Neuer Bußgeldkatalog

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    Für den Papa: Madza MX5 NB 10th Anniversary No. 7284/7500

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    Für Mutti und die Kleinen: BMW 218d GranTourer Sportline (alpinweiß)

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    Seltsam. Der AvD scheint die Seite geändert zu haben. Hier ist dann direkt der Text aus der Pressemitteilung:




    Novellierte Straßenverkehrsordnung ab 28. April in Kraft



    • Massive Verschärfung von Tempobußen
    • Fahrverbote und zwei Punkte bereits ab 21 km/h Überschreitung
    • Lkw: Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit


    Der Automobilclub von Deutschland (AvD) macht darauf aufmerksam, dass ab Dienstag, 28. April 2020 die überarbeitete Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer kündigte jetzt in Berlin das Inkrafttreten der bereits im Februar beschlossenen Änderungen an. Unter den Neuregelungen finden sich eine Reihe deutlich verschärfter Strafen, auch für geringfügige Übertretungen.


    Bereits ab 21 km/h gibt es Punkte


    Überschreitet der Fahrer eines Pkw, Lkw oder Motorrades ein innerorts geltendes Limit um 16 km/h, wird das bereits mit einem Punkt geahndet. Ein Fahrverbot droht nun schon ab 21 km/h zu viel, hinzukommen zwei Punkte. Auch außerorts sinkt der Grenzwert: Ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte setzt es nun bereits ab einer Übertretung um 26 km/h.


    Die mit einer Geschwindigkeitsübertretung verbundenen Bußgelder sind in der Novelle ebenfalls kräftig erhöht worden. 30 Euro sind bei Überschreitung bis 10 km/h angesetzt, ab 16 km/h sind innerorts 70 Euro und außerorts 60 Euro zu zahlen. Die Sätze ab 21 km/h steigen auf 80 Euro bzw. 70 Euro, ab 26 km/h werden innerorts 100 Euro und außerorts 80 Euro verlangt. Begründet werden die Erhöhungen mit der Hoffnung, die Autofahrer zu „mehr regelkonformem Verhalten“ anzuhalten und die Zahl der „Unfälle mit Verletzten und Toten“ zu reduzieren. Die bisher vorgenommene Differenzierung innerhalb der Sanktionen zwischen Pkw, Lkw und Motorrad wurde ersatzlos gestrichen.


    AvD: Höhere Kontrolldichte wirksamer als höhere Bußgelder


    Der AvD macht darauf aufmerksam, dass die Bußgelder erst vor wenigen Jahren angehoben wurden, ohne dass eine nennenswerte Änderung bei der Zahl der geahndeten Übertretungen zu registrieren war. 2019 war zudem ein historischer Tiefststand bei den Verkehrsopferzahlen zu verzeichnen.


    Der AvD spricht der erneuten Verschärfung der Sanktionen die Eignung einer zusätzlichen Abschreckungswirkung ab. Es mangelt vielmehr an Kontrollen, die bestehenden Verkehrsregeln gegenüber Kraftfahrern, aber auch gegenüber Radfahrern und Fußgängern, durchzusetzen. Die Sparpolitik der Bundesländer bei den Polizeibehörden wirkt sich jedoch auf die notwendige personelle Ausstattung aus. Der AvD kritisiert in diesem Zusammenhang auch, dass die Verschärfungen der Sanktionen für Tempoverstöße erst durch eine Empfehlungsvorlage der Bundesrats-Ausschüsse Anfang Februar 2020 in die StVO-Novelle aufgenommen wurden, ohne dass diese zuvor in den Fachgremien erörtert werden konnten.


    Falschparken deutlich teurer – Blitzerapps werden verboten


    Mit der StVO-Novelle gehen auch ein restriktiveres Vorgehen gegen Falschparker und ein verbesserter Schutz für Radfahrer einher. So wird das unberechtigte Parken auf einem Behindertenparkplatz um 20 Euro teurer und kostet nun 55 Euro. Dieser Satz gilt ebenso bei Parken in zweiter Reihe oder auf Geh- und Radwegen. Kommt eine Verkehrsbehinderung hinzu, werden 70 Euro und ein Punkt fällig, bei Gefährdung sogar 80 Euro und ein Punkt. Die Verwendung sogenannter Blitzerapps auf Smartphones wird verboten.


