definiert, leider ist die Rechtslage eine andere. Wenn du dir die volle Packung geben willst, hier gibt's das entsprechende Urteil in Reinform. Long story short: Alles was über "Lackschäden" hinausgeht, ist ein "Unfallschaden". Damit hättest du in meinen Augen auch Anspruch auf den Ausgleich des "merkantilen Minderwerts" durch den Unfallverursacher, vielleicht ist der deswegen so schnell und unkompliziert zahlungswillig...