Was machen da nur die armen Leute die sich ein Auto kaufen wo die Motorleistung aus versehen nach oben streut
Von Serie zu Sport zu Tracktool
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Nix die sind save. Die Streuung ist save.
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Hi,
über Leistungs-"Messing" wurde im Forum viel geschrieben. Ist bei vorher/nachher Messungen unter möglichst gleichen Bedingungen hilfreich. Aber kommen wir zur Realität. Welcher TÜV hat einen Leistungsprüfstand und wie viele können Abgasmessungen auf Gutachten-Niveau machen? Immer angenommen, dass eine Softwareanpassung auf geänderte Hardware überhaupt zu einer Verschlechterung führt. Hinreichender Verdacht wäre z.B. bergauf mit 270kmh geblitzt werden.
Grüße
Martin
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Ich glaube zu den Gründen, wurde hinreichend etwas geschrieben.
Ich halte es da wie Svanniversary: Ich mag es nicht, wenn irgendetwas an meinem Fahrzeug nicht legal ist. Selbst, wenn es niemals auffallen dürfte.
Aber - und auch das wurde ja schon ausreichend häufig geschrieben - Du kannst natürlich machen, was Du willst und eben darauf setzen, *dass* es nie auffällt bzw. eben nie verfahrensrelevant wird.
Bei den gutgemeinten Ratschlägen ging es hauptsächlich darum Dir zu sagen, dass Du es rein rechtlich betrachtet und im Sinne des Versicherungsschutzes (Fälle wurden ja schon diskutiert) eintragen lassen *musst*. Kannst Du ja trotzdem lassen. Das Auto fährt immer noch und es fällt vermutlich niemals auf. Wenn doch können wir zumindest alle sagen: "Haben wir Dir ja gleich gesagt"
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Laut ECE R 85 Anhang 7, 4.1 hat der Hersteller für produzierte Fahrzeuge ein Toleranzband von +/-5% bei der Leistung ggü. der für die Typgenehmigung relevanten Leistung.
Ergibt beim ND2 184PS einen Bereich von 175 bis 193 PS welcher bei serienmäßigem Fahrzeug zulässig wäre. Ob ein geändertes Mapping bei der verbauten ECU über Software-Parameter auslesbar oder anderweitig erkennbar ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
Eine Leistungsmessung auf dem Rollensprüfstand ist ja bekanntlich recht fehlerbehaftet, daher wird hier vermutlich kein großer Erkenntnisgewinn stattfinden.
Im Optimalfall wird so ein ND 184PS mit Fächerkrümmer, Abgasanlage und Software ja mit ca. 200PS beworben. Ist die Hardware incl. Mehrleistung durch den Fächerkrümmer eingetragen, sehe ich keinen Weg den Einfluss durch die geänderte Software per Leistungsmessung zu identifizieren. Bleibt eigentlich dann nur der Nachweis über "Softwaremanipulationsparameter" soweit vorhanden.
Fazit: Das Auto verliert die BE. Ob es im Fall der Fälle nachweisbar ist, bleibt fraglich.
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Es wurde alles gesagt, ich füge dazu nichts mehr hinzu.
Mal ein Beispiel aus dem wirklichen Leben.
Damit wird es vielleicht transparenter.
Es gab mal einen Fall.
- Unfall mit Todesfolge und hohem Sachschaden.- Die Steuergeräte wurden beim OEM ausgelesen, dieser schickte diese dann an uns.
- wir haben die Rohdaten ausgelesen
Ergebniss:Wir konnten den genauen Fahrzustand des Fahrzeugs rekonstruieren.
Mittels Geschwindigkeit, Gaspedal, Bremspedal, Stellung. Lenkwinkel, Längs und Querbeschleunigungen, Gierrate, Gang, Reifendruck, Temperatur, usw...... noch vieles Andere konnte der Unfallhergang rekonstruiert werden.Natürlich haben wir auch die Manipulationen an der Motor- SW ausgelesen.
No excuses anymore !!!
Das war bereits im Jahr 1999
Wir sind mittlerweile viel viel weiter.
Und es geht nicht darum, was der TÜV kann,sonder dass man weis wer es kann, und die Mittel dazu hat.
Die Rechnung bekommt immer der Richtige, mach dir darüber mal keine Sorgen. -
Hallo FlyingV,
zivil- und oder strafrechtliche Aspekte stehen auf einem anderen Blatt. Das viel zitierte Problem mit der Versicherung allein durch eine erloschene BE existiert so nicht. Dass es nur darum ging hätte ich deutlicher machen sollen, sorry.
Grüße
Martin
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Da es bei einem Sauger eh nicht ganz so einfach ist, eine höhere Mehrleistung durch eigenständige Maßnahmen zu realisieren (mit sagen wir mal mehr als 10PS), geht man dafür doch eigentlich zu einem gescheiten Tuner wie SPS oder ähnliche.
Dort bekommt man die neuen Daten schriftlich, geht mit diesen zur Umschreibung/Abnahme zum TÜV und gut is.
Die paar Euronen, die diese Abnahme plus dadurch etwaige Mehrkosten an Versicherung und Steuern, sollte man dann auch noch über haben denke ich.
Und im Falle eines Unfalles mit Verletzung und-/oder Tod von beteiligten Personen, beschlagnahmt die Staatsanwaltschaft das Fahrzeug des Unfallverursachers sehr gerne zum Zwecke der Überprüfung des gesetzlichen Zustandes dessen.
Da wird dann auch die kleinste Nadel im Heuhaufen gesucht und meist auch immer gefunden.
Der Vor- oder auch Nachteil bei moderneren Fahrzeugen mit vorhandenen Steuergeräten ist eindeutig der, dass diese entsprechend und recht einfach ausgelesen werden können, wie von @FlyingV sehr gut beschrieben.
Bei den älteren Fahrzeugen, müssen die halt die eingebauten Komponenten nebst Motoren selbst genauer unter die Lupe nehmen, was im Fall der Fälle aber mit Sicherheit ebenfalls gemacht werden wird.
Überlege gerade die Änderungen an meinem Mustang.
Zylinderkopf nebst Ansaugbrücke von Edelbrock plus die allerdings schon vorher vorhandenen Fächerkrümmer und Endtöpfe von Magnaflow. Gibt es dadurch evtl. schon mehr Leistung als die etwaige Streuung ab Werk?
Eigentlich gehe ich davon aus, dass ein Motor nach über 55 Jahren die ursprüngliche Leistungsangabe von damals eh nicht mehr annähernd erreichen wird und somit eigentlich Safe sein müsste
Könnte man wenn wohl höchstens durch eine entsprechende Leistungsmessung auf dem Leistungsprüfstand herausbekommen aber ob sich das überhaupt lohnt?
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Was ich damit meine ist doch.
Laut ECE R 85 Anhang 7, 4.1 hat der Hersteller für produzierte Fahrzeuge ein Toleranzband von +/-5% bei der Leistung ggü. der für die Typgenehmigung relevanten Leistung.
Ergibt beim ND2 184PS einen Bereich von 175 bis 193 PS welcher bei serienmäßigem Fahrzeug zulässig wäre.
Na da hat ja so mancher (Serien) M140i Besitzer schon ein Problem