    Mindestabstand beim Überholen von Radfahrern und Einrichtung einer Fahrradzone


    Ein vorrangiges Ziel der StVO-Änderungen ist der Schutz von Radfahrern. Fahrzeuge vor Kreuzungen müssen bei einem angelegten Radweg jetzt einen größeren Abstand beim Parken einhalten. Bei Überholvorgängen von einspurigen Fahrzeugen (Radler und E-Tretroller) ist innerorts ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, außerorts sogar von 2 Metern. An Engstellen an denen dieser Mindestabstand mutmaßlich nicht eingehalten werden kann, kann per Schild das Überholen einspuriger Fahrzeuge untersagt werden. Kommunen dürfen jetzt auch Fahrradzonen ausschildern, in denen andere Verkehre durch Zusatzbeschilderung freigegeben werden können. Auch ist jetzt eine Grünpfeilregelung ausschließlich für Fahrradfahrer ausweisbar.


    Lkw: Rechtsabbiegen innerorts nur noch in Schrittgeschwindigkeit


    Für Lkw ab 3,5 t ist beim Rechtsabbiegen innerorts verpflichtend Schritttempo festgeschrieben, wenn mit Rad- und Fußverkehr zu rechnen ist. Der AvD begrüßt diese Neuerung, da sie die Sicherheit von Radfahrern und anderen motorisierten Zweiradfahrern an Kreuzungen erhöht. Alle Kraftfahrer bleiben aufgefordert, den Abbiegevorgang immer rechtzeitig durch Blinkzeichen anzukündigen. Die Zweiradfahrer sollten sich ebenfalls vorsichtig verhalten und z. B. an Ampeln keinesfalls rechts neben Lastkraftwagen anhalten.

  • Das wird Wirkung haben, dies jedenfalls bei mir. Auf den FS kann und möchte ich vier Wochen nicht verzichten. Jeweils bei 66 km/h einen Punkt zu kassieren auch nicht.
    Bis jetzt habe ich in 20 Jahren einen Punkt eingefahren (böser ND). Vorher war mal irgendwas, glaube ich jedenfalls. Ab dem 28. kann man sich jetzt schnell einen nicht so schönen Punktestand aufbauen!
    Bin gespannt, ob es auch bei anderen Wirkung zeigt! Wenn die Leutchen beim Überholen wenigstens beim Einscheren genug Abstand lassen würden. Meistens wird haarscharf überholt und die Steinchen finden sich dann auf der Motorhaube wieder.
    Aus der 70er-Zone Landstraße einen Ortseingang übersehen und mit 75 km/h geblitzt werden, da hilft dann auch nicht die Toleranz von 3 km/h.


    Wird ein völlig entspanntes Fahren. Den MX5 kann man bereits jetzt unter Einhaltung der StVO kaum an seine Grenzen bringen. Hat man seinen FS lieb, dann ist es jetzt ganz vorbei.


    Der Abstand zu Fahrrädern ist auch sehr großzügig. Seit Corona haben wir ja alle ein gutes Augenmaß für Abstände von 1,5 bis 2 Metern entwickelt. Die Fahrradfahrer sind damit wie andere Pkw beim Überholen. Unser MX5 ist 1.735 mm breit.
    Im größeren Konvoi feiertags und bei gutem Wetter, na dann viel Spaß!
    Das Nebeneinander von zwei Fahrrädern + 2 Meter Abstand ist cool! Behinderung des Verkehrs auf Nebenstrecken wohl kaum gegeben.


    Mich freut es aber für die Justiz und die Rechtsanwälte. Hier werden auf jeden Fall Arbeitsplätze gesichert!

    ND 2,0 Sports-Line, ST mit SP, Soul Red Crystal, BBS, SPS Street, I.L. Spurplatten, Lenkrad Zymexx ZStyle#1 Performance, Fox ESD re. mit Zymexx Diffusor, Mesh Grill „s“ , sequentielle Blinker h. u. The Cone

  • Ich würde mal sagen, hier in der Umgebung fährt man dann nicht mehr 20 sondern nur noch 15 km/h laut Tacho drüber und um den Abstand zu Fahrradfahrern kümmern sich eh die wenigsten. Bleibt also alles beim Alten.
    Mir tun eher die Leute in den dicht bebauten Stadtteilen leid. Dort herrscht eh schon Parkplatzmangel und bisher war es zum Abend oder Nachts normal, dass Leute an einem Baum zwischen zwei Parkbuchten in zweiter Reihe geparkt haben. Bei den neuen Preisen kommen da bestimmt einige ins Rotieren und fahren dann Stundenlang im Kreis, ob das nun soviel besser ist ?(

  • Ich wohne im Münsterland, also mit net sooo krassen Kurven, aber halt vielen schnellen schönen Passagen.



    Bin gestern mal nach neuem Bußgeld Katalog gefahren, wenn ihr wisst was ich meine ;). Alles cool, rockt immer noch die Bude Punktefre, das Auto ^^