Im Falle einer Kontrolle oder geschweige denn eines Unfalls könnte sowas natürlich unangenehm werden,
Genau. Fahren ohne Betriebserlaubnis kostet den satten Betrag von 50 Euro. Das kann für den Einen oder Anderen schon sehr heftig sein.
Im Falle einer Kontrolle oder geschweige denn eines Unfalls könnte sowas natürlich unangenehm werden,
Genau. Fahren ohne Betriebserlaubnis kostet den satten Betrag von 50 Euro. Das kann für den Einen oder Anderen schon sehr heftig sein.
Fahren ohne Betriebserlaubnis kostet den satten Betrag von 50 Euro
DAS gilt aber nur für Kontrolle ... im Falle eines Unfalles reden da evtl. auch noch neben dem Trachtenverein die Versicherungen und ggf. auch der Staatsanwalt mit.
ich denke mal, die lächeln nicht mal matt, wenn Du Ihnen mit 50 Teuronen kommst.
Genau. Fahren ohne Betriebserlaubnis kostet den satten Betrag von 50 Euro. Das kann für den Einen oder Anderen schon sehr heftig sein.
Unfall bauen ohne Betriebserlaubnis kostet einen selbst in der Regel etwas mehr als 50€. Grade dann, wenn die Betriebserlaubnis aufgrund einer Fahrwerksmodifikation fehlt und die Versicherung sämtliche Zahlungen verweigert.
Aber immerhin stimmt die von dir genannte Höhe des Bußgelds
Ist doch eigentlich auch nicht dramatisch, das im Schein eintragen zu lassen.
Ich hatte einen Dienstleister beauftragt, weil ich auch keine Zeit und keinen Bock hatte zum Amt zu juckeln.
War unwesentlich teurer, als wenn ich es selbst erledigt hätte und lief ohne Probleme.
Sollte vielleicht nur ein halbwegs seriöses Unternehmen sein.
Ist doch eigentlich auch nicht dramatisch, das im Schein eintragen zu lassen.
Ich verstehe eh nicht warum hier manche Bammel vor einer Eintragung haben.
Als ob das ein Vermögen kostet.
Das wichtigste ist, dass es abgenommen ist und das nachweisbar ist.
Es gibt da ja durchaus auch noch einen nicht unwesetlich dauernden Schwebezustand: in Hessen sind Abnahmen nach 19 (2) / 21 an die Bündelungsbehörde zu senden, welche das okay für die BE erteilen. Das dauert gerne mehrere Wochen. Da kann auch gefahren werden. Und es ist nicht eingetragen. Dann brauchst noch einen Termin bei der Zulassungstselle. Kann auch dauern.
Das Gutachten vom K--TEC hat nicht eine ähnlich lautende Passage? Macht der TÜV Austria eigentlich fast immer so:
Denn mittlerweile schließen sich mehrere "einfache" Gutachten gegenseitig aus. Ich habe auch so Fälle, wo es so gelaufen ist, es aber streng genommen nicht richtig ist. Ist aber Problem des Prüfers....
In jedem Fall gäbe es auch eine kurze Antwort auf die kurze Frage, die gleich alle Eventualitäten klären kann:
Frag vorab den Prüfer, zu dem Du gehst.
Ich habe das bei DEKRA immer so gemacht: Kurz angerufen und mich angekündigt, dann per Mail alle vorhandenen Unterlagen hingeschickt und dann (ggf. auf Nachfrage) die Info bekommen, was ich zum Termin alles mitbringen soll und welche Art der Abnahme/Prüfung gemacht werden wird - gerne schon mit Angebot bzgl. der Kosten. Sollte auch international funktionieren
Ich habe den Eindruck, dass "je neuer Fahrzeug und Fahrwerk", die Möglichkeiten nach § 19 (3) immer mehr beschränkt werden und die Fahrwerkshersteller sich es da einfacher machen oder es schwerer gemacht bekommen (keine Ahnung welche Auflagen die zu erfüllen haben, Kombinationsänderungen nach § 19 (3) im Gutachten als ausreichend zu erachten).
Vor 10 Jahren stand fast noch in jedem Zubehörgutachten eine § 19 (3) Möglichkeiten beschrieben. Auch in Kombination mit anderen Teilen (Rader / Spurverbreiterungen). Jetzt finde ich das immer weniger.
Tein Flex Z + abweichende Rad/Reifen --> § 19 (2) / § 21 & Erteilung neue BEEbenso bei KW V3 + abweichende Rad/Reifen
Ebenso Öhlins + nicht ansonsten serienmäßige Autos
"Witzig" ist, dass die Kombination von sacktiefen Tieferlegungsfedern und riesigen Rad-Reifen-Kombinationen meist per §19 (3) abgenommen werden darf ("solange ein Gutachten für die geänderte Rad-Reifen-Kombination vorliegt") mit Verschränken etc. pp., aber schon die Kombination von Spurplatten und Zubehörrädern mit z.B. nur 1mm vom Serienrad abweichender ET eine Einzelabnahme nach sich zieht Ebenso Gewindefahrwerk und Spurplatten oder Zubehörräder.
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Falls jetzt beim K-Tec wider Erwarten jetzt nichts anderes drinsteht, hat der PI absichtlich oder unabsichtlich einen Fehler gemacht, wenn er die Kombination per 19 (3) abgenommen hat. Durch die Zulassungsstelle geht das durch* und als Fahrzeughalter ist man da eh raus.
Danke für den Hinweis. Habe das Gutachten aktuell nicht vorliegen.
Bin mir aber ziemlich sicher, das mein Prüfer alles richtig gemacht hat. Habe zwar auch andere Felgen drauf, aber mit OEM-Bereifung/Abmessungen. Verschränkungstest hat er ohne Probleme bestanden. Und das ist fast das A und S. So hat es jetzt auch der Prüfer erklärt, der beim Bimmer meines Sohnes ein Fahrwerk nebst anderen Felgen(OEM-BMW-M3 auf E92) nach §21 eingetragen hat. Er musste allerdings unverzüglich zum StVA. Kosten hier dann 12€.
... im Falle eines Unfalles reden da evtl. auch noch neben dem Trachtenverein die Versicherungen und ggf. auch der Staatsanwalt mit.
Was meinst Du was der Staatsanwalt unternehmen wird? Welche Zahlungen sollte die Versicherung verweigern?