Hallo,
für meinen G160 BJ 2015 der z.Zt. auf GJR steht, habe ich mir einen Satz Kompletträder mit ABE bestellt.
Die Serienbereifung ist 205/45 R17. Die bestellten Felgen entsprechen in den Abmessungen den originalen Felgen, der montierte Reifen mit 205/40 R17 allerdings nicht.
Ohne mir Gedanken darüber zu machen, was 5% Unterschied ausmachen, habe ich den Händler gefragt, ob ich diese Reifen ohne weiteres fahren dürfe. Als Antwort bekam ich, dass das problemlos möglich sei.
Also habe ich sie bestellt und nach Erhalt montiert. Nach den ersten paar Metern fiel mir auf, dass sich das Fahrzeug kürzer übersetzt anfühlt und ich mir bei 50km/h laut Tacho langsamer vorkomme als gewöhnlich. Die Messung per GPS bestätigte mir das (Abweichung ca. 7-8 km/h, vorher 3-4 km/h)
Da bin ich dann doch stutzig geworden und habe nachgeforscht:
Im Gutachten zur ABE der Felge steht, dass die Kombination mit 205/40 R17 erlaubt sei, allerdings auch die 205/45 R17. Somit kann ich die Aussage des Händlers nachvollziehen.
Allerdings ist der Abrollumfang der 40er zur 45er um 3,3% geringer. Erlaubt sind wohl nur -2,5%. Demnach müsste in meinen Augen eine Tachoangleichung stattfinden.
Der Händler beharrt jedoch auf seiner Aussage.
Dann habe ich ins COC geschaut. Dort steht einmal 195/50 R16 und 205/45 R17 drin.
Die Abweichung der 205/40 R17 zur 195/50 R16 beträgt nur -0,9%, wäre also ohne weiteres erlaubt.
Die Abweichung zw. 195/50 R17 zur 205/45 R17 aus dem COC beträgt 2,5%. Der Umfang darf allerdings nur 1,5% größer sein, daher vermute ich, dass der Tacho ab Werk auf 205/45 R17 eingestellt wurde.
Hiermit konfrontiert beharrt der Händler weiterhin darauf, dass die Kombination ohne weiteres erlaubt sei.
Meine Vermutung ist allerdings, dass die Felge grundsätzlich am MX-5 ND mit 205/40 R17 erlaubt ist, allerdings nur, wenn der Serienreifen der 195er ist.
Wenn es sich um den 205/45 R17 handelt, muss auch der 205/45 R17 montiert werden.
Wer von uns beiden hat Recht?
Anbei das Gutachten zur Felge und die ABE.