Nochmal rausgekramt zwecks besserem Verständnis:
Beim G1 sorge ich mich auch, da der bei mir mit 88V gekennzeichnet ist und nur bis 240 km/h taugt!
Das wäre vor einiger Zeit tatsächlich ein Problem gewesen, wenn im Schein ein höherer Index eingetragen ist. Wurde aber geändert.
In meiner Zul.Teil 1 (EZ 02/2016, Bj. 11/2015) steht im Feld Bereifung: 205/45 R17 84W
Ergo sollten V-Reifen auf dem "alten" G160 nicht zulässig sein? Ab welchem Bj. wurde das geändert, zumal der G184 recht gut läuft ...? Oder habe ich da etwas falsch eingetütet? Danke vorab.